hier: Wahl der Schiedspersonen für die Amtszeit in den Jahren 2023 - 2027
I.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach wählt die nachstehenden Bürgerinnen und Bürger der
Stadt Eisenach als Schiedspersonen:
a)
Herrn
/ Frau ……………..
als Schiedspersonen für die Schiedsstelle I
- Süd/Mitte/West,
b)
Herrn
/ Frau ………………..
als Schiedsperson für die Schiedsstelle II,
- Ost und Ortsteile,
c)
Herrn
/ Frau ………………….
als Schiedsperson für die Schiedsstelle III,
- Nord,
für die Dauer von 5 Jahren (Amtszeit von 2023 – 2027).
2.
Die
Schiedspersonen vertreten sich bei Abwesenheit und Krankheit untereinander.
II.
Begründung:
Die Einrichtung von
Schiedsstellen ist eine durch Gesetz übertragene Pflichtaufgabe und wird von
den Gemeinden im eigenen Wirkungskreis erfüllt. Rechtliche Grundlage ist das
Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinen (Thüringer
Schiedsstellengesetz- ThürSchStG) vom 07. Mai 1996 (GVBl. Nr.8, Seite 61/1996).
Gemeinsam mit der Arbeitsvorschrift, der Durchführungsverordnung des Thüringer
Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Df-ThürSchStG) vom
17.12.1996, formuliert es die Aufgaben der Gemeinden u.a. bei Besetzung der
Schiedsstellen, insbesondere der Gewinnung und der Wahl von Schiedspersonen.
Der Stadtrat hat am
15.02.2002 (Beschlüsse Nr. 0487/02 und Nr. 0488/02) drei Schiedsstellen nach §
1 Abs. 1, 2 ThürSchStG i.V. m. Ziffer 1.1.2 Df-ThürSchStG für das Stadtgebiet
Eisenach eingerichtet. Da die Wahlperiode mit Ende des Jahres ausläuft, sind
die Schiedspersonen neu zu wählen.
Die Aufforderung für
die Bewerbung für das Amt der Schiedspersonen ist gemäß Ziffer 1.5
Df-ThürSchStG erfolgt und wurde in ortsüblicher Weise am 27.10.2022 amtlich bekanntgemacht.
Innerhalb der gesetzten Frist trafen fünf Bewerbungen bei der Stadtverwaltung
Eisenach ein. Der Fachdienst Recht prüft die Geeignetheit dieser Personen gem. § 3 ThürSchStG.
Sofern diese für
geeignet erachtet werden, werden diese Personen den Fraktionen namentlich
bekannt gegeben und die Lebensläufe zur Einsicht im Fachdienst Recht
entsprechend ausgelegt.
Anschließend soll eine
Vorstellung der geeigneten Personen im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt
Eisenach am 29.11.2022 erfolgen.
Am 06.12.2022 werden
sodann durch den Stadtrat der Stadt Eisenach die Schiedspersonen in einer
geheimen Wahl gewählt.
Zur Absicherung eines
ordentlichen Amtsbetriebes ist zusätzlich jeweils eine stellvertretende
Schiedsperson zu wählen oder bei mehreren Schiedsstellen die Vertretung
untereinander zu regeln, wenn mehrere Schiedsstellen vorhanden sind. Letzteres
soll zweckmäßigerweise erfolgen.
Nach der Wahl werden
die Schiedspersonen vom Direktor des Amtsgerichtes nach §§ 5, 6 ThürSchStG
bestätigt und verpflichtet. Erst danach beginnt die Amtszeit.