Betreff
Projektförderung Citymanagement
hier: Weitergabe von Fördermitteln an die EWT GmbH
Vorlage
1127-StR/2022
Aktenzeichen
51.1.12
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Weitergabe von Fördermitteln im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in Höhe von 211.855,00 € an die Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH – auf Grundlage der Bewilligung der Zuwendung durch das Bundesministerium für Bau-, Stadt- und Raumforschung.


II. Begründung:

 

Auf Grundlage des Beschlusses Nr. StR-023/2021 (Projektskizze und Interessenbekundung) hat die Stadt Eisenach entsprechende Antragsunterlagen zum Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ eingereicht. Die Stadt Eisenach ist mit dem Projekt „Goldschmiede Eisenach“ zur Förderung ausgewählt worden. Ein Zuwendungsbescheid liegt mittlerweile vor. Die Projektförderung beläuft sich auf 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Teil des Projektes ist die Etablierung des Citymanagements. Die entsprechende Personalstelle wird bei der EWT angesiedelt.  Der Projektbeginn war für den 01.01.2022 avisiert. Durch die späte Erteilung des Zuwendungsbescheides am 26.10.2022 durch das BBSR (siehe Anlage 1), kann erst jetzt die Ausschreibung des Citymanagers erfolgen. Die Besetzung der Stelle wird daher voraussichtlich erst zu Beginn 2023 erfolgen. Eine Ausgabe der für 2022 angesetzten Mittel wird daher nicht erwartet. Projektende ist der 31.08.2025.

 

Kosten und Finanzierung:

Gesamtkosten Citymanagement: 211.855,00 € setzen sich zusammen aus den Personalkosten:

 

Jahr

Bundesförderung

Eigenanteil Stadt

Ausgabe

2023

57.790,00 €

6.420,00 €

64.210,00 €

2024

57.790,00 €

6.420,00 €

64.210,00 €

2025

38.530,00 €

4.280,00 €

42.810,00 €

 

Budget:

Jahr

Bundesförderung

Eigenanteil Stadt

Ausgabe

2023

711,00 €

79,00 €

790,00

2024

711,00 €

79,00 €

790,00

2025

940,50 €

104,50 €

1.045,00

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Zuwendungsbescheid vom 26.10.2022

Anlage 2 – Weiterleitungsvertrag Stadt Eisenach/EWT