Sachverhalt:
Gemäß § 57 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die
Haushaltssatzung mit deren Anlagen bis spätestens einen Monat vor Beginn des
Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. In Anbetracht dieser
gesetzlichen Vorgabe wurde im Sommer 2022 mit der Haushaltsplanung für das
Haushaltsjahr 2023 begonnen.
Mit der heutigen Berichtsvorlage wird der aktuelle Planungsstand zum
Stichtag 27.09.2022 vorgestellt.
1.
Verwaltungshaushalt
1.1 Allgemeines
Die Eckwerte 2023 basierten auf den mit der Haushaltsplanung 2022 beschlossenen
Werten der Finanzplanung für das Jahr 2023. Anhand dieser Eckwerte stellte sich
der Planungsstand im Verwaltungshaushalt zum 14. Juli 2022 mit einem Fehlbetrag
von 3.316.096 € dar.
Im nächsten Verfahrensschritt waren alle mittelbewirtschaftenden
Organisationseinheiten dazu aufgefordert, deren Bedarfe für das Haushaltsjahr
2023 zu melden. Die Mittelanmeldungen wurden durch die Kämmerei
zusammengetragen und bilden die Grundlage für die heutige Berichtsvorlage.
Der aktuelle Planungsstand des Verwaltungshaushaltes 2023 stellt sich wie
folgt dar:
Einnahmen Verwaltungshaushalt |
85.028.910 € |
Ausgaben Verwaltungshaushalt |
85.648.208 € |
Überschuss/Zuschussbedarf |
-
619.298 € |
1.2
Haushaltsvolumen
In den Einzelplänen 0 bis 9 ergeben sich im Vergleich zum laufenden
Haushaltsjahr folgende Veränderungen:
EP |
Bezeichnung |
Art |
Ansatz |
Ansatz |
Differenz |
Differenz |
|
Verwaltungshaushalt |
Einnahm. |
85.028.910 |
89.499.261 |
-4.470.351 |
-4,99% |
|
gesamt |
Ausgaben |
85.648.208 |
89.499.261 |
-3.851.053 |
-4,30% |
|
|
Saldo |
-619.298 |
0 |
-619.298 |
|
0 |
Allgemeine Verwaltung |
Einnahm. |
575.674 |
920.070 |
-344.396 |
-37,43% |
|
|
Ausgaben |
12.545.677 |
12.081.367 |
464.310 |
3,84% |
|
|
Saldo |
-11.970.003 |
-11.161.297 |
-808.706 |
|
1 |
Öffentliche Sicherheit |
Einnahm. |
3.032.740 |
2.997.825 |
34.915 |
1,16% |
|
und Ordnung |
Ausgaben |
8.250.431 |
7.688.987 |
561.444 |
7,30% |
|
|
Saldo |
-5.217.691 |
-4.691.162 |
-526.529 |
|
2 |
Schulen |
Einnahm. |
2.230.000 |
2.770.976 |
-540.976 |
-19,52% |
|
|
Ausgaben |
5.265.083 |
4.934.560 |
330.523 |
6,70% |
|
|
Saldo |
-3.035.083 |
-2.163.584 |
-871.499 |
|
3 |
Wissenschaft, Forschung, |
Einnahm. |
1.342.108 |
1.461.598 |
-119.490 |
-8,18% |
|
Kulturpflege, Naturschutz |
Ausgaben |
5.924.060 |
6.478.160 |
-554.100 |
-8,55% |
|
|
Saldo |
-4.581.952 |
-5.016.562 |
434.610 |
|
4 |
Soziale Sicherung |
Einnahm. |
7.623.726 |
7.806.565 |
-182.839 |
-2,34% |
|
|
Ausgaben |
17.747.093 |
17.626.116 |
120.977 |
0,69% |
|
|
Saldo |
-10.123.367 |
-9.819.551 |
-303.816 |
|
5 |
Gesundheit, Sport, Erholung |
Einnahm. |
19.800 |
32.300 |
-12.500 |
-38,70% |
|
|
Ausgaben |
4.086.607 |
3.798.154 |
288.453 |
7,59% |
|
|
Saldo |
-4.066.807 |
-3.765.854 |
-300.953 |
|
6 |
Bau- und Wohnungswesen, |
Einnahm. |
538.500 |
638.500 |
-100.000 |
-15,66% |
|
Verkehr |
Ausgaben |
6.721.708 |
6.433.717 |
287.991 |
4,48% |
|
|
Saldo |
-6.183.208 |
-5.795.217 |
-387.991 |
|
7 |
Öffentliche Einrichtungen, |
Einnahm. |
203.935 |
202.800 |
1.135 |
0,56% |
|
Wirtschaftsförderung |
Ausgaben |
2.374.955,00 |
2.288.019,00 |
86.936,00 |
3,80% |
|
|
Saldo |
-2.171.020,00 |
-2.085.219,00 |
-85.801,00 |
|
8 |
Wirtschaftliche Unternehmen, |
Einnahm. |
2.007.400,00 |
2.460.200,00 |
-452.800,00 |
-18,41% |
|
allgemeines Grund- und Sondervermögen |
Ausgaben |
831.541,00 |
3.094.622,00 |
-2.263.081,00 |
-73,13% |
|
|
Saldo |
1.175.859,00 |
-634.422,00 |
1.810.281,00 |
|
9 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
Einnahm. |
67.455.027,00 |
70.208.427,00 |
-2.753.400,00 |
-3,92% |
|
|
Ausgaben |
21.901.053,00 |
25.075.559,00 |
-3.174.506,00 |
-12,66% |
|
|
Saldo |
45.553.974,00 |
45.132.868,00 |
421.106,00 |
|
Die Einzelpläne zum aktuellen Planungsstand des Verwaltungshaushaltes
sind dieser Berichtsvorlage als Anlage 1
beigefügt.
