Betreff
Schiedsamt der Stadt Eisenach
hier: Wahl der Schiedspersonen für die Amtszeit in den Jahren 2023 - 2027
Vorlage
1124-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt die nachstehenden Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eisenach als Schiedspersonen:

a)      Herrn / Frau ……………..

als Schiedspersonen für die Schiedsstelle I

- Süd/Mitte/West,

b)      Herrn / Frau ………………..

als Schiedsperson für die Schiedsstelle II,

- Ost und Ortsteile,

c)       Herrn / Frau ………………….

als Schiedsperson für die Schiedsstelle III,

- Nord,

für die Dauer von 5 Jahren (Amtszeit von 2023 – 2027).

2.       Die Schiedspersonen vertreten sich bei Abwesenheit und Krankheit untereinander.

 


II. Begründung:

 

Die Einrichtung von Schiedsstellen ist eine durch Gesetz übertragene Pflichtaufgabe und wird von den Gemeinden im eigenen Wirkungskreis erfüllt. Rechtliche Grundlage ist das Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinen (Thüringer Schiedsstellengesetz- ThürSchStG) vom 07. Mai 1996 (GVBl. Nr.8, Seite 61/1996). Gemeinsam mit der Arbeitsvorschrift, der Durchführungsverordnung des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Df-ThürSchStG) vom 17.12.1996, formuliert es die Aufgaben der Gemeinden u.a. bei Besetzung der Schiedsstellen, insbesondere der Gewinnung und der Wahl von Schiedspersonen.

 

Der Stadtrat hat am 15.02.2002 (Beschlüsse Nr. 0487/02 und Nr. 0488/02) drei Schiedsstellen nach § 1 Abs. 1, 2 ThürSchStG i.V. m. Ziffer 1.1.2 Df-ThürSchStG für das Stadtgebiet Eisenach eingerichtet. Da die Wahlperiode mit Ende des Jahres ausläuft, sind die Schiedspersonen neu zu wählen.

 

Die Aufforderung für die Bewerbung für das Amt der Schiedspersonen ist gemäß Ziffer 1.5 Df-ThürSchStG erfolgt und wurde in ortsüblicher Weise am 27.10.2022 amtlich bekanntgemacht. Innerhalb der gesetzten Frist trafen fünf Bewerbungen bei der Stadtverwaltung Eisenach ein. Der Fachdienst Recht prüft die Geeignetheit dieser Personen  gem. § 3 ThürSchStG.

 

Sofern diese für geeignet erachtet werden, werden diese Personen den Fraktionen namentlich bekannt gegeben und die Lebensläufe zur Einsicht im Fachdienst Recht entsprechend ausgelegt.

 

Anschließend soll eine Vorstellung der geeigneten Personen im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach am 29.11.2022 erfolgen.

 

Am 06.12.2022 werden sodann durch den Stadtrat der Stadt Eisenach die Schiedspersonen in einer geheimen Wahl gewählt.

 

Zur Absicherung eines ordentlichen Amtsbetriebes ist zusätzlich jeweils eine stellvertretende Schiedsperson zu wählen oder bei mehreren Schiedsstellen die Vertretung untereinander zu regeln, wenn mehrere Schiedsstellen vorhanden sind. Letzteres soll zweckmäßigerweise erfolgen.

 

Nach der Wahl werden die Schiedspersonen vom Direktor des Amtsgerichtes nach §§ 5, 6 ThürSchStG bestätigt und verpflichtet. Erst danach beginnt die Amtszeit.