II. Fragestellung
1.
Welche
Maßnahmen wurden seit der Übergabe des Kriterienkatalogs (25.11.2022) seitens
der Oberbürgermeisterin getroffen, um in der Sache tätig werden zu können bzw.
welche Möglichkeiten sieht die Oberbürgermeisterin, einzelne Punkte/Forderungen
des Kriterienkatalogs der ABL umzusetzen?
2.
In
welcher Form will die Oberbürgermeisterin regelmäßigen Kontakt zur ABL halten?
3.
In
welcher Form/in welchen Punkten ist die Oberbürgermeisterin bemüht, das
Positionspapier des Präsidiums des Deutschen Städtetages in der Stadt Eisenach
umzusetzen?
4.
Wieviel
landwirtschaftliche Fläche, die sich im Eigentum der Stadt Eisenach befindet,
ist aktuell verpachtet? (Bitte mit Laufzeit des Pachtvertrages angeben.)
5.
Wieviel
landwirtschaftliche Fläche, die sich im Eigentum der Stadt Eisenach befindet,
ist aktuell nicht verpachtet?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
In den
bereits abgeschlossenen Pachtverträgen finden sich u. a. Regelungen zur
Erhaltung der Bodenqualität, der übernommenen Bäume, Feldgehölze und Hecken
sowie zu Stoffen, welche zur Düngung aufgetragen bzw. zur Schädlingsbekämpfung
nicht aufgetragen werden dürfen. Auf die Beachtung ökologischer Gesichtspunkte
wird ebenso bereits verwiesen. Derzeit sind die Pächter überwiegend in Eisenach
ansässig. Andere Pächter stammen aus dem nördlichen Wartburgkreis, sodass die
Regionalität gewahrt ist. Hinsichtlich der Pachtflächenausschreibung und der
Schlaggröße ist generell anzumerken, dass die tatsächlichen Besitzverhältnisse
eine Ausschreibung nach den Kriterienkatalog und eine Aufteilung in Lose
verhindern, sofern sich keine Verpächtergemeinschaft zu einem Schlag
zusammenschließt. Gerade die Agrargenossenschaften haben den überwiegenden Teil
der städtischen und privaten Flächen gepachtet. Die in der Flur zusehenden
Felder bestehen auch nach der Kollektivierung der Landwirtschaft aus vielen
kleinbäuerlich eingeteilten Flurstücken mit den entsprechend unterschiedlichen
Eigentümern (das Eigentum blieb mehrheitlich privat). Die alleinige Betrachtung
der Flurstücke und ggf. der Verpachtung im Losverfahren und nach den Kriterien
der AbL könnte zu unterschiedlichen Pächtern innerhalb eines Schlages führen
und so eine Bewirtschaftung erschweren, wenn nicht gar unwirtschaftlich machen.
Zur Verdeutlichung bitte die als Anlage beigefügte Karte betrachten. In diesem
Zusammenhang ist besonders der Flächenzuschnitt der durch die Stadt
verpachteten Flächen zu beachten. Da es sich überwiegend um ehemalige
Wegeparzellen handelt, die den kleinbäuerlichen Eigentümern die Erreichbarkeit
ihrer Flächen sichert, können diese nicht ohne einen Schlag zu zerstören
ausgeschrieben und an andere verpachtet werden. Lediglich bei den kleineren
landwirtschaftlichen bzw. Nebenerwerbsbetrieben sind einzelne Flurstücke
losgelöst großer Schläge verpachtet und könnten so nach einem Katalog vergeben
werden.
Pflegeverträge
zu Streuobstwiesen liegen ebenfalls bereits vor.
Die von der
Abl genannten Ausschlusskriterien können zukünftig berücksichtigt werden.
Ebenso können Regelungen zu Agriphotovoltaik getroffen werden.
zu 2.
Ich plane die
Einrichtung eines städtischen Dialogformates (Stichwort runder Tisch) mit
Bauern und Bürgern, die Eisenacher Boden privat oder gewerblich
landwirtschaftlich nutzen. Es sollen Hilfen zum Umstieg auf eine ökologisch und klimatisch
verträglichere landwirtschaftliche Nutzung gemeinsam mit dem Kreisbauernverband
Eisenach-Bad Salzungen entwickelt und umgesetzt werden. Auch Themen wie das
Klimaschutzkonzept oder extreme Hitze in den Sommermonaten sollen hier
besprochen werden.
zu
3.
Hinsichtlich
des Flächenverbrauches bzw. der im Positionspapier angesprochenen Umwandlung
landwirtschaftlicher Flächen in Siedlungsfläche wird auf die Vorgaben des FNP
sowie auf das ISEK 2030 verwiesen.
zu 4.
Die im
Eigentum der Stadt stehenden landwirtschaftlichen Flächen sind nahezu
vollständig verpachtet. Die Pachtverträge mit den Agrargenossenschaften haben
eine Laufzeit von 12 Jahren mit einer anschließenden jährlichen
Verlängerungsoption, sofern nicht eine Vertragsseite der Verlängerung
widerspricht. Die Pachtverträge mit kleineren landwirtschaftlichen Betrieben
bzw. Nebenerwerbsbetrieben sind ebenfalls mit der jährlichen Verlängerungsoption
geschlossen. Dies gibt den Pächtern ebenfalls die Möglichkeit kurzfristig auf
veränderte wirtschaftliche Bedingungen zu reagieren.
Ca. 258 ha sind durch Landpachtverträge verpachtet.
zu 5.
Im Zuge der aktuell noch in Arbeit befindlichen Grundsteuererklärungen und der damit zusammenhängenden Aktualisierung des Flächenkatasters u. a. zur Nutzungsart und der in Arbeit befindlichen Digitalisierung der Pachtverträge ist eine Auswertung zu unverpachteten landwirtschaftlichen Flächen derzeit nicht möglich.