Betreff
Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR
hier: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022
Vorlage
1090-StR/2022
Aktenzeichen
14.1 /81 33 15
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach stimmt gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 der Unternehmenssatzung der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR der vom Verwaltungsrat der VUW in seiner Sitzung am 18.10.2022 einstimmig beschlossenen 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 zu.

 


II. Begründung:

 

Gem. § 76 b Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 ThürKO entscheidet der Verwaltungsrat über die Haushalts-satzung der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR. Die Haushaltssatzung      bedarf nach § 76 b Abs. 2 Satz 4 ThürKO sowie nach § 8 Abs. 3 Nummer 1 und 4 der      Unternehmenssatzung der Zustimmung des Kreistages des Wartburgkreises und des Stadtrates der Stadt Eisenach.

 

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 ist mit folgenden Ansätzen festgesetzt:

 

                                               Plan 2022 bisher              Nachtrag 2022   Veränderung

(Erhöhungen / Verminderungen)

Erfolgsplan 2022:

 

Erträge:                               18.759.178 EUR 20.090.579 EUR + 1.331.401 EUR

Aufwendungen:              19.255.079 EUR 20.423.062 EUR + 1.168.983 EUR

 

Ergebnis:                           -    495.901 EUR -   332.483 EUR  -     163.418 EUR

 

Finanzplan 2022:

in Einnahmen und

Ausgaben:                          6.0104.310 EUR                 5.948.005 EUR -     967.941 EUR

 

Vermögensplan 2022:

in Einnahmen und

Ausgaben:                         6.0104.310 EUR                 5.948.005 EUR -     967.941 EUR

 

 

ÖPNV-Umlage:

                                                               Bisher                                  Nachtrag 2022   Veränderung (ges.)

 

Anteil Stadt Eisenach:                         250.000 EUR     400.000 EUR   + 150.000 EUR

Für Defizitausgleich Stadtverkehr Eisenach

 

Anteil Wartburgkreis (WAK):       3.261.758 EUR 3.736.872 EUR   + 475.114 EUR

Für Defizitausgleich Regionalverkehr

 

Auszahlung Defizitausgleich

an private Inhaber Linien-

konzessionen im WAK:       958.241 EUR 1.083.148,00 EUR             + 124.907 EUR

 

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 wurde am 18.10.2022 dem Verwaltungsrat der VUW zur Beschlussfassung vorgelegt und einstimmig beschlossen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage: 1:    1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der VUW gkAöR