Betreff
Sachstand Städtebauförderung Stadt Eisenach
Vorlage
1175-BR/2023
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Städtebauförderprogramme

Im Jahr 2020 hat der Bund die Struktur der Städtebauförderprogramme verändert und folgende neuen Programme festgelegt:

 

Bund-Länder Programm „Lebendige Zentren“ (BL-LZ)

Programminhalt: Erhalt und Entwicklung aktiver Stadtkerne und Stadtteilzentren, Sicherung der Daseinsvorsorge, Städtebaulicher Denkmalschutz,

 

Bund-Länder Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier“ (BL-SZH)

Programminhalt: Stabilisierung und Aufwertung von benachteiligten Stadt- und Ortsteilen mit kritischer wirtschaftlicher und demografischer Situation

 

Bund-Länder Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (BL-WnE)

Programminhalt: Quartiersentwicklung und -gestaltung, Entwicklung von Brachen für Wohnungsbau und Quartiersentwicklung; Förderinhalte des bisherigen Programms Stadtumbau mit Schwerpunkt nachhaltiger Erneuerung, unterteilt in Aufwertung, Sicherung und Rückbau

 

Die Stadt Eisenach hat ab 2020 die Neuaufnahme bestehender Fördergebiete in die Programme im Wesentlichen erfolgreich beantragt und stellt jährlich jeweils einen Jahresantrag zur Zuordnung von Fördermitteln des Bundes und Landes (Kontingent), welches beim Thüringer Landesverwaltungsamt vorgehalten wird. Voraussetzung zur Aufnahme der Programmgebiete war dabei insbesondere die vom Stadtrat beschlossene 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK 2030) mit den Zielstellungen zu den einzelnen Stadtumbaugebieten. Dabei wurden folgende Gebiete in die Programme aufgenommen:

 

 

Programm

Stadtgebiet

Basis

Aufnahme/

Kontingent-zuteilung

Lebendige Zentren (BL-LZ)

 

Historische Altstadt

Geltungsbereiche der Erhaltungssatzungen „Innenstadt“ und „Georgenvorstadt“

2020; 2021; 2022

Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier (BL-SZH)

Nord-West

Stadtumbaugebiet Nord-West gemäß ISEK

2020; 2021; 2022

Wachstum und nachhaltige Erneuerung (BL-WnE)/

Teil Aufwertung

Oppenheim-straße

Stadtumbaugebiet Oppenheimstraße

gemäß ISEK

2021

Wachstum und nachhaltige Erneuerung (BL-WnE)/

Teil Aufwertung

Oststadt

Stadtumbaugebiet Oststadt

gemäß ISEK

2021

Wachstum und nachhaltige Erneuerung (BL-WnE)/

Teil Aufwertung

Vorstadt

Stadtumbaugebiet Innenstadt-Georgenvorstadt gemäß ISEK

ohne Geltungsbereiche der Sanierungsgebiete „Innenstadt“ und „Katharinenstraße“

2020; 2022

 


Für nachfolgende Gebiete wurden Anträge gestellt. Eine Programmaufnahme verbunden mit einer Zuteilung seitens Bund und Land erfolgte (bisher) nicht:

 

Programm

Stadtgebiet

Basis

Antragsjahr

Wachstum und nachhaltige Erneuerung (BL-WnE)/

Teil Aufwertung

(Sanierung) Altstadt

Geltungsbereiche der Sanierungsgebiete „Innenstadt“ und „Katharinenstraße“

2021; 2022

Wachstum und nachhaltige Erneuerung (BL-WnE)/

Teil Sicherung

(Sanierung) Altstadt

Geltungsbereiche der Sanierungsgebiete „Innenstadt“ und „Katharinenstraße“

2020, 2021

Wachstum und nachhaltige Erneuerung (BL-WnE)/

Teil Sicherung

Vorstadt

Stadtumbaugebiet Innenstadt ohne Geltungsbereiche der Sanierungsgebiete

2020, 2021

 

Laut Aussage des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) wird es keine neue Programmaufnahme des Gebietes „Sanierung Altstadt“ in eines der Förderprogramme geben, da sich der Großteil des Gebietes bereits mit dem Geltungsbereich der „Historischen Altstadt“ deckt.

 

Die Jahresanträge der Kommunen überzeichnen regelmäßig die zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes und Landes, so dass das TLVwA und das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft entsprechend anzugebender Projektprioritäten eine Auswahl treffen.

Die jährlich zugeteilten Mittel werden mittels Verpflichtungsermächtigungen im Landeshaushalt - aufgeteilt auf einen 5-Jahreszeitraum – als Kontingent vorgehalten und mittels einzureichender Fördermitteleinzelanträge den Projekten zugeordnet (Zuwendungsbescheid). Die in der Thüringer Städtebauförderrichtlinie vorgegebenen Bedingungen sind dabei maßgebend, wobei kein Rechtsanspruch auf Förderungen besteht.

