Betreff
Sportbad Eisenach GmbH (SEG)
hier: Feststellung Jahresabschluss per 31.12.2021
Vorlage
1111-StR/2022
Aktenzeichen
14.1 / 8124 14
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) wird angewiesen,

1.      der Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 und

2.      dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 275.501,17 EUR auf neue Rechnung

zuzustimmen.

 

Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen.

 


II. Begründung:

 

Das Jahr 2021 war fortdauernd durch die pandemiebedingten Bäderschließungen und Besucherbeschränkungen gekennzeichnet. Zudem prägte die Energiekrise beginnend ab Herbst 2021 die Bäderbranche dahingehend, dass die Preisentwicklung im Bereich der Energie- und Wärmebeschaffung branchenweit als existenzbedrohend einzuordnen ist.

 

Nach den Erwartungen der Geschäftsführung wurde für das Geschäftsjahr 2021 mit nahezu konstanten Besucherzahlen über alle Bereiche gerechnet. Bei den Umsatzerlösen ging die Geschäftsführung in Abhängigkeit der Besucherentwicklung von gleichbleibenden Umsätzen aus. Die Erwartungen wurden aufgrund der behördlich angeordneten Schließungen und der Reglementierung von Besucherzahlen nicht erfüllt. Insgesamt lagen die Umsatzerlöse um 290 TEUR unter dem Planniveau.

 

Ebenso konnte das geplante Beteiligungsergebnis (2,2 Mio. EUR) nicht erreicht werden. Tatsächlich wurde ein Ergebnisabführungsbetrag von der evb an die SEG in Höhe von 2,0 Mio. EUR generiert.

 

Das vom Stadtrat der Stadt Eisenach übertragene Breitbandförderprojekt schreitet planmäßig voran.

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres dargestellt:

 

Vermögenslage

Die Bilanzsumme (23.955 TEUR) der Gesellschaft erhöhte sich im Berichtsjahr um 6.436 TEUR.

 

Ursächlich waren auf der Aktivseite im Wesentlichen Steigerungen bei den Sachanlagen um 6.483 TEUR auf 12.159 TEUR, insbesondere aufgrund der begonnenen Baumaßnahmen an einzelnen Bauabschnitten für den Breitbandausbau mit 6.198 TEUR sowie der Errichtung des Multifunktionsgebäudes mit 504 TEUR. Demgegenüber verringerten sich die Finanzanlagen aufgrund planmäßiger Tilgungen um 70 TEUR auf 6.952 TEUR.

 

Beim Umlaufvermögen verringerten sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 987 TEUR auf 2.594 TEUR, insbesondere infolge einer verminderten Forderung gegen verbundene Unternehmen (Gewinnabführung 2.037 TEUR, Vj: 2.797 TEUR). Der Kassenbestand hingegen erhöhte sich um 659 TEUR auf 2.241 TEUR (s. Finanzlage). 

 

Auf der Passivseite stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages sowie der Gewinnausschüttung aus dem Jahr 2020 an die Stadt Eisenach entsprechend verringert.

 

Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt 62,6 % (Vj: 88,9 %).

 

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen beträgt 7.291 TEUR und enthält Zuschüsse für Investitionen in das Anlagevermögen, die entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst werden. Die Zugänge betreffen hauptsächlich Zuschüsse im Rahmen der Förderung des Breitbandausbaus. Die wirtschaftliche Eigenmittelquote, die durch Hinzurechnung von 70 % des Sonderpostens über der bilanziellen Eigenkapitalquote liegt, beträgt damit laut Wirtschaftsprüfer 83 % (Vj: 93 %).

 

Die Rückstellungen liegen auf Vorjahresniveau und umfassen Steuerrückstellungen (510 TEUR) sowie den sonstigen Rückstellungen (51 TEUR). 

 

Die Verbindlichkeiten sind ggü. dem Vorjahr um rd. 682 TEUR auf 1.088 TEUR gestiegen. Die Position ist durch (kurzfristige) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 1.081 TEUR (Vj: 400 TEUR) geprägt. Der Anstieg ergibt sich insbesondere aus Verbindlichkeiten aus der Abrechnung von Bauleistungen ggü. der Arbeitsgemeinschaft Breitband.

