Betreff
Entlastung der Oberbürgermeisterin, des Bürgermeisters und des hauptamtlichen Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
1159-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Für den Jahresabschluss 2020 der Stadt Eisenach werden die Oberbürgermeisterin Frau Katja Wolf, der damalige Bürgermeister Herr Dr. Uwe Möller sowie der hauptamtliche Beigeordnete Herr Ingo Wachtmeister auf Grundlage des Schlussberichtes zur Prüfung der Jahresrechnung 2020 entlastet.

 


II. Begründung:

 

Die Jahresrechnung für das der Haushaltsjahr 2020 der Stadt Eisenach wurde gemäß  § 82 Abs. 1 ThürKO durch das Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises geprüft und der Schlussbericht gefertigt.

 

Der Entwurf des Schlussberichtes wurde mit den federführenden Stellen der Stadtverwaltung besprochen. Der Prüfbericht enthält keine Feststellungen, die das Ergebnis der Jahresrechnung verändern. Die Prüfungsfeststellungen und Anmerkungen werden seitens der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat entsprechend § 29 Abs. 3 Buchstabe e) der Geschäftsordnung des Eisenacher Stadtrates in seiner Sitzung am 17. Januar 2023 über die Jahresrechnung 2020 und den hierzu gefertigten Schlussbericht beraten. Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 ist damit abgeschlossen.

 

Nunmehr kann der Stadtrat der Stadt Eisenach gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO neben der Feststellung der Jahresrechnung 2020 in einem gesonderten Beschluss auch über die Entlastung der Oberbürgermeisterin, des damaligen Bürgermeisters sowie des hauptamtlichen Beigeordneten beschließen.

 

Da die ehrenamtlichen Beigeordneten in den betreffenden Haushaltsjahren keine eigenen Geschäftsbereiche (Dezernate) leiteten und die Oberbürgermeisterin im Zusammenhang mit der Haushalts- und Wirtschaftsführung nicht vertreten haben, gehören sie nicht zum Kreis der Entlastungsempfängerinnen und Entlastungsempfängern.

 

Verweigert der Stadtrat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, so hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben (§ 80 Abs. 3 Satz 3 ThürKO).

 

Die Jahresrechnung für das Jahr 2020 sowie der Schlussbericht über die Prüfung  können beim Fachdienst Finanzen, Fachgebiet Kämmerei eingesehen werden.