I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Für die kommunalen Liegenschaften wird ein Energiemanagementsystem
aufgebaut und kontinuierlich betrieben werden.
2.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen
für den Aufbau des Energiemanagementsystems und stellt den kontinuierlichen
Betrieb sicher.
3.
Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse ist der Stadtrat
regelmäßig zu unterrichten.
II.
Begründung:
Ausgangslage:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach hat mit dem StR/0506/2022 vom 04. Juli 2022 das integrierte
Klimaschutzkonzept (IKSK) der Stadt Eisenach beschlossen und die Verwaltung
beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen
vorzubereiten. Damit hat der Stadtrat die Erfordernisse des Klimaschutzes und
die Verringerung des Energieverbrauchs und somit auch der Energiekosten für die
ökonomisch und ökologisch nachhaltige Entwicklung von Eisenach anerkannt und
ist sich darüber hinaus auch der Vorbildfunktion der Stadtverwaltung Eisenach
bewusst.
Die Maßnahme
K.7 „Stärkung und Erweiterung des kommunalen Energiemanagements“ wurde als
Sofortmaßnahme im IKSK definiert. Für die Stärkung und Erweiterung des
kommunalen Energiemanagements soll ein Energiemanagementsystem aufgebaut und
kontinuierlich weitergeführt werden. Ziel ist, eine weitere Minderung des
Energieverbrauchs bzw. der Energiekosten zu erreichen. Hierfür bedarf es unter
anderem einer systematischen Energieverbrauchserfassung und -kontrolle, einer
Analyse und Optimierung der Energieverbräuche und schließlich auch der
Motivierung der Nutzer:innen zu energiesparendem Verhalten.
Derzeit erfolgt die
Verbrauchserfassung der kommunalen Liegenschaften, indem einmal jährlich die
Daten der Verbrauchsabrechnungen in eine Excel-Tabelle eingetragen werden. Dies
hat den großen Nachteil, dass es neben dem personellen Aufwand zur manuellen
Übertragung der Daten es auch immer zu einer Zeitverzögerung kommt, die zum
Teil recht beträchtlich sein kann. Somit ist ein schnelles Eingreifen bzw.
Entgegensteuern bei ungewöhnlichen Änderungen im Verbrauch nur bedingt und
zeitverzögert möglich. Zudem ist eine Untererfassung, z. B. von relevanten
Verbräuchen wie der IT-Infrastruktur, Lüftungsanlagen oder auch von Erzeugungsanlagen
wie bei der vorhandenen Solarthermieanlage in der Heinrichstraße, bisher nicht
möglich.
Einen umfassenden
Energiebericht mit einer Übersicht der Verbräuche der Liegenschaften gab es
bisher nur 2015 und 2019. Dieser wurde dem Eisenacher Stadtrat zur Kenntnis
vorgelegt.
Somit gibt es in der
Stadtverwaltung Eisenach noch kein Energiemanagementsystem, welches den
Anforderungen des Technischen Annexes gemäß Kommunalrichtlinie entspricht. Im
Rahmen des geplanten Vorhabens „Aufbau eines Energiemanagementsystems in der
Stadtverwaltung Eisenach“ soll das Energiemanagementsystem der Stadtverwaltung
Eisenach professionalisiert und optimiert werden. Hierfür ist vor allem die
Installation von Messtechnik, Sensorik und der entsprechenden Software geplant.
Durch den Aufbau
eines zentralen und digitalisierten Energiemonitorings wird es zukünftig
möglich sein, jährlich Energieberichte zu erarbeiten und zu veröffentlichen
sowie Einsparpotentiale noch besser zu identifizieren, Ressourcen zu sparen,
Treibhausgasemissionen zu mindern und letztlich auch Energiekosten zu
reduzieren.
Förderung:
Der Bund fördert
über die Kommunalrichtlinie die Implementierung und Erweiterung eines
Energiemanagements (EMS) zur kontinuierlichen Erfassung und Steuerung des
Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs zur Reduzierung der Energie- und
Ressourcenverbräuche. Der Fördersatz für finanzschwache Kommunen beträgt
90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der notwendige Eigenanteil für
finanzschwache Kommunen für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2022
gestellt werden, reduziert sich auf 0 % des Gesamtvolumens der
zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Kumulierung mit dem Landesförderprogramm Klima
Invest wird beabsichtigt. Somit wäre bei einer Antragstellung bis Ende 2022
eine 100 %- Förderung für das geplante Projekt möglich.
Voraussetzung
Förderung:
Die
Kommunalrichtlinie gibt als Bewilligungsvoraussetzung den Beschluss durch das
oberste Entscheidungsgremium der jeweiligen Gemeinde über den Aufbau und den
beabsichtigten dauerhaften Betrieb eines EMS vor.
Kosten:
Die Stadt Eisenach betreut ca. 115 Objekte, von denen ca. 60 energierelevant betrachtet werden müssen. Die Kosten für den Aufbau eines Energiemanagementsystems für vorerst 30 kommunalen Liegenschaften werden sich nach ersten Preisanfragen im unteren sechsstelligen Bereich belaufen. Somit wird im weiteren Projektverlauf ein Stadtratsbeschluss zum Vergabeverfahren und zur Vergabe erforderlich werden.
Anlagenverzeichnis: