II. Fragestellung
1.
Welche
Mitarbeiter der Stadtverwaltung unternahmen 2010 dienstliche Reisen in die
Partnerstädte in Begleitung ihrer Ehepartner bzw. Lebensgefährten?
2.
Wenn
die mitreisenden Partner nicht im Auftrag der Stadt gefahren sind, wie sie
mitgeteilt hatten, in welcher Funktion sind sie dann gefahren?
3.
Erhielten
die mitreisenden Partner vom Oberbürgermeister einen Dienstreiseauftrag?
4.
Wie
wurden diese Reisen der Partner finanziert?
5.
Reisten
die Partner während ihrer Arbeitszeit oder wurde dafür Urlaub beantragt und
gewährt?
6.
Werden
solche Angelegenheiten auch vom Rechnungsprüfungsamt geprüft?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Vorausschickend möchte ich an
meine Aussage in der 11. Sitzung des Stadtrates erinnern, ...” dass bei den hier aufgeführten Reisen 2009 und
2010 nach meiner Kenntnis keine Ehepartner im Auftrag der Stadt mitgefahren
sind”.
Zu 2.:
Über die ehrenamtliche Tätigkeit von städtischen Bediensteten kann ich Ihnen keine Auskunft geben.
Zu 3::
1. Dienstreisen für Partner wurden nicht erteilt. Über die zum Dienst verpflichteten Mitarbeiter (z.B. Fahrer) steht dem Stadtrat kein Auskunftsrecht zu.
Zu 4.:
Die Präsentationsveranstaltung in
Skanderborg wurde durch eine Projektfinanzierung des Eisenacher
Städtepartnerschaftsvereins in Abstimmung mit der Stadt Skanderborg
durchgeführt.
Zu 5.:
Für die im Ehrenamt tätigen Beteiligten wurden keine Dienstreiseaufträge ausgestellt. Soweit Partner von städtischen Bediensteten auf Einladung in unsere Partnerstädte reisten, fand dies in deren Freizeit statt.
Zu 6.:
Ja, in Abhängigkeit vom Prüfungsplan.