Betreff
Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
1158-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird die geprüfte Jahresrechnung 2020 der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2020 festgestellt.

 


II. Begründung:

 

Mit dem Aufgabenübergang des Rechnungsprüfungsamtes zum Wartburgkreis zum 01.01.2022 wird die Aufgabe der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Eisenach nunmehr vom Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises vorgenommen.

 

Da die Prüfungen der Jahresrechnungen 2016 bis einschließlich 2019 noch durch das bis zum 31.12.2021 zuständige Rechnungsprüfungsamt der Stadt Eisenach vorgenommen wurden, vollzieht das Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises erstmals ab der Jahresrechnung 2020 die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Eisenach.

 

Die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wurde gem. § 82 Abs. 1 Satz 2 ThürKO durch das Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises im Zeitraum vom 17.03.2022 bis 10.11.2022 (mit Unterbrechung) durchgeführt und der Schlussbericht gefertigt.

 

Die Vorlage der Jahresrechnung 2020 inkl. aller Anlagen an den Stadtrat erfolgte in der Sitzung am 15.06.2021 (Vorlage 0637-BR/2021).

 

In dem vorgelegten Erläuterungsbericht wurde umfassend zu dem Rechnungsergebnis berichtet.

 

Der Entwurf des Schlussberichtes für das Jahr 2020 wurde mit den federführenden Stellen der Stadtverwaltung besprochen. Der Prüfbericht enthält keine Feststellungen, die das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 verändern. Die Prüfungsfeststellungen und Anmerkungen werden seitens der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss wurden in seiner Sitzung am 31. Januar 2023 die Jahresrechnung 2020 und der hierzu gefertigte Schlussbericht zur Beratung vorgelegt. Die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2020 ist damit abgeschlossen.

 

Nunmehr kann der Stadtrat der Stadt Eisenach gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO die Jahresrechnung 2020 feststellen.

 

Mit dem Feststellungsbeschluss wird die Rechnungslegung des Haushaltsjahres 2020 abgeschlossen.

 

Die Jahresrechnung 2020 sowie der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2020  können im Fachdienst Finanzen, Fachgebiet Kämmerei eingesehen werden.