Betreff
Verteilung der finanziellen Mittel aus dem Sonderlastenausgleich für Schulbauten gemäß Thüringer Finanzausgleich vom 31. 01.2013 - Sonderlastenausgleich für die Jahre 2023 und 2024
Vorlage
1084-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Verteilung der Mittel aus der Investitionspauschale 2023 und 2024 für Schulgebäude gem. § 22 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) des Landes Thüringen in Höhe von jeweils rund 452.000,00 €, vorbehaltlich der zu erwartenden Bescheide, für die Maßnahmen im Jahr 2023 Jakob-Schule Finanzierung der Forfaitierung in Höhe von 81.130,00 €,  Georgenschule Dachgeschossausbau in Höhe von 300.000,00 € und für die Maßnahme Elisabethgymnasium Sanierung Kellergeschoss in Höhe von 70.000,00 € sowie für die Maßnahmen im Jahr 2024  Jakob-Schule Finanzierung der Forfaitierung in Höhe von 81.130,00 €,  Georgenschule Dachgeschossausbau in Höhe von 70.000,00 € und für die Maßnahme Elisabethgymnasium Sanierung Kellergeschoss in Höhe von 300.000,00 €.

 

 


II. Begründung:

 

Entsprechend der zu erwartenden Bescheide  für die Jahre 2023 und 2024 zu den finanziellen Mitteln aus dem Sonderlastenausgleich für Schulbauten gemäß § 22 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) stehen der Stadt Eisenach voraussichtlich für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils finanzielle Mittel in Höhe von rund 452.000,00 € zur Verfügung. Hinsichtlich der Verwendung dieser finanziellen Mittel für Schulen erfolgte zwischen dem Fachbereich 2 (Bildung, Jugend, Stadtplanung und Kultur) dem Fachdienst 21 Schulverwaltung und dem Fachbereich 4 (Infrastruktur), Fachdienst 53 Gebäudemanagement, eine Abstimmung. Diese beinhaltet folgende Gesichtspunkte: Ergebnisse der Gefahrenverhütungsschauen, Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Verbesserung von Unterrichts- und Lernbedingungen. Im Ergebnis der Beratung/Abstimmung werden seitens der Verwaltung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 folgende Maßnahmen zur Finanzierung aus der Investitionspauschale vorgeschlagen:

 

Sonderlastenausgleich

 

● Jakob-Schule

Entsprechend des bestehenden Vertrages ist die Finanzierung der Forfaitierung in Höhe von 81.130,00 € pro Jahr zu leisten. Die finanziellen Mittel sind entsprechend des Vertrages aus der Schulinvestitionspauschale bereitzustellen.

 

● Georgenschule

Auf Grund der beengten Raumsituation in der Georgenschule, ist zur Erweiterung  des Raumangebotes vorgesehen den gesamten Dachbereich zur schulischen Nutzung auszubauen. Nach Realisierung kann der gewonnene Raumbedarf auch für die Goetheschule mit genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich ein Lichtband in die Dachfläche zu integrieren, um die Belichtung der Räumlichkeiten mit Tageslicht gewährleisten zu können. Die gestalterische Ausführung des Lichtbandes befindet sich zur Zeit in Abstimmung mit der Unteren und Oberen Denkmalschutzbehörde. Um die Finanzierung der Baumaßnahme, nach Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, zu sichern, wird empfohlen hierzu die Schulinvestitionspauschale für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 300.000,00 € und für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 70.000,00 € in der Haushaltstelle 21100.940030 einzusetzen.         

 

● Elisabethgymnasium

Die Schülerspeisenversorgung einschließlich des Bereiches der Esseneinnahme im Kellergeschoss entspricht zur Zeit nicht den Mindestanforderungen zur Einnahme des Mittagessens für Schüler. Desweiteren sind im Bereich des Kellergeschosses auch noch umfangreiche brandschutztechnische Ertüchtigungsmaßnahmen umzusetzen. Der Stadtrat hatte bereits für diese Maßnahme 600.000,00 € als Verpflichtigungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 im Haushalt 2022 beschlossen. Um die Baumaßnahme durchfinanzieren zu können wird empfohlen hierzu die Schulinvestitionspauschale für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 70.000,00 € und für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 300.000,00 € in der Haushaltstelle 23000.940030 einzusetzen.