Betreff
Änderung der Ortsdurchfahrtgrenzen der Stadt Eisenach an der Kreisstraße K 2 und die Auflösung der Ortsdurchfahrtgrenzen der Stadt Eisenach an den Kreisstraßen K 505 und K 17
Vorlage
1140-StR/2022
Aktenzeichen
4-54-54.11/Festsetzung von OD Grenzen
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt der Stadt Eisenach an der Kreisstraße K 2 im Bereich des Ortsteils Hötzelsroda; die südliche OD Grenze soll am Kreisverkehr Netzknoten (NK) 5028 018 B liegen (neue Ortsdurchfahrt umfasst Netzknotenabschnitt 5028 018 B – 4928 004)

2.       Auflösung der Ortsdurchfahrt der Stadt Eisenach an der Kreisstraße K 505 im Bereich des Ortsteils Wartha-Göringen; die OD Grenzen werden wegen durchgehend einseitiger Bebauung aufgelöst

3.       Auflösung der Ortsdurchfahrt der Stadt Eisenach an der Kreisstraße K 17 im Bereich des Ortsteils Wartha-Göringen (in Richtung Hessische Landesgrenze); die OD Grenzen werden wegen durchgehend einseitiger Bebauung aufgelöst

 


II. Begründung:

 

Im Zuge der Aufgabe der Kreisfreiheit der Stadt Eisenach und Rückkehr in den Wartburgkreis sind auch im Bereich der Straßenbaulastträgerschaft Änderungen vorzunehmen.

Zuständigkeiten die Straßenbaulastträgerschaft betreffend wurden überwiegend bereits vor dem 01.01.2022 mit dem Wartburgkreis geregelt. Einzelfälle sind hier noch zu klären.

In diesen Fällen benötigt das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr gem. § 5 Abs. 2 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) die Zustimmung der Stadt Eisenach um die entsprechenden Bescheide zu erlassen.

 

Der Wartburgkreis muss die freien Strecken von der Stadt Eisenach übernehmen. Die Ortsdurchfahrten selbst verbleiben gem. § 43 Abs. 2 Satz 1 ThürStrG (mehr als 30.000 Einwohner) bei der Stadt Eisenach.

Im Fall der K 2 im Bereich des OT Hözelsroda soll die südliche OD Grenze künftig am Kreisverkehr liegen. Mit Verlegung der OD Grenze nach Süden (vorher lag diese am Beginn der beidseitig bebauten Ortslage) erweitert sich der Bereich der Baulastträgerschaft der Stadt Eisenach um den bis zum Kreisverkehr zusätzlich hinzukommenden Bereich. Die südliche OD Grenze soll lt. Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am Kreisverkehr Netzknoten (NK) 5028 018 B liegen. Nach rechtlicher Prüfung ist festgestellt worden, dass sich vom Kreisel nach der einseitigen Bebauung (Einkaufseinichtungen) unmittelbar ab der Straße Am Wasserturm die geschlossene Bebauung anschließt. Der Bereich der beidseitigen Bebauung überwiegt im Verhältnis zur Gesamtlänge der  K2 (Anlage 1). Die farbige Markierung betrifft den hinzukommenden Bereich.  

Somit gibt es bei der K 2 keine freie Strecke. Die gesamte Strecke von NK 5028 018 B – 4928 004 gilt als Ortsdurchfahrt und liegt vollumfänglich in Baulastträgerschaft der Stadt Eisenach.   

 

Bezüglich der K 505 vom NK 4927 125 über NK 5027 110 bis NK 5027 127 werden die OD Grenzen der Stadt Eisenach im Bereich des Ortsteils Göringen lt. Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft aufgrund durchgehend einseitiger Bebauung gem. Ortsdurchfahrtenrichtlinie – ODR I 2 (1) c aufgehoben. Der Teil wird der freien Strecke zugeordnet und liegt damit in Baulastträgerschaft des Wartburgkreises (Anlage 2 alte OD werden aufgehoben).

 

Gleiches gilt für den Bereich der K 17. Der Bereich von der K 505 abzweigend, über die Werrabrücke, entlang der Ortslage Wartha bis hin zur Hessischen Landesgrenze ist Bestandteil des Verantwortungsbereiches des Wartburgkreises. Der Bereich vom NK 5027 110 über NK 5027 118 bis NK 4927 119 wird der freien Strecke zugeordnet (Anlage 3 alte OD werden aufgehoben).

 

In zwei Fällen wird die Stadt Eisenach demnach von der Baulastträgerschaft entbunden und im Fall der K 2 hat sie sich um einen Teilbereich erweitert.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zu der vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft getroffenen Festlegungen.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – K 2 Änderung südliche OD Grenze

Anlage 2 – K 505 Aufhebung OD Göringen

Anlage 3 – K 17 Aufhebung OD Wartha