hier: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach stimmt gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 der Unternehmenssatzung der
Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR der vom Verwaltungsrat der VUW in
seiner Sitzung am 18.10.2022 einstimmig beschlossenen 1.
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 zu.
II.
Begründung:
Gem. § 76 b Abs. 2
Satz 3 Nr. 1 ThürKO entscheidet der Verwaltungsrat über die Haushalts-satzung
der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR. Die Haushaltssatzung bedarf nach § 76 b Abs. 2 Satz 4 ThürKO
sowie nach § 8 Abs. 3 Nummer 1 und 4 der
Unternehmenssatzung der Zustimmung des Kreistages des Wartburgkreises
und des Stadtrates der Stadt Eisenach.
Die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2022 ist mit folgenden Ansätzen festgesetzt:
Plan
2022 bisher Nachtrag 2022 Veränderung
(Erhöhungen / Verminderungen)
Erfolgsplan 2022:
Erträge: 18.759.178
EUR 20.090.579 EUR + 1.331.401 EUR
Aufwendungen: 19.255.079
EUR 20.423.062 EUR + 1.168.983 EUR
Ergebnis: - 495.901 EUR - 332.483 EUR - 163.418 EUR
Finanzplan 2022:
in Einnahmen und
Ausgaben:
6.0104.310 EUR
5.948.005 EUR - 967.941 EUR
Vermögensplan 2022:
in Einnahmen und
Ausgaben:
6.0104.310 EUR 5.948.005 EUR -
967.941 EUR
ÖPNV-Umlage:
Bisher Nachtrag 2022 Veränderung (ges.)
Anteil Stadt Eisenach:
250.000 EUR 400.000 EUR +
150.000 EUR
Für Defizitausgleich
Stadtverkehr Eisenach
Anteil Wartburgkreis
(WAK): 3.261.758 EUR 3.736.872
EUR + 475.114 EUR
Für Defizitausgleich
Regionalverkehr
Auszahlung
Defizitausgleich
an private Inhaber
Linien-
konzessionen im WAK:
958.241 EUR 1.083.148,00 EUR + 124.907 EUR
Die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2022 wurde am 18.10.2022 dem Verwaltungsrat der VUW
zur Beschlussfassung vorgelegt und einstimmig beschlossen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage: 1: 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2022 der VUW gkAöR