Betreff
Einwohneranfrage - 5 G-Ausbau
Vorlage
EAF-0103/2022
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Die Stadtverwaltung hatte vor zwei Jahren Recherchen dazu angekündigt, wo sich welche 5G-Anlagen befinden. Wie werden die Bürger darüber informiert und wird Infrastruktur der Stadt für den Ausbau mit genutzt? Nötig ist nicht nur die Information über die großen Sendemasten, sondern auch über die vielen kleinen Antennen, die an der „Basis“ benötigt werden, und zwar mit genauem Standort. Ich erinnere auch an die Verantwortung für besonders sensible Menschen wie Kinder, Kranke, Elektrosensible und Senioren mit dem Zitat von Dr. Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz: „Die Personengruppen, …, die besonders schützenswert sind -sind Kinder, Säuglinge, Kranke, alte Menschen. Der Ausbau der 5G-Netze sollte auf jeden Fall so erfolgen, dass sensible Orte, wo diese Menschen sich aufhalten -Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, –dass die erst mal ausgenommen werden.“

 

2.       Wie überprüft die Kommune, welche Strahlung genau beiden Menschen ankommt und ob eine Zunahme von Beschwerden vorliegt, insbesondere von Störungen des Immunsystems und Hormonhaushalts sowie von Herz-Kreislauf-und Krebs-Erkrankungen?

 

3.       Auf den Einwand der Stadtverwaltung, sie habe keine Handlungsmöglichkeiten beim 5G-Ausbau haben wir darüber informiert, dass es diese Möglichkeiten durchaus gibt, insbesondere durch die Bauleitplanung. Viele Kommunen nutzen diese Möglichkeiten, um die Verantwortung den Bürgern und Bürgerinnen gegenüber wahrzunehmen. Werden diese Möglichkeiten genutzt?

 

4.       5G-Antennen gelten als extreme Stromfresser. Wird die Technologie angesichts der Energiekrise auch aus diesem Grund noch kritischer geprüft?

 

5.       Das Konzept der „Smart City“ wird angesichts des Risikos der totalen Überwachung kritisiert, u.a. gab es dafür den Big Brother Award. Laufen in der Stadt irgendwelche Planungen in Richtung?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Ausführlichere Informationen zu dem Thema können online bei der Bundesnetzagentur oder dem Bundesamt für Strahlenschutz eingeholt werden.

 

zu 1.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erteilt eine Standortbescheinigung von Sende- und Empfangsanlagen grundsätzlich im Rahmen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). Mit dem Standortverfahren der BNetzA bleibt sichergestellt, dass Funkanlagenstandorte die Anforderungen der Rechtsverordnungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern erfüllen.

 

zu 2.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) verfolgt deutschlandweit die Planungen zur Einführung von 5G, vergibt Forschungsvorhaben zu Exposition und möglichen Wirkungen neuer Frequenzbereiche und wird auch diese Technologie aus Sicht des Strahlenschutzes bewerten und bei Handlungsbedarf geeignete Maßnahmen einleiten.

 

zu 3.

Bei der Stadt Eisenach erfolgt bislang keine bauleitplanerische Befassung zur Steuerung des Telekommunikationsausbaus, so auch nicht zur der Entwicklung des 5G-Netzes.

 

zu 4.

Grundsätzlich wird der Energieaufwand der Mobilfunkstandards in Energie pro übertragenes Byte angegeben. Der Energieaufwand beim 5G Netz ist gegenüber älteren Mobilfunkstandards um ein vielfaches geringer im Bezug zur gleichen Datenrate, da diese sich dementsprechend vervielfacht. Ebenso ermöglichen neue Antennen auch beim Senden/Empfangen bis 40 % weniger Verbrauch.

 

zu 5.

Der Ansatz der „Smart City“ fußt auf dem Gedanken einer nachhaltigen, effizienten und zukunftsorientierten Stadt mit Hilfe aktueller Informations-und Kommunikationstechnologien. Auch das mobile Bezahlen des Parktickets zählt beispielsweise dazu. Derzeit gibt es für die Stadt Eisenach kein Smart-City Zielkonzept. Um die zukünftigen Herausforderungen meistern zu können, wird sich die Stadt Eisenach innovativen und intelligenten Lösungen gegenüber nicht verschließen können.