Betreff
Einwohneranfrage - Ladeinfrastruktur in Eisenach
Vorlage
EAF-0108/2022
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.          Wie viele Ladestationen gibt es im Stadtgebiet Eisenach Ende 2022?

2.          Wie viele neue Ladestationen werden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils im Stadtgebiet errichtet?

3.          Wie ist die Planung für die Ladeinfrastruktur für Wohngebiete mit überwiegend Mietwohnungen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

 

Alle anzeigepflichtigen Ladesäulen sind in der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur einsehbar, sofern der jeweilige Anbieter einer Veröffentlichung nicht widersprochen hat. Die Karte beinhaltet auch Angaben zur verfügbaren Ladeleistung.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/Ladesaeulenkarte/Karte/start.html

 

Derzeit tritt für Ladestationen im öffentlichen Raum Eisenachs nur die  EVB als Betreiber auf.

Auf der Website der EVB sind sämtliche E-Ladestationen verortet, siehe hier:

https://www.evb-energy.de/energieloesungen/e-mobilitaet

 

Zusätzlich zu den Ladesäulen im öffentlichen Raum  sind auch teilweise Ladesäulen im halböffentlichen (Einkaufszentren, Klinikum, etc.) oder privaten Raum vorhanden und für die Öffentlichkeit nutzbar. Eine Ladesäule beinhaltet meist 2 Ladepunkte.

 

Ladepunkte in EA nach eigenen Erhebungen, Grundlage Ladesäulenkarte BNetzA

 

 Kumulierter Zubau Ladepunkte EA, Stand 09/2022

 

 

zu 2.

 

Unter Federführung des Bundes ist derzeit das „Deutschlandnetz“ ausgeschrieben.

Für Eisenach sind hierin 2  Standorte mit jeweils 12 Ladepunkten vorgesehen. Das Inbetriebnahmeziel des Bundes ist 2025. Insofern werden voraussichtlich ab 2025 24 Schnellladepunkte mit je min. 200kW in Eisenach vorhanden sein.

 

Die Stadt Eisenach tritt selbst nicht als Betreiber von Ladeinfrastruktur auf. Daher kann zum zukünftigen Ausbau von Normalladepunkten derzeit keine Aussage getroffen werden.

 

zu 3.

 

Die Stadt Eisenach möchte den Ausbau der Ladeinfrastruktur forcieren und unterstützen, jedoch nicht selbst als Betreiber auftreten oder Ladesäulen errichten. Daher wird beginnend im Dezember 2022 ein Ladeinfrastrukturkonzept erarbeitet, sodass die zukünftige Ladeinfrastruktur strategisch bedarfsgerecht gesteuert werden kann.

 

Es ist davon auszugehen, dass mit Markthochlauf der Elektromobilität und damit steigender Rentabilität von Ladesäulen, weitere private Anbieter auf den Markt dringen.

 

Im Übrigen findet das „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG) vom 18. März 2021 für bestehende und neu zu errichtende (Wohn-)Gebäude Anwendung.