Betreff
Einwohneranfrage - Sanierungsstand Kurstraße 8
Vorlage
EAF-0104/2022
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Verfolgt hier die SWG den Abriss eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes und spielt auf Zeit?

2.       Warum sollen Wohnungen bei Auszug nicht mehr vermietet werden?

3.       Will sich die SWG hier aus ihrer Verantwortung stehlen und den Zustand bewusst weiterhin verschlechtern, um einen Abriss einzuleiten?

4.       Sollte nicht die Erhaltung gerade denkmalgeschützter Gebäude eine der Hauptaufgaben einer SWG als kommunales Unternehmen sein? An Geld scheint es ja nicht zu fehlen, wenn jährlich Millionen Gewinne erwirtschaftet und an die Stadt überwiesen werden.


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

 

Nein. Das Objekt steht seit längerer Zeit zum Verkauf, konnte aber auf Grund der Besonderheiten des Gebäudes (Denkmaleigenschaft, Größe, Zuschnitt, Grundrisse u.ä.) bisher nicht veräußert werden, obwohl es viele Interessenten gibt.

 

 

zu 2.

 

Derzeit gibt es keine leerstehenden vermietbaren Wohnungen in dem Objekt.

 

 

zu 3.

 

Nein.

 

 

zu 4.

 

Hauptaufgabe der SWG ist die Bereitstellung von Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung.

 

Gleichwohl ist die SWG ist am Erhalt des Einzeldenkmals interessiert und hat das Objekt deshalb zum Verkauf zum Zwecke der Sanierung ausgeschrieben, wobei die Sanierungsverpflichtung im Kaufvertrag verankert und dinglich gesichert wird. Bei einer Privatnutzung ergeben sich hier für die SWG nicht nutzbare Steuervorteile.

 

Eine Sanierung und Vermietung durch die SWG ist auch unter Berücksichtigung möglicher Fördermittel wirtschaftlich nicht darstellbar.