I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Für den Jahresabschluss
2020 der Stadt Eisenach werden die Oberbürgermeisterin Frau Katja Wolf, der
damalige Bürgermeister Herr Dr. Uwe Möller sowie der hauptamtliche Beigeordnete
Herr Ingo Wachtmeister auf Grundlage des Schlussberichtes zur Prüfung der
Jahresrechnung 2020 entlastet.
II.
Begründung:
Die Jahresrechnung
für das der Haushaltsjahr 2020 der Stadt Eisenach wurde gemäß § 82 Abs. 1 ThürKO durch das
Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises geprüft und der Schlussbericht
gefertigt.
Der Entwurf des
Schlussberichtes wurde mit den federführenden Stellen der Stadtverwaltung
besprochen. Der Prüfbericht enthält keine Feststellungen, die das Ergebnis der
Jahresrechnung verändern. Die Prüfungsfeststellungen und Anmerkungen werden
seitens der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat entsprechend § 29 Abs. 3 Buchstabe e) der Geschäftsordnung
des Eisenacher Stadtrates in seiner Sitzung am 17. Januar 2023 über die
Jahresrechnung 2020 und den hierzu gefertigten Schlussbericht beraten. Die
örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 ist damit abgeschlossen.
Nunmehr kann der
Stadtrat der Stadt Eisenach gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO neben der
Feststellung der Jahresrechnung 2020 in einem gesonderten Beschluss auch über
die Entlastung der Oberbürgermeisterin, des damaligen Bürgermeisters sowie des
hauptamtlichen Beigeordneten beschließen.
Da die
ehrenamtlichen Beigeordneten in den betreffenden Haushaltsjahren keine eigenen
Geschäftsbereiche (Dezernate) leiteten und die Oberbürgermeisterin im
Zusammenhang mit der Haushalts- und Wirtschaftsführung nicht vertreten haben,
gehören sie nicht zum Kreis der Entlastungsempfängerinnen und
Entlastungsempfängern.
Verweigert der Stadtrat die
Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, so hat er die dafür
maßgebenden Gründe anzugeben (§ 80 Abs. 3 Satz 3 ThürKO).
Die Jahresrechnung
für das Jahr 2020 sowie der Schlussbericht über die Prüfung können beim Fachdienst Finanzen, Fachgebiet
Kämmerei eingesehen werden.