II. Fragestellung

 

1.       Wann fand dieses „Erste Koordinierungsgespräch“ statt, welches sind die „bekannten Fördermittelgeber“ und welche der „bekannten Fördermittelgeber“ nahmen an diesem „Ersten Koordinierungsgespräch“ teil?

2.       Welche Vorarbeiten sind für den Bewilligungsbescheid des Bundes noch durch den Zuwendungsempfänger zu erbringen?

3.       Wurden diese genannten Gründe/Ursachen, derentwegen noch keine konkrete Fördermittelsumme genannt werden konnte, ausgeräumt und wie in welcher Höhe beläuft sich nunmehr die Fördermittelsumme?

4.       In welcher Höhe belaufen sich die beantragten Fördermittel/die gestiegenen Baunebenkosten bei den oben aufgelisteten Fördermittelgebern und in welcher Höhe beläuft sich der Eigenanteil der Stadt bei positivem Bescheid? (Bitte einzeln darstellen)

5.       In welcher Höhe belaufen sich voraussichtlich die Betriebskosten/Jahr, auf die im Schreiben des Bürgermeisters ohne Angabe der geplanten Kosten eingegangen wird?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Das Koordinierungsgespräch fand am 22 Mai 2022 statt. Das Protokoll des Koordinierungsgespräches ist als Anlage 1 beigefügt. Am 08. Dezember hat ein Termin mit Vertretern des Bundes und des Landes Thüringen in Eisenach stattgefunden. Das Protokoll ist als Anlage 2 beigefügt. Bei einer Schulung zu EFRE-Fördermitteln am 25. Januar 2023 wurde von Vertretern des Landes ausgeführt, dass EFRE-Fördermittel durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgestockt werden können. Dies wurde bei der Kostenprognose bereits berücksichtigt.

 

zu 2.

Die vollständige Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) inklusive aller Fachplanungen ist Voraussetzung für eine Bescheidung der Fördermittelanträge.

 

zu 3.

Für das Projekt wurde, gemäß Abstimmung mit dem TLVwA / TMIL, mit dem Jahresantrag 2023 im Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ ein Fördermittelkontingent von 1,683 Mio. Euro bei angesetzten Kosten von 2,525 Mio. € für die Fassadensanierung beantragt, welches voraussichtlich zum Jahresende für das Projekt bereitgestellt wird. Bei der Einzelantragsstellung, die nur mit einer abgeschlossenen Entwurfsplanung erfolgen kann (vgl. zu. 2.), müssen weiterhin die Punkte „Bauherrenanteil“ und „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ berücksichtigt werden, sofern nicht die Stadt Bauherr ist.

 

zu 4.

Die aktuelle Kostenprognose inkl. der geplanten Förderung ist als Anlage 3 beigefügt, siehe auch letzter Satz zu Punkt 1.

 

zu 5.

Im Rahmen der Variantenuntersuchung durch die PD Deutschland wurden die Betriebskosten nur überschlägig betrachtet. Diese sind in hohem Maße abhängig von der eingesetzten Technik. Da zum derzeitigen Zeitpunkt keine Fachplanung vorliegt, kann die Höhe der voraussichtlichen Betriebskosten noch nicht abschließend eingeschätzt werden.