Sachverhalt:
Gemäß
§ 57 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung mit
ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Orientiert an dieser zeitlichen Vorgabe,
waren die einzelnen Organisationseinheiten angehalten bis zum 10. September
2010 die entsprechenden Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2011
einzureichen.
Nach
Erfassung sämtlicher eingereichter Mittelanmeldungen für den Verwaltungshaushalt
ergibt sich gegenwärtig ein laufender Fehlbetrag für das Jahr 2011
von rd. 10,6 Mio. €. Unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage
2010 sowie der sich abzeichnenden weiteren Verschlechterung für das Jahr 2011
ist damit bereits heute absehbar, dass sich der Zeitraum der vorläufigen
Haushaltsführung auf unbestimmte Zeit verlängern wird.
Unabhängig
davon soll der 1. Sachstand zum Haushalt 2011 (hier: Verwaltungshaushalt) mit
der heutigen Vorlage dargestellt werden.
Die Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des
Verwaltungshaushaltes weisen per 24.09.2010 folgenden Stand aus:
Hauptgruppe |
Haushalt 2010 - EUR - |
Haushalt 2011 (Stand 24.09.10) - EUR - |
Veränderung zum Vorjahr - EUR - |
|
|
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0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen |
47.613.337j |
47.643.277 |
+ 29.940 |
1 – Einn. aus Verwaltung und Betrieb |
22.314.290 |
23.212.918 |
+ 898.628 |
2 – Sonstige Finanzeinnahmen |
5.499.100 |
5.091.000 |
- 408.100 |
Summe Einnahmen |
75.426.727 |
75.947.195 |
+ 520.468 |
|
|
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|
4 – Personalausgaben |
19.925.357 |
20.135.088 |
+ 209.731 |
5/6 – Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand |
15.543.715 |
15.606.518 |
+ 62.803 |
7 – Zuweisungen und Zuschüsse |
42.746.188 |
46.004.920 |
+ 3.258.732 |
8 – Sonstige Finanzausgaben |
4.840.941k |
4.764.756 |
- 76.185 |
Summe Ausgaben |
83.056.201 |
86.511.282 |
+ 3.455.081 |
Saldo |
- 7.629.474 |
- 10.564.087 |
- 2.934.613 |
Erläuterungen zu den wesentlichsten Veränderungen:
§
HGr. 0 –
Steuern, allgemeine Zuweisungen
Im direkten Vergleich zum
Vorjahr sind folgende wesentliche Veränderungen anzuführen:
- Einnahmen
aus der Gewerbesteuer -
500 T€ Ansatz 2011 7.000 T€
-
Gemeindeanteile
an Gemeinschaftssteuern + 146
T€ Ansatz 2011 9.328 T€
-
Schlüsselzuweisung
+
308 T€ Ansatz 2011 16.231 T€
Der Planansatz
2011 der Gewerbesteuer entspricht der aktuellen Einnahmeentwicklung 2010, die
Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen-/ Umsatzsteuer) wurden
auf Grundlage der Steuerschätzung Mai 2010 kalkuliert. Veränderungen jedweder
Art sind in diesen Einnahmegruppen nicht auszuschließen. Das Ergebnis der
Novembersteuerschätzung bleibt abzuwarten.
Die Schlüsselzuweisung für 2011
in Höhe von 16.231 T€ wurde auf Basis eines einheitlichen Grundbetrages von
802,35 € (Vgl. 2010 794,9056 €) ermittelt. Gegenüber dem Jahr 2010 ergibt sich
damit eine Verbesserung in dieser Einnahmeposition von rd. 308 T€.
Aus der avisierten Änderung des
Thüringer Finanzausgleichsgesetzes zum 01.01.2011 könnten sich für die Stadt
weitere positive Einnahmeeffekte im Rahmen der Schlüsselzuweisung ergeben (+
4,4 Mio. €). Diese Mehreinnahmen stehen jedoch unter dem Vorbehalt des 2.
Kabinettdurchgangs sowie der Beschlussfassung zum vorliegenden 2. Gesetzes zur
Änderung des ThürFAG. Solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, wird im
Rahmen der Planung 2011 lediglich mit der aktuell realistischen Einnahme von 16.231 T€ kalkuliert.
§
HGr. 1 –
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
Die Mehreinnahmen im Vergleich
zum Ansatz des Jahres 2010 sind im Wesentlichen auf die Änderungen im Rahmen
der Kita-Finanzierung zurückzuführen. Einnahmemindernd wirken sich die
Änderungen in der Finanzierung des Erziehungsgeldes aus.