1.3 Erläuterungen
zu den Hauptgruppen
In den Hauptgruppen stellen sich die Veränderungen im Vergleich zum Jahr
2022 wie folgt dar:
HGr. |
Bezeichnung |
Ansatz |
Ansatz |
Differenz in € |
Differenz in % |
0 |
Steuern, allgemeine Zuweisungen |
67.320.569 |
69.986.969 |
-2.666.400 |
-3,81% |
1 |
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb |
14.057.413 |
15.145.634 |
-1.088.221 |
-7,19% |
2 |
Sonstige Finanzeinnahmen |
3.650.928 |
4.366.658 |
-715.730 |
-16,39% |
|
Summe Einnahmen VwHH |
85.028.910 |
89.499.261 |
-4.470.351 |
-4,99% |
4 |
Personalausgaben |
22.473.340 |
21.025.200 |
1.448.140 |
6,89% |
5 |
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand |
2.717.699 |
2.556.982 |
160.717 |
6,29% |
6 |
Sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand |
5.184.385 |
5.796.535 |
-612.150 |
-10,56% |
7 |
Zuweisungen und Zuschüsse |
33.354.131 |
35.020.585 |
-1.666.454 |
-4,76% |
8 |
Sonstige Finanzausgaben |
21.918.653 |
25.099.959 |
-3.181.306 |
-12,67% |
|
Summe Ausgaben VwHH |
85.648.208 |
89.499.261 |
-3.851.053 |
-4,30% |
Die Gruppierungsübersicht zum aktuellen Planungsstand des
Verwaltungshaushaltes ist dieser Berichtsvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Hauptgruppe 0 |
- 2.666.400 € |
Der aktuelle Planungsstand weist im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022
Mindereinnahmen in Größenordnung von 2.666 T€ aus. Nachfolgend werden die
erheblichen Veränderungen dargestellt:
90000.061003 –
einmalige Zuweisung gem. § 9 Abs. 2 Eisenach NGG
Im Jahr 2022 erhielt die Stadt Eisenach eine einmalige Zuweisung in Höhe
von 6.000 T€. Gem. § 9 Abs. 2 Eisenach NGG ist diese Zuweisung vorrangig für
den Abbau von Altfehlbeträgen sowie von Verlustvorträgen des optimierten
Regiebetriebes zu verwenden. Darüber hinaus unterlag die Zuweisung keiner
weiteren Zweckbindung. Die Zuweisung war einmalig für das Jahr 2022 vorgesehen,
so dass in dieser Haushaltsstelle kein Ansatz für das Jahr 2023 vorgesehen ist.
90000.061400 –
Ausschüttung gem. § 24 Abs. 3 ThürFAG
Gem. § 5 ThürFAG ist im Vollzug des Finanzausgleichs jährlich eine
gesonderte Abrechnung über die Bestandteile der Finanzausgleichsmasse
vorzunehmen, wobei die Verrechnungen über den Landesausgleichsstock erfolgen.
Im Ergebnis der Abrechnung zu § 5 ThürFAG ergab sich für die Stadt Eisenach ein
Ausschüttungsbetrag in Höhe von rd. 327 T€, welcher gem. § 24 Abs. 3 ThürFAG an
die Stadt ausgeschüttet wurde. Der Festsetzungsbescheid ging der Stadt Eisenach
am 05.07.2022 zu. Ob und vor allem in welcher Höhe die Stadt ggf. auch im Jahr
2023 einen Ausschüttungsbetrag erhält, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt
werden. Unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips beläuft sich der
aktuelle Ansatz für 2023 auf 0 €.
90000.010000 –
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
90000.012000 –
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Die aktuellen Ansätze für das Haushaltsjahr 2023 basieren auf der
Mai-Steuerschätzung 2022. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 werden
Verbesserungen in Höhe von 1.452 T€ bzw. 162 T € erwartet. Im November 2022
erfolgt die nächste regionalisierte Steuerschätzung. Es bleibt abzuwarten, ob und
inwiefern sich - in Anbetracht der
aktuellen Krisensituation -
Veränderungen ergeben.
