Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - O1 „Sportarena“
Vorlage
AF-0269/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche Ergebnisse zeitigte das letzte Koordinierungsgespräch vom 23.05.2022?

2.       Fand das Koordinierungsgespräch aller Fördermittelgeber statt? (Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann soll dieses stattfinden?)

3.       Welche Vorarbeiten sind für den Bewilligungsbescheid des Bundes noch durch den Zuwendungsempfänger (Stadt Eisenach) zu erbringen?

4.       Erfolgte durch die Städtebauförderung eine verbindliche Entscheidung (IV. Quartal 2022)? (Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?)

5.       Wurden die verbindlichen Aussagen der Förderung durch den Denkmalschutz und die Sportstättenförderung abgefordert? (Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.      Im Rahmen des Ersten Koordinierungsgesprächs wurde nach einer einleitenden Vorstellung des aktuellen Projektziels, Einigkeit zu folgenden Punkten hergestellt:

  • Eine Übertragung der Zuwendungen an die SWG ist grundsätzlich möglich muss jedoch ausführlich begründet sein.
  • Die baufachliche Begleitung obliegt dem Land Thüringen (TLBV)
  • Verwendungsnachweisführung erfolgt an  das TMIL
  • 25-jährige Zweckbindung für die Wartburg-Arena

Drüber hinaus wurden an den Bauherrn unter anderem folgende Aufträge zur weiteren Projektbearbeitung:

  • Überarbeitung Kostenschätzung (insbesondere KG 700) wird empfohlen
  • Definition zuwendungsfähige Kosten muss nach Abschluss Leistungsphase 3 mit dem Zuwendungsantrag erfolgen
  • Mindeststandard: BNB-Silber ist infolge der Bundesförderung umzusetzten
  • Etablierung einer regelmäßen Projektinformationen über Quartalsberichte
  • folgende Zuwendungen sind nochmals zu klären: Städtebauförderung, Zuwendungen des Denkmalschutzes, Sportstättenförderung, EFRE

 

zu 2.      Das Koordinierungsgespräch fand mit allen bis Mai 2022 bekannten Fördermittelgebern statt. Das TLDA hat trotz Einladung vorerst nicht teilgenommen. Der ZG für Mittel aus dem aktuellen EFRE-Programm war nicht beteiligt, da diese Mittel erst nach dem Koordinierungsgespräch beantragt wurden. Im Rahmen des Ersten Koordinierungsgesprächs wurde nach einer einleitenden Vorstellung des aktuellen Projektziels, Einigkeit zu folgenden Punkten hergestellt:

  • Eine Übertragung der Zuwendungen an die SWG ist möglich
  • Die baufachliche fachlichen Begleitung obliegt dem Land Thüringen (TLBV)
  • Verwendungsnachweisführung erfolgt an  das TMIL
  • 25-jährige Zweckbindung

Darüber hinaus wurden an den Bauherrn unter anderem folgende Aufträge zur weiteren Projektbearbeitung gestellt, siehe auch Beantwortung zu 1:

  • Überarbeitung Kostenschätzung (KG 700) wird empfohlen
  • Definition zuwendungsfähige Kosten
  • Mindeststandard BNB-Silber
  • Etablierung einer regelmäßen Projektinformationen über Quartalsberichte
  • folgende Zuwendungen sind nochmals zu klären: Städtebauförderung, Zuwendungen des Denkmalschutzes, Sportstättenförderung, EFRE

 

zu 3.      Es liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor. Hierfür ist ein qualifizierter Förderantrag auf Grundlage einer vollständigen Entwurfsplanung (über alle Fachplanungen), welche auch Anhang dessen wird, notwendig. Dieser Projektstand wurde noch nicht erreicht.

 

zu 4.

Das für die Städtebauförderung zuständige Referat des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft wie auch die Bewilligungsstelle (TLVwA) haben Anfang November die Bereitschaft zur Mitfinanzierung erklärt. Der Fokus der Förderung soll dabei auf der Fassadensanierung sowie auf der Aufwertung der Freiflächen liegen.

Konkrete Fördermittelsummen können noch nicht benannt werden, da das Projekt aufgrund der Tatsache, dass es von der SWG umgesetzt und wirtschaftlich (Mieteinnahmen) betrieben werden wird, auch einer wirtschaftlichen Betrachtung zu unterziehen ist. Zudem ist ein Bauherrenanteil von voraussichtlich 15% anzurechnen.

 

zu 5.     

Förderung Sport

Mit dem für Sport zuständigen Ministerium (TMBJS) wurde telefonisch und persönlich Kontakt aufgenommen mit dem Ziel einer verbindlichen Zusage der Sportfördermittel in Höhe von 1,24 Mio. €. Eine verbindliche Zusage konnte seitens des Ministeriums nicht abgegeben werden, da für den Zeitpunkt der Förderung (Mittel werden voraussichtlich ab dem Jahr 2024 benötigt) noch kein Landeshaushalt vorliegt. Es wurde eine wohlwollende Prüfung zugesagt.

 

Förderung Denkmalschutz

Das Projekt ermöglicht die Erhaltung der denkmalgeschützten Substanz im Wesentlichen der Fassade. In Abstimmung mit dem Thüringer Landesamt für Denkmalschutz und Archäologie wurde eine denkmalfachgerechte Sanierung der nordwestlichen Fassade als Musterfassadensanierung durchgeführt. Die weitere Sanierung der Fassaden nach dem Vorbild der vom dem TLDA begleiteten und geförderten denkmalfachgerechte Sanierung der Musterfassade bildet die Grundlage dafür, dass das O1 auch in Zukunft als Teil der Sachgesamtheit "Ehem. Automobilwerk Eisenach Ost" erhalten bleibt. Soweit ist die Maßnahme mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.