 

 

Fördermittelzuteilungen

Ab 2020 erhielt die Stadt Eisenach aufgrund gestellter Jahresanträge folgende Fördermittelzuteilungen:

 

(FöMi= Fördermittelanteil Bund und Land; MLA Stadt= erforderlicher Mitleistungsanteil Stadt; Angaben in TEuro)

Summen je Programm für 2020
(gem. Schreiben vom 16.12.2020)

Beantragte Kosten

Bestätigte Kosten

FöMi

MLA Stadt

Förder-satz

BL-LZ "Historische Altstadt"

Umschichtung durch TLVwA v. 05/21

 

4.810

1.010

-240

808

-192

202

-48

80%

BL-WnE/A "Vorstadt"

 

4.250

800

720

80

90%

BL-SZH "Nord-West"

 

1.200

390

351

39

90%

 

 

Summen je Programm für 2021

(gem. Schreiben vom 09.12.2021)

Beantragte Kosten

Bestätigte Kosten

FöMi

MLA Stadt

Förder-satz

BL-LZ "Historische Altstadt"

 

4.665

160

128

32

80%

BL-SZH "Nord-West"

1.455

930

620

310

 2/3

BL-WnE/A "Oppenheim"

3.405

120

80

40

 2/3

BL-WnE/A "Oststadt"

 

   420

135

90

45

 2/3

 

 

Summen je Programm für 2022

(gem. Schreiben vom 13.12.2022)

Beantragte Kosten

Bestätigte Kosten

FöMi

MLA Stadt

Förder-satz

BL-LZ "Historische Altstadt"

 

6.955

1.910

1.528

382

80%

BL-WnE/A "Vorstadt"

 

1.585

825,1

742,6

82,5

90%

BL-SZH "Nord-West"

1.575

1.290

1.161

129

90%

 

 

Zusammenfassend erhielt die Stadt Eisenach somit bisher folgendes Kontingent:

Summen

Bestätigte Kosten

FöMi

MLA Stadt

Fördersatz

BL-LZ "Historische Altstadt"

 

 

2.840,0

2.272,0

568,0

80%

BL-WnE/A "Vorstadt"

 

 

1.625,1

1.462,6

162,5

90%

BL-SZH "Nord-West"

2.610,0

2.132,0

478,0

div.

BL-WnE/A "Oppenheim"

120,0

80,0

40,0

 2/3

BL-WnE/A "Oststadt"

 

 

135,0

90,0

45,0

 2/3

 

 

Fördermittelverwendung

Hiervon sind in Zuwendungsbescheiden gebunden bzw. für Projekte geplant:

 

BL-LZ "Historische Altstadt"

Kosten

FöMi

MLA Stadt

Förder-satz

Zuteilung gesamt

2.840,0

2.272,0

568,0

80%

Zuwendungsbescheide

 

 

 

 

Honorar Sanierungsbetreuung KEM ab 2021 (jährlich)

360,55

288,44

72,11

 

Öffentlichkeitsarbeit Stadtsanierung

2,21

1,77

0,44

 

Sanierung Marstall des Stadtschlosses

497,70

398,16

99,54

 

 Summe 

860,46

688,37

172,09

Zur Verfügung stehender Zuteilungsrest 01/2023

1.979,54

1.583,63

395,91

 

 

 

 

 

 

Zur Förderung (Einzelantrag) vorbereitete Projekte (Lph. 3)

Kosten

FöMi

MLA Stadt

Förder-satz

Marienstraße 2. BA

1.782,00

1.425,60

356,40

80%

 

 

 

 

 

Zur Förderung in Vorbereitung

 

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit Stadtsanierung 2023 (TdStbauFö/ GenialZentral), geschätzt

4,50

3,60

0,90

 

Karlsplatz BA Nikolaikirche/ Ärztedenkmal

1.081,00

864,80

216,20

 

Umgestaltung „Schwarzer Brunnen“

 

 

 

 

Umgestaltung „Nikolaiplatz“

 

 

 

 

Umgestaltung „Stiegker Platz“

 

 

 

 

Umgestaltung „Anger“ Wolfgang

 

 

 

 

Sanierung Stadtmauer

 

 

 

 

Fassadensanierung Predigerkirche

 

 

 

 

u.a.