90000.029000 –
Tourismusförderabgabe
Für das Haushaltsjahr 2023 wird mit einer Verbesserung in Höhe von 100 T€
gerechnet.
90000.041000 –
Schlüsselzuweisung
Die aktuell vorliegenden Modellrechnungen auf der Basis des vorliegenden
Entwurf des kommunalen Finanzausgleiches für das Jahr 2023 weisen für die
Schlüsselzuweisung eine Verbesserung im Vergleich zu 2022 in Größenordnung von
1.874 T€ aus. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich im Verfahren noch
Veränderungen zur Modellrechnung ergeben können, da eine endgültige
Beschlussfassung durch den Thüringer Landtag bisher noch nicht erfolgt ist.
90000.061000 –
Mehrbelastungsausgleich
Auch beim Mehrbelastungsausgleich sieht die Modellrechnung ein Plus in
Höhe von 116 T€ im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 vor. Im Übrigen wird auf
die Erläuterungen zu den Schlüsselzuweisungen verwiesen.
Hauptgruppe 1 |
- 1.088.221 € |
Gruppierungen 10
und 11 – Verwaltungs- und Benutzungsgebühren
Es sind diverse Veränderungen zu verzeichnen, in deren Ergebnis eine
Verbesserung von rd. 15 T€ im Vergleich zu 2022 zu Buche steht. Exemplarisch
seien hier die Reduzierung der Verwaltungsgebühren im Bauordnungsamt um 90 T€
von 330 T€ auf 240 T€ genannt. Verbesserungen sind unter anderem in
Haushaltsstelle 05000.100000 (Verwaltungsgebühren Standesamt) und in
Haushaltsstelle 21100.115100 (Personalkostenbeteiligung Hort) in Höhe von 20 T€
bzw. 65 T€ zu verzeichnen.
Gruppierungen 13,
14 – Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten
In Gruppierung 13 – Einnahmen aus Verkauf ist eine betragsmäßig geringe
Verschlechterung von 2 T€ zu verzeichnen. In Gruppierung 14 – Mieten und
Pachten steht eine Verbesserung von 10 T€ zu Buche. Diese resultiert aus
Einnahmen aus Mieten und Pachten im Unterabschnitt 88000 (Grundstücksverkehr).
An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass in diesem Unterabschnitt
aufgrund der Neuregelungen zur Umsatzsteuer eine Reihe neuer Haushaltsstellen
zu bilden war.
Gruppierung 15 –
sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Die geplanten Einnahmen der Gruppierung 15 liegen um einen Betrag von 6
T€ unter den Planwerten des Jahres 2022. Hintergrund ist hierbei, dass in 2022
diverse Einnahmen aus Rückzahlungen geplant und erwartet wurden, mit denen im
Jahr 2023 zum jetzigen Zeitpunkt nicht oder nur in geringerer Höhe zu rechnen
ist.
Gruppierung 16 –
Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
In dieser Gruppierung gibt es vielfältige Veränderungen, die im Ergebnis
eine kleine Einnahmeverbesserung in Größenordnung von 24 T€ ergibt. Dies
entspricht einer prozentualen Steigerung um 0,74 % im Vergleich zum Vorjahr.
Gruppierung 17 –
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
In Gruppierung 17 ist im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 eine erhebliche
Reduzierung der geplanten Einnahmen in Größenordnung von 1.132 T€ zu
verzeichnen. Dabei resultiert allein ein Betrag in Höhe von 676 T€ aus einmalig
in 2022 vereinnahmten Zuweisungen und Spenden für die Durchführung des
Bibeljubiläums (Haushaltsstellen 30200.17000, 171000 und 177000).
Korrespondierend dazu entfallen auch die entsprechenden Ausgaben (siehe
Erläuterungen zur Gruppierung 6).
Weiterhin wurden der Stadt im Jahr 2022 noch Einnahmen aus dem
Schullastenausgleich für die Berufsschule und die Förderschule zugewiesen,
deren Trägerschaft auf den Wartburgkreis übergegangen ist. Ab 2023 entfallen
diesen Einnahmen in Gänze, so dass sich hier Mindereinnahmen in Höhe von 445 T€.