 

Ertragslage

Die SEG weist Umsatzerlöse in Höhe von 832 TEUR (Vj: 841 TEUR) aus. Die um 9 TEUR gesunkenen Umsatzerlöse resultieren aus den Sektoren Hallenbad und Sauna. Zurückzuführen ist dieser Umsatzrückgang auf behördliche Schließungen des aquaplex aufgrund der Corona-Pandemie. Die Wärmeerlöse lagen rund 106 TEUR über dem Vorjahresniveau. Die sonstigen Umsatzerlöse liegen mit 78 TEUR um 27 TEUR unter dem Vorjahr. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Umsatzrückgang der Cafeteria und des Kiosk, bedingt durch die Schließungen.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. 219 TEUR (Vj: 254 TEUR) enthalten im Wesentlichen die Sachbezüge der Sportvereine (114 TEUR; Vj: 94 TEUR), die Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Fördermitteln (66 TEUR; Vj: 66 TEUR) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (39 TEUR).

 

Die Kostensteigerung des Materialaufwandes um 80 TEUR im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Wärmekosten des Geschäftsjahres.

 

Der Personalaufwand beläuft sich auf 41 TEUR (Vj: 40 TEUR) und resultiert aus der Beschäftigung der beiden Geschäftsführer.

 

Die planmäßigen Abschreibungen betragen 371 TEUR (Vj: 372 TEUR).

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (759 TEUR) liegen auf Vorjahresniveau und beinhalten insbesondere andere Dienst- und Fremdleistungen (434 TEUR, Vj: 459 TEUR), welche im Wesentlichen auf die Aufwendungen aus der kaufmännischen Geschäftsbesorgung der evb (214 TEUR, Vj: 205 TEUR), Reinigungsleistungen (69 TEUR, Vj: 93 TEUR), auf die administrative Betriebsführung der Betriebsgesellschaft (78 TEUR, Vj: 73 TEUR) sowie auf Prüfungs- und Beratungskosten (32 TEUR, Vj: 37 TEUR) entfallen. Darüber hinaus umfasst diese Position Mieten, Pachten, Gebühren und Beiträge i.H.v. 234 TEUR, Vj: 202 TEUR (u.a. Aufwendungen aus Sachbezügen der Sportvereine aus der kostenfreien Zurverfügungstellung der Bäder (121 TEUR) sowie Pacht des BHKW (99 TEUR)).

 

In den Erträgen aus Gewinnabführung wird die Ergebnisabführung gemäß Gewinnabführungsvertrag mit der evb in Höhe von 2.037 TEUR (Vj: 3.072 TEUR) abgebildet.

 

In 2021 fielen Steuern vom Einkommen/Ertrag in Höhe von 663 TEUR (Vj: 750 TEUR) an.

 

Im Geschäftsjahr wird ein Jahresfehlbetrag von 276 TEUR (Vj: Jahresüberschuss 792 TEUR) ausgewiesen.

 

Finanzlage

Die Gesellschaft erwirtschaftete aus der laufenden Geschäftstätigkeit einen negativen Cash-Flow von 1.518 TEUR (Vorjahr: 2.142 TEUR) und einen negativen Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit von 329 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR). Dieser konnte durch den Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit (2.506 TEUR) vollständig gedeckt werden, so dass der Finanzmittelbestand zum Bilanzstichtag um 659 TEUR gestiegen ist.

 

Lagebericht

Der Lagebericht ist dem Prüfbericht als Anlage beigefügt.

 

Empfehlungen, Feststellungen und Hinweise des Wirtschaftsprüfers

ü  Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

ü  Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.

ü  Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.

ü  Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche Pflichten wurden nicht festgestellt.

ü  Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

ü  Im Ergebnis der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz kam es zu keinen wesentlichen Beanstandungen/ Feststellungen bzw. Empfehlungen.

 

Der vollständige Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 der SEG kann im Büro der Beteiligungsverwaltung (Kämmerei) eingesehen werden.

 

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2021 sowie die Ergebnisverwendung wurden durch den Aufsichtsrat der SEG in der Sitzung am 26.09.2022 beraten und der Gesellschafterversammlung eine entsprechende Beschlussfassung zum Jahresabschluss empfohlen.

 

Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung ist durch Beschluss vom 28.09.2022 der Empfehlung des Aufsichtsrates gefolgt und hat der Feststellung des Jahresabschlusses und dem Vortrag des Jahresverlustes auf neue Rechnung zugestimmt. Die Beschlussfassung erfolgte dabei unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.

 

Der Vorbehalt wird durch den Beschluss des Stadtrates ausgeräumt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1a:      Bilanz per 31.12.2021

Anlage 1b:      GuV per 31.12.2021

Anlage 2:        Lagebericht der Geschäftsführung