 

 

 

 

Zuteilungsrest

-                      887,96

-       710,37

-       177,59

 

 

 

 

 

 

 

 

BL-WnE/A "Vorstadt"

Kosten

FöMi

MLA Stadt

Förder-satz

Zuteilung gesamt

 

1.625,1

1.462,6

162,5

90%

Zuwendungsbescheide

 

 

 

 

Bisher keine Antragstellung

 

 

 

 

 

 

 Summe 

0

0

0

 

Zur Verfügung stehender Zuteilungsrest 01/2023

1.625,1

1.462,6

162,5

 

 

 

 

 

 

Zur Förderung in Vorbereitung

Kosten

FöMi

MLA Stadt

Förder-satz

Fischerstadt (hier nur geschätzter förderfähiger Kostenanteil; Gesamtkosten 1.000,5 TEuro )

825,0

742,5

82,5

90%

Privatmaßnahme Wartburgallee 47, KUNSTPavillon, 3.BA (Anbau), geschätzt

800,0

720,0

80,0

90%

 

 

 

 

 

Zuteilungsrest

0,1

0,1

0

 

 

 

BL-SZH "Nord-West"

Kosten

FöMi

MLA Stadt

Förder-satz

Zuteilung gesamt

 

2.610,0

2.132,0

478,0

90% /  2/3

Zuwendungsbescheide

 

 

 

 

Fuß-Radweg Zeppelinstr./ W.-Pieck-Str. 1. BA

483,8

352,2

131,6

kumuliert

Summe 

483,8

352,2

131,6

Zur Verfügung stehender Zuteilungsrest 01/2023

2.126,2

1.779,8

346,4

 

 

 

 

 

 

Zur Förderung (Einzelantrag) vorbereitete Projekte (Lph. 3)

Kosten

FöMi

MLA Stadt

Förder-satz

Fuß-Radweg Zeppelinstr./ W.-Pieck-Str. 2. BA

323,80

242,80

81,00

kumuliert

Mehrgenerationenspielplatz W.-Pieck-Str.

1.132,50

1.019,25

113,25

90%

 

 

 

 

 

Zur Förderung in Vorbereitung

 

 

 

 

Fuß-Radweg Zeppelinstr./ W.-Pieck-Str. 3. BA, geschätzt

403,20

282,20

121,00

kumuliert

Rahmenplan „Nordpark“ geschätzt

60,00

54,00

6,00

90%

Grunderwerb für Fuß-Radweg Zeppelinstr./ W.-Pieck-Str. (Rampe 1. BA), geschätzt

15,00

13,50

1,50

90%

Modernisierung Sporthalle Mosewaldschule

 

 

 

 

Quartiersmanagement

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuteilungsrest

191,7

168,05

23,65

 

Die Fördersätze können zwischen einer 2/3-Förderung und einer 90%-Förderung variieren, je nach Verwendung der Fördermittelkontingente. Die Entscheidung zum Einsatz der Fördermittel liegt abschließend beim TLVwA als Fördermittelgeber. Dieser kumuliert i.d.R. Mittel unterschiedlicher Fördersätze in Abhängigkeit von zugeteilten Verpflichtungsermächtigungen.

 


 

BL-WnE/A "Oppenheim"

Kosten

FöMi

MLA Stadt

Förder-satz

Zuteilung gesamt

 

120,0

80,0

40,0

 2/3

Zuwendungsbescheide

 

 

 

 

Bisher keine Antragstellung

 

 

 

 

 

Summe 

0

0

0

 

Zur Verfügung stehender Zuteilungsrest 01/2023

120,0

80,0

40,0

 

 

 

 

 

 

Zur Förderung in Vorbereitung

 

 

 

 

Anpassung Außenanlagen Automobilmuseum O2 (nach Hochwasserschutzmaßnahmen)

120,0

80,0

40,0

 

Fassadensanierung Wartburgarena O1

 

 

 

 

Außenanlagen Wartburgarena O1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuteilungsrest

0,0

0,0

0,0

 

 

 

BL-WnE/A "Oststadt"

Kosten

FöMi

MLA Stadt

Förder-satz

Zuteilung gesamt

 

135,0

90,0

45,0

2/3

Zuwendungsbescheide

 

 

 

 

Mobilitätskonzept Bahnhof-Nord

(Antrag 12/22)

41,5

27,66

13,84

 

 Summe  

41,5

27,66

13,84

 

Zur Verfügung stehender Zuteilungsrest 01/2023

93,5

62,34

31,16

 

 

 

 

 

 

Zur Förderung in Vorbereitung

Kosten

FöMi

MLA Stadt

Förder-satz

Quartierskonzept Schlachthofgelände

 

 

 

 

Zuteilungsrest

93,5

62,34

31,16

 

 

 

Es ist beabsichtigt, weitere Fördermittelbudgets in den Programmgebieten „Historische Altstadt“, „Oppenheimstraße“ und „Nord-West“ mit den Jahresanträgen für 2023 zu beantragen. Vorlagefrist ist der 31.01.2023. Die Bekanntgabe der Entscheidung über Fördermittelzuteilungen erfolgt regelmäßig erst zum Jahresende des beantragten Programmjahres.