Einnahmeminderungen ergeben sich auch in Haushaltsstelle 46490.178000 –
Rückzahlung Personalkostenzuschüsse. Aufgrund der entsprechenden Abrechnungen
belief sich der Ansatz 2022 auf 280 T€, für das Jahr 2023 wird mit einem
Rückzahlungsbetrag von 15 T€ gerechnet, was einer Mindereinnahme in Höhe von
265 T€ entspricht.
Hauptgruppe 2 |
- 715.730 € |
Folgende wesentliche Veränderungen sind im Vergleich zum Haushalt 2022 zu
verzeichnen:
80100.210000 -
Gewinnausschüttung SWG
Von Seiten der Verwaltung werden kurz- und mittelfristig keine
Gewinnausschüttungen von der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH
Darüber hinaus plant die SWG im Rahmen ihrer originären Aufgabenerfüllung
die Umsetzung mehrerer Neubauprojekte des sozialen Wohnungsbaus, die eine
herausragende Bedeutung aus städteplanerischer und wohnungswirtschaftlicher
Sicht haben. Die Umsetzung dieser Projekte stellt die Gesellschaft dabei vor
erhebliche wirtschaftliche / finanzielle Herausforderungen. Ein weiterer Punkt,
der aktuell gegen weitere Gewinnabführungen aus der SWG spricht, sind zu
erwartende finanzielle Belastungen, die sich derzeit aufgrund der hohen
Inflation und der Energiekrise abzeichnen.
81000.220010 –
Konzessionsabgabe EVB GmbH
Im Bereich Konzessionen wird für das Jahr 2023 eine Einnahme in Höhe von
1.260 T€ erwartet, so dass sich im Vergleich zum Haushalt 2022 eine
Mindereinnahme in Größenordnung von 108 T€ ergibt.
90000.265000 –
Nachzahlungszinsen für Steuernachzahlungen
Es ist eine Mindereinnahme in Höhe von rd. 100 T€ zu erwarten. Diese
resultiert aus der Herabsetzung des monatlichen Zinssatzes von 0,5 % auf 0,15 %
(Gesetzesänderung entsprechend des Beschlusses des BVerfG).
Hauptgruppe 4 |
+ 1.448.140 € |
|
|
In der Hauptgruppe 4 – Personalausgaben steigt der Ausgabebedarf im
Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr um 1.448 T€ auf 22.473 T€.
Die im Planentwurf enthaltenen Personalkosten wurden dabei auf Grundlage
des derzeitigen Stellenplanentwurfes 2023 sowie unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Stellenbesetzung berechnet. Insbesondere wurden derzeit
bereits bekannte Veränderungen (z.B. Erhöhung der Besoldung ab 01.12.2022 um
2,8%) sowie empfohlene Erhöhungen (z.B. Entgelterhöhung um 3%) berücksichtigt.
Auch die Sozialversicherungsbeiträge wurden entsprechend der zu erwartenden
Veränderungen mit erhöhten Prozenten kalkuliert. Dies betrifft insbesondere die
Krankenversicherung wie auch die Pflegeversicherung. Im Bereich
Zusatzversorgungskasse wurde eine Steigerung von 3,4 auf 3,5 % berücksichtigt.
Zudem waren die tariflich neu festgelegten Zulagen im Bereich der S-Gruppen
(Kita-Bereich, Alte Posthalterei) in die Planung aufzunehmen.
Darüber hinaus wurden folgende neue Stellen im Stellenplan 2023
aufgenommen:
·
2 Stellen Digitalisierung
·
1 Stelle IT
·
1 zusätzliche Stelle in der Stadtplanung
(Stadtumbau)
·
2 Stellen im Außendienst im FD Ordnung und
Sicherheit
·
1,5 Stellen in der Stabsstelle Soziale Stadt (SB
Bildungskommune – siehe auch Stadtratsbeschluss 0483/22)
·
2,3 Stellen Erzieher*in Kindertagesstätte (aufgrund
der Erweiterung der Kita Spatzennest)
Die neuen Stellen wurden je nach realer Einschätzung einer möglichen
Besetzung der jeweiligen Stelle anteilig in der Personalkostenplanung 2023
berücksichtigt. Eine maximale Berücksichtigung erfolgte mit 9 Monaten, da
eingeschätzt wird, dass diese Stellen frühestens zum 01.04.2023 besetzt werden
können.
Der Entwurf des Stellenplanes 2023 ist dieser Berichtsvorlage als Anlage 7 beigefügt.
Hauptgruppe 5 |
+ 160.717 € |
|
|
In der Hauptgruppe 5 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ist im
Vergleich zu den Planansätzen 2022 ein leichter Aufwuchs um rd. 161 T€ zu
verzeichnen. Dieser ist auf folgende Veränderungen in den einzelnen
Gruppierungen zurückzuführen:
Gruppierung 50 –
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Für die laufende Unterhaltung der Grundstücke im Bereich Liegenschaften
wurde eine Erhöhung des Ansatzes in Höhe von 30 T€ im Vergleich zu 2022
vorgenommen. Der Ansatzreduzierung konnte im Vorjahr nur einmalig zugestimmt
werden.
Gruppierung 55 –
Haltung von Fahrzeugen
Die Haltungs- und Kfz-Versicherungskosten (insbesondere für Kraft- und
Betriebsstoffe) für die Fahrzeuge der Feuerwehr steigen um rd. 21 T€. Des
Weiteren sind auch bei den übrigen städtischen Fahrzeugen höhere
Kfz-Versicherungskosten zu verzeichnen.
