Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Hofmann - Reisen in Partnerstädte
Vorlage
AF-0128/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.             Welche Mitarbeiter der Stadtverwaltung unternahmen 2010 dienstliche Reisen in die Partnerstädte in Begleitung ihrer Ehepartner bzw. Lebensgefährten?

2.             Wenn die mitreisenden Partner nicht im Auftrag der Stadt gefahren sind, wie sie mitgeteilt hatten, in welcher Funktion sind sie dann gefahren?

3.             Erhielten die mitreisenden Partner vom Oberbürgermeister einen Dienstreiseauftrag?

4.             Wie wurden diese Reisen der Partner finanziert?

5.             Reisten die Partner während ihrer Arbeitszeit oder wurde dafür Urlaub beantragt und gewährt?

6.             Werden solche Angelegenheiten auch vom Rechnungsprüfungsamt geprüft?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Vorausschickend möchte ich an meine Aussage in der 11. Sitzung des Stadtrates erinnern, ...” dass bei den hier aufgeführten Reisen 2009 und 2010 nach meiner Kenntnis keine Ehepartner im Auftrag der Stadt mitgefahren sind”.

 

Zu 2.:

Über die ehrenamtliche Tätigkeit von städtischen Bediensteten kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

 

Zu 3::

1.      Dienstreisen für Partner wurden nicht erteilt. Über die zum Dienst verpflichteten Mitarbeiter (z.B. Fahrer) steht dem Stadtrat kein Auskunftsrecht zu.

 

Zu 4.:

Die Präsentationsveranstaltung in Skanderborg wurde durch eine Projektfinanzierung des Eisenacher Städtepartnerschaftsvereins in Abstimmung mit der Stadt Skanderborg durchgeführt.

Zu 5.:

Für die im Ehrenamt tätigen Beteiligten wurden keine Dienstreiseaufträge ausgestellt. Soweit Partner von städtischen Bediensteten auf Einladung in unsere Partnerstädte reisten, fand dies  in deren Freizeit statt.

 

Zu 6.:

Ja, in Abhängigkeit vom Prüfungsplan.