Betreff
Aufbau eines Energiemanagementsystems
Vorlage
1076-StR/2022
Aktenzeichen
51.1.23
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Für die kommunalen Liegenschaften wird ein Energiemanagementsystem aufgebaut und kontinuierlich betrieben werden.

2.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen für den Aufbau des Energiemanagementsystems und stellt den kontinuierlichen Betrieb sicher.

3.       Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse ist der Stadtrat regelmäßig zu unterrichten.

 


II. Begründung:

 

Ausgangslage:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat mit dem StR/0506/2022 vom 04. Juli 2022 das integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) der Stadt Eisenach beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen vorzubereiten. Damit hat der Stadtrat die Erfordernisse des Klimaschutzes und die Verringerung des Energieverbrauchs und somit auch der Energiekosten für die ökonomisch und ökologisch nachhaltige Entwicklung von Eisenach anerkannt und ist sich darüber hinaus auch der Vorbildfunktion der Stadtverwaltung Eisenach bewusst.

 

Die Maßnahme K.7 „Stärkung und Erweiterung des kommunalen Energiemanagements“ wurde als Sofortmaßnahme im IKSK definiert. Für die Stärkung und Erweiterung des kommunalen Energiemanagements soll ein Energiemanagementsystem aufgebaut und kontinuierlich weitergeführt werden. Ziel ist, eine weitere Minderung des Energieverbrauchs bzw. der Energiekosten zu erreichen. Hierfür bedarf es unter anderem einer systematischen Energieverbrauchserfassung und -kontrolle, einer Analyse und Optimierung der Energieverbräuche und schließlich auch der Motivierung der Nutzer:innen zu energiesparendem Verhalten.

Derzeit erfolgt die Verbrauchserfassung der kommunalen Liegenschaften, indem einmal jährlich die Daten der Verbrauchsabrechnungen in eine Excel-Tabelle eingetragen werden. Dies hat den großen Nachteil, dass es neben dem personellen Aufwand zur manuellen Übertragung der Daten es auch immer zu einer Zeitverzögerung kommt, die zum Teil recht beträchtlich sein kann. Somit ist ein schnelles Eingreifen bzw. Entgegensteuern bei ungewöhnlichen Änderungen im Verbrauch nur bedingt und zeitverzögert möglich. Zudem ist eine Untererfassung, z. B. von relevanten Verbräuchen wie der IT-Infrastruktur, Lüftungsanlagen oder auch von Erzeugungsanlagen wie bei der vorhandenen Solarthermieanlage in der Heinrichstraße, bisher nicht möglich.

Einen umfassenden Energiebericht mit einer Übersicht der Verbräuche der Liegenschaften gab es bisher nur 2015 und 2019. Dieser wurde dem Eisenacher Stadtrat zur Kenntnis vorgelegt.

Somit gibt es in der Stadtverwaltung Eisenach noch kein Energiemanagementsystem, welches den Anforderungen des Technischen Annexes gemäß Kommunalrichtlinie entspricht. Im Rahmen des geplanten Vorhabens „Aufbau eines Energiemanagementsystems in der Stadtverwaltung Eisenach“ soll das Energiemanagementsystem der Stadtverwaltung Eisenach professionalisiert und optimiert werden. Hierfür ist vor allem die Installation von Messtechnik, Sensorik und der entsprechenden Software geplant.

Durch den Aufbau eines zentralen und digitalisierten Energiemonitorings wird es zukünftig möglich sein, jährlich Energieberichte zu erarbeiten und zu veröffentlichen sowie Einsparpotentiale noch besser zu identifizieren, Ressourcen zu sparen, Treibhausgasemissionen zu mindern und letztlich auch Energiekosten zu reduzieren.

 

Förderung:

Der Bund fördert über die Kommunalrichtlinie die Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements (EMS) zur kontinuierlichen Erfassung und Steuerung des Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs zur Reduzierung der Energie- und Ressourcenverbräuche. Der Fördersatz für finanzschwache Kommunen beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der notwendige Eigenanteil für finanzschwache Kommunen für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden, reduziert sich auf 0 % des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Kumulierung mit dem Landesförderprogramm Klima Invest wird beabsichtigt. Somit wäre bei einer Antragstellung bis Ende 2022 eine 100 %- Förderung für das geplante Projekt möglich.

 

Voraussetzung Förderung:

Die Kommunalrichtlinie gibt als Bewilligungsvoraussetzung den Beschluss durch das oberste Entscheidungsgremium der jeweiligen Gemeinde über den Aufbau und den beabsichtigten dauerhaften Betrieb eines EMS vor.

 

Kosten:

Die Stadt Eisenach betreut ca. 115 Objekte, von denen ca. 60 energierelevant betrachtet werden müssen. Die Kosten für den Aufbau eines Energiemanagementsystems für vorerst 30 kommunalen Liegenschaften werden sich nach ersten Preisanfragen im unteren sechsstelligen Bereich belaufen. Somit wird im weiteren Projektverlauf ein Stadtratsbeschluss zum Vergabeverfahren und zur Vergabe erforderlich werden.


Anlagenverzeichnis: