Betreff
Entwurf Haushalt 2011 - Sachstandsbericht September 2010
Vorlage
0458-BR/2010
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 57 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Orientiert an dieser zeitlichen Vorgabe, waren die einzelnen Organisationseinheiten angehalten bis zum 10. September 2010 die entsprechenden Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2011 einzureichen.

 

Nach Erfassung sämtlicher eingereichter Mittelanmeldungen für den Verwaltungshaushalt ergibt sich gegenwärtig ein laufender Fehlbetrag für das Jahr 2011 von rd. 10,6 Mio. €. Unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage 2010 sowie der sich abzeichnenden weiteren Verschlechterung für das Jahr 2011 ist damit bereits heute absehbar, dass sich der Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung auf unbestimmte Zeit verlängern wird.

 

Unabhängig davon soll der 1. Sachstand zum Haushalt 2011 (hier: Verwaltungshaushalt) mit der heutigen Vorlage dargestellt werden.

 

Die Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushaltes weisen per 24.09.2010 folgenden Stand aus:

 

 

 

Hauptgruppe

Haushalt 2010

 

- EUR -

Haushalt 2011

(Stand 24.09.10)

- EUR -

Veränderung

zum Vorjahr

- EUR -

 

 

 

 

0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

47.613.337j

47.643.277

+ 29.940

1 – Einn. aus Verwaltung und Betrieb

22.314.290

23.212.918

+ 898.628

2 – Sonstige Finanzeinnahmen

5.499.100

5.091.000

- 408.100

Summe Einnahmen

75.426.727

75.947.195

+ 520.468

 

 

 

 

4 – Personalausgaben

19.925.357

20.135.088

+ 209.731

5/6 – Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand

15.543.715

15.606.518

+ 62.803

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

42.746.188

46.004.920

+ 3.258.732

8 – Sonstige Finanzausgaben

4.840.941k

4.764.756

- 76.185

Summe Ausgaben

83.056.201

86.511.282

+ 3.455.081

Saldo

- 7.629.474

- 10.564.087

- 2.934.613

 

Erläuterungen zu den wesentlichsten Veränderungen:

 

§         HGr. 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 

Im direkten Vergleich zum Vorjahr sind folgende wesentliche Veränderungen anzuführen:

-     Einnahmen aus der Gewerbesteuer                         - 500 T€          Ansatz 2011       7.000 T€

-          Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern            + 146 T€          Ansatz 2011       9.328 T€

-          Schlüsselzuweisung                                             + 308 T€          Ansatz 2011     16.231 T€

 

Der Planansatz 2011 der Gewerbesteuer entspricht der aktuellen Einnahmeentwicklung 2010, die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen-/ Umsatzsteuer) wurden auf Grundlage der Steuerschätzung Mai 2010 kalkuliert. Veränderungen jedweder Art sind in diesen Einnahmegruppen nicht auszuschließen. Das Ergebnis der Novembersteuerschätzung bleibt abzuwarten.

 

Die Schlüsselzuweisung für 2011 in Höhe von 16.231 T€ wurde auf Basis eines einheitlichen Grundbetrages von 802,35 € (Vgl. 2010 794,9056 €) ermittelt. Gegenüber dem Jahr 2010 ergibt sich damit eine Verbesserung in dieser Einnahmeposition von rd. 308 T€.

Aus der avisierten Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes zum 01.01.2011 könnten sich für die Stadt weitere positive Einnahmeeffekte im Rahmen der Schlüsselzuweisung ergeben (+ 4,4 Mio. €). Diese Mehreinnahmen stehen jedoch unter dem Vorbehalt des 2. Kabinettdurchgangs sowie der Beschlussfassung zum vorliegenden 2. Gesetzes zur Änderung des ThürFAG. Solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, wird im Rahmen der Planung 2011 lediglich mit der aktuell realistischen Einnahme  von 16.231 T€ kalkuliert.

 

 

§         HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Die Mehreinnahmen im Vergleich zum Ansatz des Jahres 2010 sind im Wesentlichen auf die Änderungen im Rahmen der Kita-Finanzierung zurückzuführen. Einnahmemindernd wirken sich die Änderungen in der Finanzierung des Erziehungsgeldes aus.