Gruppierung 56 –
Besondere Aufwendungen für Bedienstete
In dieser Gruppierung steigen die Ausgaben um rd. 25 T€. Dies ist unter
anderem auf die höheren Preise der Dienst- und Schutzkleidungen für den Bereich
der Feuerwehr zurückzuführen (Anstiegt um 10 T€ = 6,25%). Daneben sind aufgrund
der geplanten Einführung neuer Softwaresysteme in 2023 (insbesondere MS Office
sowie ein Dokumentenmanagementsystem) mehr Softwareschulungen vorgesehen,
wodurch der Vorjahresansatz in Höhe von 10 T€ um 15 T€ steigt.
Gruppierung 57 bis
59 – Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
In diesen Gruppierungsziffern steigt das Ausgabevolumen im Vergleich zum
Vorjahr um rd. 62 T€ an. Dies ist insbesondere auf die folgenden
Veranschlagungen zurückzuführen:
Im Bereich des Thüringer Museums werden kleinere Restaurierungsarbeiten
notwendig, welche eine Erhöhung des Haushaltsansatzes erfordern. Daneben sind
25 T€ für die Fortschreibung des Touristischen Infrastrukturkonzeptes
vorgesehen.
Für die Beschaffung von Bibliotheksgegenständen sind rd. 68 T€
vorgesehen, diese Beschaffungen waren bisher in der Untergruppe 651
veranschlagt. Zur korrekten haushaltsrechtlichen Veranschlagung müssen die
Beschaffungskosten in der Untergruppe 580 verausgabt werden. Die
Haushaltsansätze wurden somit mit der Haushaltsplanung 2023 von der Gruppe 6 in
die Gruppe 5 verschoben, es handelt sich daher nicht um einen tatsächlichen
Kostenaufwuchs.
Diesen Ausgabeaufwüchsen stehen in einer Vielzahl von Haushaltsstellen
kleinere Ausgabereduzierungen gegenüber.
Hauptgruppe 6 |
- 612.150 € |
|
|
Mit der Haushaltsplanung 2023 reduzieren sich die geplanten Ausgaben in
der Hauptgruppe 6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand im Vergleich
zum laufenden Haushaltsjahr um rd. 600 T€.
Gruppierung 60 bis
63 - Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
In dieser Gruppierung sinkt das Ausgabevolumen von 2022 zu 2023 erheblich
um rd. 484 T€.
Diese Reduzierung ist im Wesentlichen auf die haushaltsmäßige
Veranschlagung der 2022 stattgefundenen Veranstaltungen zum Bibeljubiläum
zurückzuführen. Allein durch diese einmalige Veranstaltung reduziert sich das
Volumen in dieser Gruppierung um rd. 645 T€.
Demgegenüber stehen Ausgaben für den DifU[1]-Kongress,
welcher nach mehrfacher coronabedingter Verschiebung in 2023 in Eisenach
stattfinden soll sowie gestiegene Ausgaben für Veranstaltungen des Fachdienstes
Kultur von rd. 77 T€.
Gruppierung 64 –
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
Die Erhöhung der Ansätze in dieser Gruppierung (+ 45 T€) ergibt sich
vorrangig aus den steigenden Versicherungskosten der Unfallkasse Thüringen und
der Unfallkasse Feuerwehr. Die Erhöhung der Ansätze beträgt circa. 42 T€
(8,4%).
Gruppierung 67 –
Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Die Erstattungen der Personalkosten an den Wartburgkreis für die
Abordnung von Mitarbeitern in Vorbereitung der Rückkreisung (Ansatz Vorjahr 107
T€) sowie der Ansatz für die Beschaffung von COVID 19 Tests in den
Kindertageseinrichtungen freier Träger (Ansatz Vorjahr 100 T€) sind mit der
Planung 2023 entfallen.
Dagegen werden jedoch mit der Planung 2023 die Ansätze der
Leistungsverrechnung mit dem optimierten Regiebetrieb für die Bereiche
Wachschutz und Wachdienst, Marktreinigung sowie Grünpflege um rd. 110 T€ erhöht
bzw. neu in die Haushaltsplanung aufgenommen.
Hauptgruppe 7 |
- 1.666.454 € |
Eine im Vergleich zum Vorjahr erhebliche Ausgabesteigerung ist aufgrund
der Aufstockung des Budgets an den optimierten Regiebetrieb zu verzeichnen.
Ausgehend von den derzeitigen allgemeinen Teuerungen sowie der Prognose zur
Energiekostensteigerung sieht der aktuelle Planungsstand ein Gesamtbudget in
Höhe von rd. 17.196 T€ in 2023 vor (vgl. 2022: 15.905 T€). Dies entspricht
einer Steigerung von rd. 8 %.
