hier: Ergänzung Finanzierungsvereinbarung/Finanzierungsanteil „Sanierung Werkstattgebäude und Neubau Fundus“ Landestheater Eisenach
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
abweichend vom
Beschluss vom 10.09.2019 (Vorlage-Nr. 0059-AT/2019; Beschluss-Nr.
StR/0044/2019), wonach die Obergrenze der Kosten zur Sanierung des Werkstattgebäudes und Neubau Fundus nach Brand im
Landestheater Eisenach, auf 4,5 Mio. Euro und der städtische Anteil von 37,5% gleich:1.687.500,00 Euro-nicht
überschritten werden soll (lfd. Nr. 5), stimmt der Stadtrat, wegen der aktuellen Baukostensteigerung,
einer Erhöhung auf 5.686.344,00 Euro Gesamtkosten und dem Städtischen Anteil
von 37,5% gleich: 2.132.379,00 Euro
zu.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt eine
veränderte Finanzierungsvereinbarung mit den Zuwendungsgebern (Freistaat
Thüringen, Wartburgkreis) abzuschließen, in welcher die anteiligen städtischen
Zahlungen für 2023 auf 659.879,00 € und für 2024 auf 500.000,00 € festgelegt
werden.
II.
Begründung:
Im August 2018 hat es zweimal im Gebäude der Theaterwerkstätten des Landestheaters Eisenach gebrannt. Folge der Brände sind erhebliche Brandschäden im Dachstuhl und Dachgeschoss, aber auch erhebliche Beschädigungen durch Löschwasser.
Die Gesamtkosten beliefen sich auf vss. 4.500.000 €.
Gemäß dem bestehenden Finanzierungsabkommen aus dem Jahre 2007 sind diese von den Zuwendungsgebern zu tragen. Danach ist die Stadt Eisenach verpflichtet, die entstehenden Kosten anteilig mitzutragen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.09.2019 (TOP 37, Beschluss-Nr.: StR/0044/2019) einer Beteiligung an den Kosten einer Komplettsanierung zugestimmt.
Mit Beschlusspunkt 5 des vorgenannten Beschlusses wurde die Oberbürgermeisterin beauftragt, „im Stiftungsrat der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach eine absolute Obergrenze für die Summe der Kostenbeteiligung der Stadt Eisenach auf Grundlage der gegenwärtig kalkulierten Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme in Höhe von 4,5 Mio. Euro sowie einen Tilgungsplan für den städtischen Eigenanteil nach Herstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach (Tilgungszeitraum, jährliche Tilgungsraten) zu verhandeln“.
Hinsichtlich der finanziellen Beteiligung an den
kalkulierten Sanierungskosten wurden durch die Oberbürgermeisterin und den
städtischen Vertreter im Stiftungsrat im Sinne des Stadtratsbeschlusses die
städtischen Interessen vertreten. Gemäß einstimmiger Beschlussfassung der 70.
Stiftungsratssitzung der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach vom 14. Oktober 2019
und dem Bewilligungsbescheid der Thüringer Staatskanzlei (AZ: 5637/7-6) vom
13.03.2020 wurde die Finanzierung durch die Zuwendungsgeber des
Geschäftsbereichs Landestheater Eisenach entsprechend der mit
Stadtratsbeschluss vom 28.9.2021 (Beschluss-Nr.
StR/0380/2021) zugestimmten
Vereinbarung beschlossen.
Die Vereinbarung sieht eine Zahlung des städtischen Anteiles in Höhe von 1.687.500 Euro in zwei Tranchen vor, wovon für das Jahr 2022 ein Betrag in Höhe von 1.002.500 Euro und für das Jahr 2023 ein Betrag in Höhe von 685.000 Euro entspr. Vereinbarung vorgesehen ist.
Die städtischen
Finanzierungsanteile wurden entsprechend Stadtratsbeschluss /
Finanzierungsvereinbarung im Haushalt 2022 und in die städtische Finanzplanung
2023 aufgenommen.
Es ist aufgrund der
allgemeinen Preissteigerungen notwendig, die kalkulierten Gesamtkosten
anzupassen und damit vom Beschluss zur Obergrenze der kalkulierten
Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme in Höhe von 4,5 Mio. Euro abzuweichen.
Die Vereinbarung sah (wie oben beschrieben) eine Zahlung des städtischen Anteiles in Höhe von 1.687.500 Euro in zwei Tranchen vor, für das Jahr 2022 ein Betrag in Höhe von 1.002.500 Euro und für das Jahr 2023 ein Betrag in Höhe von 685.000 Euro.
Die neu zu
beschließende Ergänzungsvereinbarung sieht für die Stadt Eisenach einen
Gesamtfinanzierungsanteil von 2.162.379,00 € vor:
2022: 1.002.500,00 €
2023: 659.879,00 € (incl. 30.000 € städt. Anteil
Heizungseinbau)
2024: 500.000,00 €
Eine Zustimmung zu der vorliegenden Finanzierungsvereinbarung kann nur unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen des städtischen Haushalts 2023 und 2024 erfolgen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Ergänzung VB Finanzierung Werkstatt und Fundus - Entwurf
Anlage 2 - aktualisierte Planung VMH UA 33110 - Theaterwerkstätten
Anlage 2 – 1. Ergänzung: aktualisierte Planung VMH UA 33110 - Theaterwerkstätten