Betreff
Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT)
hier: Gesellschaftereinlage 2023
Vorlage
1176-StR/2023
Aktenzeichen
14.1 / 8110 10
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen, dem Ausgleich des sich aus der Trennungsrechnung für das Geschäftsjahr 2023 ergebenden Fehlbetrages aus DAWI-Leistungen gemäß § 4 des Betrauungsaktes in Höhe von 473.429,99 EUR zuzustimmen.

 

Der Ausgleich erfolgt

1.       in Höhe von 300.000,00 EUR als Nachschuss gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages sowie

2.       in Höhe von 173.429,99 EUR als Zuzahlung in die Kapitalrücklage der EWT gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

 


II. Begründung:

 

Die Aufgabe der Tourismusförderung und -information wurde aufgrund seiner herausragenden Bedeutung für die Stadt Eisenach durch Beschluss des Stadtrates vom 27.08.2010 (Beschluss Nr. StR/0218/2010) dem Kernbereich der politischen Gestaltungsentscheidungen der Stadt Eisenach zugeordnet. Die Finanzierung des Betriebs der Gesellschaft soll in dem Maße erfolgen, dass irreparable politische oder wirtschaftliche Schäden, wie zum Beispiel die Schließung der Einrichtung, vermieden werden.

 

Im Zuge der Umsetzung des europäischen Beihilferechts wurde die EWT mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Wirtschafts- und Tourismusförderung sowie dem Betrieb der hierfür erforderlichen Infrastruktur im Gebiet der Stadt Eisenach auf der Grundlage eines Betrauungsaktes per Stadtratsbeschluss vom 8.12.2015 (StR/0300/2015) betraut.

 

Gemäß Punkt 4 Abs. 1 des Betrauungsaktes bemessen sich die ausgleichsfähigen Aufwendungen für die Erbringung von DAWI anhand der geltenden Rechnungslegungsvorschriften der EWT. Auf die ausgleichsfähigen Aufwendungen sind bezogen auf die EWT alle Einnahmen anzurechnen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung erzielt werden.

 

Gemäß Punkt 4 Abs. 2 des Betrauungsaktes ist die Stadt Eisenach verpflichtet, der EWT den durch die Erfüllung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse („DAWI-Leistungen“) entstehenden Fehlbetrag auszugleichen.

 

Der Wirtschaftsplan 2023 geht insgesamt von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 418.692,68 EUR aus.

 

Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2023 (Plan 2022):

ü  Umsatzerlöse ...............................................................                    532 TEUR              (426 TEUR)

ü  Sonstige Erlöse ………………………………………………..                          71 TEUR                  (0 TEUR)  

ü  Materialaufwendungen .............................................                        224 TEUR              (193 TEUR)

ü  Personalaufwand ........................................................                      604 TEUR              (492 TEUR)

ü  Abschreibungen ..........................................................                        24 TEUR                (24 TEUR)

ü  Sonstige betriebliche Aufwendungen ....................                              212 TEUR              (164 TEUR)

ü  Jahresergebnis ............................................................                     -419 TEUR           (-405 TEUR)

 

Die Umsatzerlöse (532 TEUR) erhöhen sich ggü. dem Vorjahr planmäßig um 106 TEUR. Dies begründet sich insbesondere in gestiegenen Erlösen aus Geschäftsbesorgung (+ 107 TEUR) sowie Provisionen für Beherbergung (+ 32 TEUR). Rückläufige Erlöse werden u.a. im Bereich Marketingprojekte (- 15 TEUR) und Stadtführung Gruppen (- 12 TEUR) erwartet.  

 

Die sonstigen Erlöse beinhalten Erlöse für den Citymanager, welche sich ausgabeseitig in gleicher Höhe bei den Personalkosten niederschlagen.

 

Korrespondierend zu den Umsatzerlösen ist bei den Materialkosten ebenfalls ein Anstieg zu verzeichnen.

 

Die Personalkosten erhöhen sich planmäßig um 112 TEUR auf 604 TEUR. In diesem Betrag berücksichtigt sind die Mitarbeiter der EWT (einschl. Tariferhöhung), 1,25 Stellen Geschäftsführung EWT, das Gehalt für die Geschäftsbesorgung GIS/SWE sowie der Citymanager. 

 

Der sonstige betriebliche Aufwand beläuft sich insgesamt auf 212 TEUR.

 

Im Geschäftsjahr 2023 sind keine Investitionen geplant.

 

Der notwendige Finanzbedarf zum Ausgleich der DAWI ergibt sich dabei explizit aus Anlage 1 zum Wirtschaftsplan der EWT für das Jahr 2023. Danach werden keine Einnahmen aus DAWI-Leistungen erzielt; die Gesamtkosten belaufen sich auf 473.429,99 EUR.

 

Basierend auf den Festlegungen des Betrauungsaktes ist in 2023 eine Kapitaleinlage des Gesellschafters wie folgt vorgesehen:

-          300.000,00 EUR Nachschuss lt. Gesellschaftsvertrag

-          173.429,99 EUR Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB

 

Im Übrigen wird auf die dieser Vorlage beigefügte Übersicht zum Wirtschafts-, Finanz- und Investitionsplan verwiesen.

 

Der Wirtschaftsplan 2023 (mit Stand vom 08.01.2023) sowie der notwendige Ausgleich durch die Gesellschaftereinlage wurden durch den Aufsichtsrat der EWT und die Gesellschafterversammlung in der Sitzung am 18.01.2023 beschlossen. Die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung erfolgte dabei unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.

 

Die Beschlussfassung wurde in der Sitzung des Stadtrates am 07.02.2023 zurück gestellt. Der Wirtschaftsplan wurde durch die EWT in Bezug auf den Citymanager und den beabsichtigten Zeitpunkt der Einstellung des neuen Geschäftsführers überarbeitet.

 

Mit dem Beschluss des Stadtrates wird der Organvorbehalt des Gesellschafterbeschlusses aufgehoben.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage – Wirtschaftsplan 2023