Minderausgaben ergeben sich durch den Wegfall des in 2022 enthaltenen
Ansatzes zum Abbau von Verlustvorträgen des optimierten Regiebetriebes gem. § 9
Abs. 2 EisenachNGG (Ansatz Vorjahr: 2.287 T€). Diese Minderausgabe
korreliert mit dem unter Hauptgruppe 0 bereits erläuterten Wegfall der einmalig
für das Jahr 2022 gewährten Zuweisung gemäß § 9 Abs. 2 EisenachNGG in Höhe von
6 Mio. Euro. Saldiert betrachtet, ergibt sich durch den Wegfall beider
Positionen eine finanzielle Verschlechterung im Vergleich zum Haushalt 2022 in
Höhe von 3.713 T€.
Weiterhin beinhaltet der aktuelle Planungsstand keine weiteren Zuweisungen
an den Regiebetrieb für pandemiebedingte Mehraufwendungen (Ansatz Vorjahr: 150
T€) sowie Umzüge (Ansatz Vorjahr: 301 T€).
Im Ergebnis stehen in der Hauptgruppe 7 im Vergleich zum Haushaltsjahr
2022 Minderausgaben in Höhe von 1.666 T€ zu Buche.
Hauptgruppe 8 |
- 3.181.306 € |
|
|
Der aktuelle Planungsstand weist eine Reduzierung des Ausgabevolumens in
der Hauptgruppe 8 – sonstige Finanzausgaben um rd. 3.181 T€ aus. Dies ist vor
allem darauf zurückzuführen, dass in der Haushaltsstelle 91130.860000 – Zuführung
an den Vermögenshaushalt, derzeit nur
die Pflichtzuführung zur ordentlichen Tilgung von Krediten von rd. 1.705 T€
planungsseitig vorgesehen ist. Eine darüberhinausgehende Zuführung an den Vermögenshaushalt zur Finanzierung von Investitionen
ist im aktuellen Planungsstand nicht enthalten.
Mit Schreiben des Wartburgkreises vom 12. September 2022 wurde die Stadt
Eisenach zur Zuarbeit im Rahmen des. Beteiligungsverfahrens zur Festsetzung der
Kreis- und Schulumlage 2023 aufgefordert.
Dabei wird seitens
des Kreises ausgeführt, dass auf Basis des aktuellen Planungsstandes des
Kreishaushaltes die Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2023 mit einer zu
zahlenden Kreisumlage in Höhe von 18.678 T€ zu kalkulieren hat. Dieser Ansatz wurde
folglich in den vorliegenden Planentwurf aufgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr handelt es sich dabei im eine Erhöhung um rd.
2.140 T€, dies entspricht 12,94%!
Die endgültige Höhe der Kreisumlage für das Jahr 2023 wiederum ist
abhängig von der Beschlussfassung des Kreistages zum Haushalt des Kreises für
2023. Hier können sich demzufolge noch Veränderungen ergeben.
Es ist daher davon auszugehen, dass sich das Zahlenwerk dieser
Hauptgruppe im weiteren Planungsverlauf noch erheblich verändern wird, da auch
die Zuführung an den Vermögenshaushalt im Verlauf der weiteren Haushaltsplanung
sich noch verändern wird.
2.
Vermögenshaushalt
Die Erfassung der durch die Fachdienste und Fachbereiche angemeldeten
Mittelbedarfe für 2023 ergibt einen aktuellen Planungsstand im investiven
Teilhaushalt in folgender Höhe:
Einnahmen des Vermögenshaushaltes 2023 12.699.106
€
Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2023 27.616.872
€
SALDO -
14.917.766 €
Da die Umsetzung aller gemeldeten Maßnahmen
weder mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt vereinbar, noch mit den
derzeitigen personellen Ressourcen umsetzbar ist, wird analog der Vorjahre eine
Priorisierung der Maßnahmen unabdingbar. Hierauf wird aktuell besonderes
Augenmerk gelegt. Wie auch in den vergangenen Jahren wird der Ausschuss für
Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus in die Beschlussfassung
der Prioritätenreihung zu gegebener Zeit eingebunden.
Neben den durch den Fachbereich 4 zu
priorisierenden Maßnahmen sind naturgemäß weitere Mittel in den Entwurf des
Haushaltes 2023 aufgenommen, welche u.a. aufgrund rechtlicher Verpflichtungen
(Gesetze, Verträge) zu leisten sind (vgl. Tilgung von Krediten, Nachschüsse
Gesellschaften etc.), aber auch Mittel um sowohl die Verwaltung als auch die
Einrichtungen der Verwaltung (Schulen, Kitas) in geordneten Verhältnissen
betreiben zu können.
