Betreff
Einwohneranfrage - Silvesterfeuerwerk in Eisenach
Vorlage
EAF-0113/2023
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie steht die Stadtverwaltung dazu, Feuerwerk am Silvesterabend in der Eisenacher Innenstadt zu untersagen. Mit einem Verbot könnte man potentielle Beschädigungen durch Brände an historischen Gebäuden verhindern. Auch die Feuerwehr würde ein Verbot von Feuerwerk in der historischen Innenstadt begrüßen.

2.       Besteht die Möglichkeit ein zentrales Feuerwerk in Eisenach zum Beispiel an der Spicke auszurichten? Ifta im Wartburgkreis ist ein schönes Beispiel. Hier findet ein zentrales Feuerwerk statt. Finanziert wird das Feuerwerk von Vereinen und Bürgern.

3.       Grundsätzlich ist es nicht erlaubt bereits ab 29.12. Feuerwerkskörper ,Raketen usw. zu zünden. Hier wurde auch die Frage in den sozialen Medien gestellt, ob die Stadt/Polizei/Ordnungsamt eventuelle Verstöße kontrolliert.


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Ein sog. Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 kann nur durch die zuständige Behörde, hier das Landesamt für Verbraucherschutz gem. § 24 der 1 SprengV erlassen werden.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist aber bereits jetzt gem. § 23 der 1. SprengV verboten. Soweit die Stadt Eisenach darüber hinaus noch Bereiche für ein „Böllerverbot“ sehen sollte, ist ein begründeter Antrag (Gefahrenprognose) beim Landesamt zu stellen.

Letztlich müssen bestehende Verbote auch durchgesetzt werden. Dies ist auf Grund der bereits jetzt schon bestehenden personellen Situation der Einsatzkräfte schwierig. Deshalb wird bzw. ist es Ziel im Vorfeld des nächsten „Silvester“ eine Aufklärungskampagne zu starten und auf die bestehende Verordnungslage sowie auf mögliche Brandgefahren hinzuweisen und die Vernunft der Bürger zu appellieren.

 

zu 2.

Soweit Vereine/Bürger ein zentrales Feuerwerk verantwortlich organisieren und bspw. auf der „Spicke“ ausrichten wollen, kann die Nutzung der „Spicke“ bei der Stadt beantragt werden.

Ein zentrales Feuerwerk wäre grundsätzlich zu begrüßen, wobei es aber prinzipiell mit Blick auf die räumliche Situation eines Dorfes als auch von der Einwohnerzahl wesentlich Unterschiede zwischen Ifta (1.100 Ew.) und der Stadt Eisenach (42.000 Ew.). gibt. Ein zentral ausgerichtetes Feuerwerk würde nach derzeitiger Rechtslage aber auch weiterhin dezentrale Feuerwerke nicht verbieten.

Aus finanziellen Gründen kann die Stadt Eisenach selbst kein zentrales Feuerwerk ausrichten.

 

zu 3.

Im Rahmen des Streifendienstes kontrolliert das Ordnungsamt auch die Einhaltung des Verbotes. Letztlich müssen aber Personen „auf frischer Tat ertappt werden“, um bei diesen eine Identitätsfeststellung durchzuführen und ff. Maßnahmen zu ergreifen. Dies gestaltet sich in der Praxis oft schwierig, da diese Personen nach dem „zünden“ den Bereich sofort verlassen.