I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die überplanmäßige
Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960005 (Erschließung Palmental) in Höhe
von 450.000 €.
Die Deckung erfolgt aus Mitteln in der Haushaltsstelle 63.000.960010 (Straßenbau Stadtanteil Hochwasserschutz – 140.000 €), in der Haushaltsstelle 63000.960130 (Gehwege im Zuge Breitbandprojekt – 140.000 €) sowie in der Haushaltsstelle 63000.983100 (Umlage an TAV für innerörtliche Investitionen – 170.000 €).
II.
Begründung:
Die Durchführung der Baumaßnahme ist als
Gemeinschaftsmaßnahme Stadt Eisenach / Trink- und AbwasserVerband
Eisenach-Erbstromtal / EVB Netze GmbH vorgesehen. Alle Partner haben sich zur
Baumaßnahme bekannt, eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung befindet sich
in der Unterschriftenrunde. Folgende Ziele sollen umgesetzt werden:
-
Ordnung
der unzureichenden Verkehrsverhältnisse im Palmental mit erstmaliger Anlage
eines Gehweges und Ausweisung der ersten innerörtlichen Fahrradstraße Eisenachs
(VEP 2035)
-
Erschließung
neuer Baugrundstücke (B-Pläne Nr. 44.1 und 44.2); hierfür ist sowohl die
abwasser- als auch die straßenbautechnische Erschließung unabdingbar (aktuell
will die Wartburg-Sparkasse 4 Mehrfamilienhäuser im Palmental errichten, die
erst nach der abwassertechnischen Erschließung bewohnt werden dürfen)
-
Abwassertechnische
Erschließung der Straße Palmental durch den TAV in mehreren Abschnitten
(Anordnung der Unteren Wasserbehörde mit Sanierungsbeginn in 2022, Maßnahme ist
im Wirtschaftsplan des TAV für 2022/2023 verankert)
-
Erneuerung
/ Verlegung mehrerer Leitungstrassen der EVB Netze
Die Maßnahme steht in enger zeitlicher
Abstimmung mit den Maßnahmen des TLUBN zum Hochwasserschutz. Erst nach
Beendigung der Straßenbaumaßnahme Palmental können aus logistischen sowie
Gründen der Verkehrsführung die Brückenbaumaßnahmen (Abbruch und Ersatzneubau)
der Brücken Karolinenstraße und Schlachthofstraße durchgeführt werden.
Entsprechend muss die Straßenbaumaßnahme Palmental noch in 2022 ausgeschrieben
werden.
Das Bundesamt für Güterverkehr hat sowohl der
Aufnahme der Maßnahme in das Fördersonderprogramm 2022 „Stadt und Land“
zugestimmt, als auch die Herstellung des einseitigen Gehweges als Teil der
Gesamtmaßnahme anerkannt. Die Aufnahme in das Förderprogramm wurde per mail
mitgeteilt. Nach Vorlage der rechtsaufsichtlichen Würdigung kann der
Zuwendungsbescheid erstellt werden. Der Beginn der Maßnahme muss in 2022
erfolgen.
Für die Durchführung der Baumaßnahme waren im
städtischen Haushalt 500.000 € (250.000 € in 2022, 250.000 € als VE in 2023)
vorgesehen. Die VE musste jedoch im HFA am 15.11.2022 gesperrt werden.
Nach aktueller Erarbeitung eines verpreisten Leistungsverzeichnisses durch das Ingenieurbüro, in welchem durchschnittliche Einheitspreise der letzten 3 Monate mit den enormen Preissteigerungen diesen Jahres eingerechnet wurden, belaufen sich die Gesamtkosten für die Baumaßnahme nunmehr auf 700.000 €. Entsprechend sind zusätzliche Mittel in Höhe von 450.000 € erforderlich.
Die Deckung kann aus Mitteln folgender Haushaltsstellen erfolgen:
63000.960010 – Straßenbau Stadtanteil Hochwasserschutz – 140.000 €
Der Mittelabruf seitens des Freistaates Thüringen beim laufenden Hochwasserschutzprojekt erfolgt nicht mehr wie geplant in 2022. Das TLUBN erarbeitet derzeit mit Verzögerung eine Ergänzung zur Vereinbarung mit der Stadt, in welchem der städtische Anteil geregelt wird. Der nächste Mittelabruf wird somit erst in 2023 erfolgen.
63000.960130 – Gehwege im Zuge Breitbandprojekt – 140.000 €
Einige in 2022 vorgesehenen Maßnahmen zur Verlegung der Breitbandtrassen wurden in der Bauausführung nach 2023 verschoben, so dass eine Mitbeauftragung der Gehwege bei diesen Maßnahmen nicht mehr in 2022 erfolgen kann.
63000.983100 – Umlage an TAV für innerörtliche Investitionen – 170.000 €
Für die aktuell fertiggestellten Baumaßnahmen des TAV im Stadtgebiet von Eisenach sind die Schlussrechnungen noch nicht erstellt, so dass der TAV in 2022 der Stadt keine Umlagen mehr in Rechnung stellen kann.