Die Finanzierbarkeit von Maßnahmen im
Vermögenshaushalt ist in nicht unerheblicher Weise davon abhängig, wie hoch die
Zuführung vom Verwaltungshaushalt ausfällt. Der aktuelle Planentwurf beinhaltet
hier lediglich die Höhe der Pflichtzuführung in Höhe von 1.705 T€ (ordentliche
Tilgung von Krediten abzgl. tilgungsbezogene Einnahmen). Eine darüber
hinausgehende Zuführung ist aufgrund des derzeit ebenfalls defizitären
Entwurfes des Verwaltungshaushaltes 2023 ausgeschlossen. Die weiteren Einnahmen
des Vermögenshaushaltes beschränken sich in der Folge primär auf die
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen.
Über die Zuführung schließt sich der Kreis zum
aktuellen Planungsstand des Verwaltungshaushaltes 2023.
In der Anlage
3 ist der derzeitige Planungsstand zum Vermögenshaushalt 2023 ff
ersichtlich.
3. Wirtschaftsplan
optimierter Regiebetrieb
Der Entwurf des Erfolgsplanes ist dieser Berichtsvorlage als Anlage 4 beigefügt.
Der Erfolgsplan weist zum jetzigen Stand einen geplanten Jahresverlust in Höhe
von 2.867.004 € aus. Darin enthalten ist ein Gesamtbudget aus dem Entwurf des
Verwaltungshaushaltes in Höhe von 17.196 T€ (sh. Erläuterungen zu Hauptgruppe
7). In der Anlage 5 zu dieser
Berichtsvorlage sind die wesentlichen Veränderungen bei Erträgen und
Aufwendungen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 dargestellt. Der Entwurf des
Vermögensplanes ist als Anlage 6
beigefügt.
Unter Berücksichtigung der Ausführungen der Kommunalaufsicht im Rahmen
der haushaltsrechtlichen Würdigung des Haushaltes 2022 (Schreiben vom
05.09.2022, sh. Berichtsvorlage zur Sitzung am 13.09.2022, TOP 3.4;
1065-BR/2022) wird im Verlauf der weiteren Haushaltsplanung 2023 noch zu
entscheiden sein, in welcher Größenordnung der geplante Jahresverlust durch
eine weitere Anhebung des Gesamtbudget zu minimieren sein wird. Eine weitere
Budgeterhöhung wird sich ergebnisverschlechternd auf den Entwurf des Verwaltungshaushaltes
auswirken.
4. Ausblick /
Unwägbarkeiten in der Planung
Der aktuelle Planungsstand des Haushaltes 2023 ist nicht zuletzt aufgrund
der aktuellen globalen Krisen großen Unsicherheiten und stetigem
Änderungsbedarf unterworfen.
Daneben gibt es mehrere Positionen welche aus verschiedensten Gründen
bisher noch keinen Eingang in die Planung 2023 finden konnten. Diese sind
jedoch im weiteren Planungsverfahren noch aufzugreifen und werden – positive
als auch negative – Folgen auf den Haushaltsplan 2023 haben.
Ø Die Neuregelung der
Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts ab 01.01.2023
(Umsetzung § 2b UStG) zieht erhebliche Veränderungen im städtischen
Haushaltsplan nach sich. Sämtliche Einnahme- und Ausgabeansätze sind hinsichtlich
steuerpflichtiger Tatbestände zu prüfen. In der Folge ist im Haushaltsplan 2023
eine Vielzahl von neuen Haushaltsstellen anzulegen, welche z.T. mit
verschiedenen Steuerschlüsseln zur späteren Erstellung der
Umsatzsteuererklärung hinterlegt werden müssen.
Die Arbeiten zur haushaltsrechtlichen
Umsetzung des § 2b UStG werden derzeit im Hintergrund intensiv vorbereitet.
Nach Abschluss der Arbeiten werden die Ergebnisse gesammelt in den
Haushaltsplan 2023 übernommen, was einnahme- sowie ausgabeseitig nochmals zu
Veränderungen führen wird.
Ergänzend darf auf den am 01.02.2022
vorgelegten Sachstandsbericht zur Umsetzung § 2b UStG verwiesen werden
(Vorlagen-Nr. 0845-BR/2021).
Ø Derzeit wird im
Thüringer Landtag das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer
Finanzausgleichgesetzes (Drucksache 7/6082) beraten. Die sich aus dem Gesetz
ggf. ergebenden Änderungen für die Haushaltsansätze der Schlüsselzuweisung und
des Mehrbelastungsausgleiches sind auf Grundlage von Modellrechnungen des
Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales bereits in dem aktuellen
Planungsstand des Verwaltungshaushaltes enthalten.
Im Übrigen wird auf die als Anlage
8 beigefügte Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes zum dritten
Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und zum
Gesetzentwurf über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2023 vom 04.10.2022 verwiesen.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des
§ 22d ThürFAG, welcher den bisherigen Kulturlastenausgleich um eine sogenannte
„Theaterpauschale“ ergänzen könnte und deren Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt sind mangels kassenwirksamer Belastbarkeit im aktuellen Planentwurf
nicht enthalten.