§
HGr. 2 –
Sonstige Finanzeinnahmen
Bei den sonstigen
Finanzeinnahmen ist ein Rückgang bei den Konzessionsabgaben in Höhe von rd. 140
T€ zu verzeichnen. Daneben weisen die Ersätze für soziale Leistungen einen
Rückgang im Vergleich zum Ansatz 2010 in Höhe von rd. 317 T€ aus. Letzteres
wird im Zusammenhang mit den gestiegenen Aufwendungen für die sozialen
Leistungen nochmals im Detail zu überprüfen sein.
§
HGr. 4 –
Personalausgaben
Bei der Hauptgruppe 4 liegen die
Ausgaben derzeit rd. 1,0 % über dem Ansatz des Vorjahres. Die Berechnung
erfolgte zunächst auf Basis des aktuellen Stellenplanes (2010). Der Anstieg
begründet sich durch lineare Tariferhöhungen im Januar sowie August 2011,
daneben erfolgt im Januar eine Einmalzahlung an die Beschäftigten.
§
HGr. 5/6 –
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Zwischen den einzelnen
Gruppierungen der Hauptgruppe 5/6 kommt es zu diversen Verschiebungen, wobei
diese nicht erheblich sind. Insgesamt liegt der Ansatz 2011 nur rd. 63 T€ über
dem des Vorjahres. Die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II, welche in
der Hauptgruppe 5/6 den größten Part ausmachen, wurden zunächst in gleicher
Höhe wie 2010 geplant.
§
HGr. 7 –
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
Die Zuweisungen und Zuschüsse
für lfd. Zwecke weisen in der Gruppe 71 einen Ausgabezuwachs in Höhe von 2.251
T€ aus. Hauptursächlich ist hier mit 2,1 Mio. € die Kita-Finanzierung (freie
Träger) zu nennen.
Bei den sozialen Leistungen
(Gruppierung 73-78) steigen die Aufwendungen für die Sozialhilfe um rd. 518 T€,
die Jugendhilfe weist einen Mehrbedarf ggü. 2010 in Höhe von 481 T€ aus.
Während der Anstieg bei der Sozialhilfe fast ausschließlich die Leistungen
innerhalb von Einrichtungen betrifft, ist bei den Aufwendungen für die
Jugendhilfe außerhalb von und in Einrichtungen ein fast gleicher Zuwachs zu
verzeichnen. Auch hier spiegeln sich die aktuellen Ausgabeentwicklungen des
Jahres 2010 wider.
§
HGr. 8 –
Sonstige Finanzausgaben
Die dargestellte Veränderung zum
Vorjahr ergibt sich primär bei den folgenden Ausgabearten:
- Zinsen -
124 T€ Ansatz 2011 1.683 T€
-
Gewerbesteuerumlage -
45 T€ Ansatz 2011 628 T€
-
Pflichtzuführung
zum Vermögenshaushalt + 92
T€ Ansatz 2011 2.392 T€
Die veranschlagten Zinsen
basieren auf den vorliegenden Zins- und Tilgungsplänen. Bei der
Gewerbesteuerumlage sind die Minderausgaben der reduzierten Einnahme
geschuldet.
Die Zuführung an den
Vermögenshaushalt wurde zunächst nur in Höhe der gesetzlich geforderten
Pflichtzuführung in der Planung berücksichtigt (Betrag der ordentlichen
Tilgungsleistungen). Unter Beachtung der aktuellen Haushaltslage 2010 sowie der
momentanen Aussichten für 2011 ist jedoch die Erwirtschaftung der
Pflichtzuführung mehr als kritisch zu hinterfragen, darüber hinaus kann der
Verwaltungshaushalt keinerlei weitere Mittel erwirtschaften, welche dem
Vermögenshaushalt zur Finanzierung dringend notwendiger Investitionen zugeführt
werden müssten.
Im weiteren Ablauf werden die angemeldeten Einnahmen
und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes zunächst verwaltungsintern auf den
Prüfstand gestellt, um sämtliche Möglichkeiten zur Verbesserung des
Haushaltsentwurfes 2011 auszuschöpfen. Die bereits beschlossenen Maßnahmen des
aktuellen Haushaltssicherungskonzeptes fanden in der Haushaltsplanung 2011
Berücksichtigung.
Zum Fortgang der Erstellung des Haushaltsentwurfes
2011, auch im Hinblick auf den Vermögenshaushalt, wird dem Stadtrat in den
planmäßigen Sitzungen Bericht erstattet.
Anlagenverzeichnis
Gruppierungsübersicht
Verwaltungshaushalt 2011 – Stand 24.09.2010