 

 

§         HGr. 2 – Sonstige Finanzeinnahmen

 

Bei den sonstigen Finanzeinnahmen ist ein Rückgang bei den Konzessionsabgaben in Höhe von rd. 140 T€ zu verzeichnen. Daneben weisen die Ersätze für soziale Leistungen einen Rückgang im Vergleich zum Ansatz 2010 in Höhe von rd. 317 T€ aus. Letzteres wird im Zusammenhang mit den gestiegenen Aufwendungen für die sozialen Leistungen nochmals im Detail zu überprüfen sein.

 

 

§         HGr. 4 – Personalausgaben

 

Bei der Hauptgruppe 4 liegen die Ausgaben derzeit rd. 1,0 % über dem Ansatz des Vorjahres. Die Berechnung erfolgte zunächst auf Basis des aktuellen Stellenplanes (2010). Der Anstieg begründet sich durch lineare Tariferhöhungen im Januar sowie August 2011, daneben erfolgt im Januar eine Einmalzahlung an die Beschäftigten.

 

 

§         HGr. 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Zwischen den einzelnen Gruppierungen der Hauptgruppe 5/6 kommt es zu diversen Verschiebungen, wobei diese nicht erheblich sind. Insgesamt liegt der Ansatz 2011 nur rd. 63 T€ über dem des Vorjahres. Die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II, welche in der Hauptgruppe 5/6 den größten Part ausmachen, wurden zunächst in gleicher Höhe wie 2010 geplant.

 

 

§         HGr. 7 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

 

Die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke weisen in der Gruppe 71 einen Ausgabezuwachs in Höhe von 2.251 T€ aus. Hauptursächlich ist hier mit 2,1 Mio. € die Kita-Finanzierung (freie Träger) zu nennen.

Bei den sozialen Leistungen (Gruppierung 73-78) steigen die Aufwendungen für die Sozialhilfe um rd. 518 T€, die Jugendhilfe weist einen Mehrbedarf ggü. 2010 in Höhe von 481 T€ aus. Während der Anstieg bei der Sozialhilfe fast ausschließlich die Leistungen innerhalb von Einrichtungen betrifft, ist bei den Aufwendungen für die Jugendhilfe außerhalb von und in Einrichtungen ein fast gleicher Zuwachs zu verzeichnen. Auch hier spiegeln sich die aktuellen Ausgabeentwicklungen des Jahres 2010 wider.

 


 

§         HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

Die dargestellte Veränderung zum Vorjahr ergibt sich primär bei den folgenden Ausgabearten:

-     Zinsen                                                                  - 124 T€          Ansatz 2011       1.683 T€

-          Gewerbesteuerumlage                                             - 45 T€          Ansatz 2011          628 T€

-          Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt                + 92 T€          Ansatz 2011       2.392 T€

 

Die veranschlagten Zinsen basieren auf den vorliegenden Zins- und Tilgungsplänen. Bei der Gewerbesteuerumlage sind die Minderausgaben der reduzierten Einnahme geschuldet.

 

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt wurde zunächst nur in Höhe der gesetzlich geforderten Pflichtzuführung in der Planung berücksichtigt (Betrag der ordentlichen Tilgungsleistungen). Unter Beachtung der aktuellen Haushaltslage 2010 sowie der momentanen Aussichten für 2011 ist jedoch die Erwirtschaftung der Pflichtzuführung mehr als kritisch zu hinterfragen, darüber hinaus kann der Verwaltungshaushalt keinerlei weitere Mittel erwirtschaften, welche dem Vermögenshaushalt zur Finanzierung dringend notwendiger Investitionen zugeführt werden müssten.

 

 

Im weiteren Ablauf werden die angemeldeten Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes zunächst verwaltungsintern auf den Prüfstand gestellt, um sämtliche Möglichkeiten zur Verbesserung des Haushaltsentwurfes 2011 auszuschöpfen. Die bereits beschlossenen Maßnahmen des aktuellen Haushaltssicherungskonzeptes fanden in der Haushaltsplanung 2011 Berücksichtigung.

 

Zum Fortgang der Erstellung des Haushaltsentwurfes 2011, auch im Hinblick auf den Vermögenshaushalt, wird dem Stadtrat in den planmäßigen Sitzungen Bericht erstattet.

 



j ohne Bedarfszuweisungen

k enthält lediglich Pflichtzuführung (Betrag der ordentlichen Tilgung)


Anlagenverzeichnis

 

Gruppierungsübersicht Verwaltungshaushalt 2011 – Stand 24.09.2010