Ø Aufgrund der
aktuell erheblichen Inflationsraten und der massiven Verwerfungen im
Energiepreissektor ist von erheblichen Mehrbelastungen in den Haushaltsjahren
2023 ff. auszugehen. Diese Verwerfungen werden auch kurzfristig Veränderungen
in der Haushaltsplanung 2023 nach sich ziehen.
Derzeit befinden sich Entwürfe eines zweiten Gesetzes zur Änderung des
Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondgesetzes im Anhörungsverfahren, wozu der
Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags den Gemeinde- und
Städtebund um Stellungnahme gebeten hat. Dieser wiederum hat mit Schreiben vom
30.09.2022 den Landesausschuss um Stellungnahme gebeten. Zur Stellungnahme
vorgelegt wurden Gesetzentwürfe, zum einen von den regierungstragenden
Fraktionen (DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen) und zum anderen von der
CDU-Fraktion des Thüringer Landtages. Beide Gesetzentwürfe verfolgen
grundsätzlich die Zielstellung, dass das dem Corona-Sondervermögen zugeordnete
Vermögen im Jahre 2023 auch zur Abmilderung der Folgen der Energiekrise
eingesetzt werden soll bzw. kann. Inwieweit sich daraus für die städtischen
Beteiligungen und auch für den städtischen Haushalt finanzielle Entlastungen
ergeben werden, lässt sich aufgrund der vorliegenden Entwürfe derzeit noch
nicht einschätzen.
Weiterhin nicht einschätzbar ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Berichtsvorlage, wie sich die von der Bundesregierung mit dem bis zu 200
Milliarden hohen „Abwehrschirm“ zur Entlastung der Gaskunden beabsichtigte
Dämpfung der Gaspreise konkret auf den städtischen Haushalt auswirken werden,
da die Vorschläge der eingesetzten Expertenkommission erst am 10.10.2022
konkretisiert werden sollen und erst nach Vorlage konkreter Vorschläge die
Auswirkungen für den städtischen Haushalt näher betrachtet werden können.
Ø Die aktuellen
Planzahlen für die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer beruhen
auf der regionalisierten Steuerschätzung Mai 2022. Es bleibt abzuwarten, wie
sich die Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung November 2022 – auch
und insbesondere im Hinblick auf die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung -
auf die städtische Planung auswirken.
Ø Auch die
Entwicklung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer ist aufgrund der aktuellen
Krisensituation aus derzeitiger Sicht nur schwer einschätzbar. Im Planentwurf
wurde der Planansatz des Jahre 2022 zunächst fortgeschrieben. Derzeit ergibt
sich im AO-Soll 2022 eine Verbesserung der Einnahmesituation, die im
Wesentlichen aus pandemiebedingten Nachholeffekten resultiert, die aller
Voraussicht nach nicht fortgeschrieben werden können. Auch die Auswirkungen der
aktuellen Situation können zu negativen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer
führen.
Ø Aufgrund der
Beendigung der bis zum 31.12.2021 bestehenden Zweckvereinbarungen mit dem
Wartburgkreis bestehen zwischen Stadt und Kreis unterschiedliche Auffassungen
hinsichtlich einer abschließenden Abrechnung. Seitens der Kreises werden
Forderungen von rd. 300 T€ geltend gemacht, wozu seitens der Stadt aufgrund des
ersatzlosen Wegfalls der Vereinbarungen kein Zahlungsgrund gesehen wird. Eine
abschließende Klärung hierzu steht noch aus.
Ø Bezüglich der
weiter bestehenden Zweckvereinbarung zur Musikschule bestehen unterschiedliche
Auffassungen hinsichtlich des vom Kreis zu tragenden Finanzierungsanteiles ab
dem 01.01.2022. Auch hier steht eine abschließende Klärung noch aus.
5. Neunte
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 bis 2022
Mit Schreiben vom 04.10.2022 wurde durch das Thüringer
Landesverwaltungsamt die neunte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
der Stadt Eisenach 2012 bis 2022 gewürdigt. Das Schreiben ist dieser
Berichtsvorlage als Anlage 9 beigefügt.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – Einzelpläne Verwaltungshaushalt 2023
Anlage 2 – Gruppierungsübersicht Verwaltungshaushalt 2023
Anlage 3 – Mittelanmeldung Vermögenshaushalt 2023
Anlage 4 – Erfolgsplan optimierter Regiebetrieb 2023
Anlage 5 – Erläuterungen der Änderungen zum Erfolgsplan
Anlage 6 – Vermögensplan optimierter Regiebetrieb 2023
Anlage 7 – Entwurf des Stellenplanes 2023
Anlage 8 – Stellungnahme GStB zur Änderung des ThürFAG
Anlage 9 – Schreiben Thüringer Landesverwaltungsamt vom 04.10.2022