II. Fragestellung
1. Was fällt alles unter den sog. Abhängigenquotienten
und nach welchen sozialen Kriterien und Sozialleistungen setzen sich diese
Fälle im Einzelnen zusammen?
2. Welche Maßnahmen sind hierzu seit 2021 mit
welchen Ergebnissen ergriffen worden?
3. Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit
Migrationshintergrund an den 11% in 2019?
4. Welche dbzgl. Maßnahmen sind seit 2021 mit
welchen konkreten Ergebnissen ergriffen worden?
5. Welche kommunalen Gebäude von kommunalen Unternehmen sollen wann mit Photovoltaik ausgestattet werden?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die Frage bezieht sich auf die dargestellte SWOT-Analyse
(Nachhaltigkeitsstrategie S. 11), die von Zukunftsfähiges Thüringen vorgenommen
wurde. Der Abhängigkeitsquotient gibt das Verhältnis der Anzahl von Personen, die nicht im Erwerbstätigenalter
sind, zur Anzahl von Personen im Erwerbstätigenalter an und bezieht sich im
Kontext der Ausführungen in der SWOT-Analyse nicht auf Sozial- bzw.
Transferleistungen.
zu 2.
-
Analyse der Problematik Schüler*innen ohne
Abschluss.
-
Vernetzung der
Berufsorientierungs- und Berufsberatungsangebote: Beteiligung am digitalen
Berufemarkt der Wartburgregion vom 19.11.2021 bis 03.12.21 sowie am Berufemarkt
am 08.10.2022.
-
Etablierung Jugendberufsagentur Wartburgkreis.
-
Regelmäßiger Austausch der Stadt Eisenach mit dem
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS)
(Nachhaltigkeitsstrategie S. 48).
-
Etablierung Projekt „Praxissequenzen“ in Eisenach
(Nachhaltigkeitsstrategie siehe S. 48) angedacht, erste Abstimmung fand mit den
Trägern statt.
-
Bewerbung zum Projekt „Bildungskommune“
(Nachhaltigkeitsstrategie S. 56).
zu 3.
27% der Schüler*innen ohne Schulabschluss in den Schuljahren 2017/18 und
2018/19 haben einen Migrationshintergrund.
zu 4.
Die Frage bezieht
sich ebenfalls auf die dargestellte SWOT-Analyse (S. 11) die von
Zukunftsfähiges Thüringen vorgenommen wurde. Das Themenfeld „Gute Arbeit und
Nachhaltiges Wirtschaften“ wurde von der Steuerungsgruppe nicht zur Bearbeitung
für die Nachhaltigkeitsstrategie ausgewählt (Nachhaltigkeitsstrategie S. 20).
Dieses Themenfeld könnte jedoch im Wirtschaftsbeirat besprochen werden.
zu 5.
Im
Stadtratsbeschluss StR/0186/2020 vom 14.07.2020 wurde unter Punkt 7 folgendes
beschlossen: „7. Photovoltaik: Die Photovoltaik in Eisenach soll bis 2025 so
ausgebaut werden, dass sie mindestens 15 % des Brutto-Stromverbrauchs erbringen
kann. Hierbei müssen insbesondere auch die kommunalen Gebäude, insbesondere
auch die der 100 % Beteiligungen der Stadt einbezogen werden.“ Dieses Ziel
wurde für die Nachhaltigkeitsstrategie übernommen.
Durch die
Sonderzuweisung für Klimaschutz vom Land im Jahr 2021 konnte in diesem Jahr
eine 30 kWp PV-Anlage auf der Mosewaldschule installiert werden inklusive
Stromspeicher. Durch den Klimapakt der Landesregierung erhält Eisenach sowohl
noch für dieses Jahr als auch für 2023 und voraussichtlich 2024 zweckgebundene
Mittel für Klimaschutzmaßnahmen. Diese Mittel sollen nach Möglichkeit auch für
die Installation weiterer Solaranlagen auf kommunalen Gebäuden eingesetzt
werden. Hierzu wird verwaltungsintern geprüft, welche Gebäude dafür geeignet
wären.
Über den aktuellen
Stand der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses StR/0186/2020 wird seit Mitte 2021
einmal im Quartal unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt im HFA berichtet.