Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Nachhaltige Landwirtschaft
Vorlage
AF-0279/2023
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche Maßnahmen wurden seit der Übergabe des Kriterienkatalogs (25.11.2022) seitens der Oberbürgermeisterin getroffen, um in der Sache tätig werden zu können bzw. welche Möglichkeiten sieht die Oberbürgermeisterin, einzelne Punkte/Forderungen des Kriterienkatalogs der ABL umzusetzen?

2.       In welcher Form will die Oberbürgermeisterin regelmäßigen Kontakt zur ABL halten?

3.       In welcher Form/in welchen Punkten ist die Oberbürgermeisterin bemüht, das Positionspapier des Präsidiums des Deutschen Städtetages in der Stadt Eisenach umzusetzen?

4.       Wieviel landwirtschaftliche Fläche, die sich im Eigentum der Stadt Eisenach befindet, ist aktuell verpachtet? (Bitte mit Laufzeit des Pachtvertrages angeben.)

5.       Wieviel landwirtschaftliche Fläche, die sich im Eigentum der Stadt Eisenach befindet, ist aktuell nicht verpachtet?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

In den bereits abgeschlossenen Pachtverträgen finden sich u. a. Regelungen zur Erhaltung der Bodenqualität, der übernommenen Bäume, Feldgehölze und Hecken sowie zu Stoffen, welche zur Düngung aufgetragen bzw. zur Schädlingsbekämpfung nicht aufgetragen werden dürfen. Auf die Beachtung ökologischer Gesichtspunkte wird ebenso bereits verwiesen. Derzeit sind die Pächter überwiegend in Eisenach ansässig. Andere Pächter stammen aus dem nördlichen Wartburgkreis, sodass die Regionalität gewahrt ist. Hinsichtlich der Pachtflächenausschreibung und der Schlaggröße ist generell anzumerken, dass die tatsächlichen Besitzverhältnisse eine Ausschreibung nach den Kriterienkatalog und eine Aufteilung in Lose verhindern, sofern sich keine Verpächtergemeinschaft zu einem Schlag zusammenschließt. Gerade die Agrargenossenschaften haben den überwiegenden Teil der städtischen und privaten Flächen gepachtet. Die in der Flur zusehenden Felder bestehen auch nach der Kollektivierung der Landwirtschaft aus vielen kleinbäuerlich eingeteilten Flurstücken mit den entsprechend unterschiedlichen Eigentümern (das Eigentum blieb mehrheitlich privat). Die alleinige Betrachtung der Flurstücke und ggf. der Verpachtung im Losverfahren und nach den Kriterien der AbL könnte zu unterschiedlichen Pächtern innerhalb eines Schlages führen und so eine Bewirtschaftung erschweren, wenn nicht gar unwirtschaftlich machen. Zur Verdeutlichung bitte die als Anlage beigefügte Karte betrachten. In diesem Zusammenhang ist besonders der Flächenzuschnitt der durch die Stadt verpachteten Flächen zu beachten. Da es sich überwiegend um ehemalige Wegeparzellen handelt, die den kleinbäuerlichen Eigentümern die Erreichbarkeit ihrer Flächen sichert, können diese nicht ohne einen Schlag zu zerstören ausgeschrieben und an andere verpachtet werden. Lediglich bei den kleineren landwirtschaftlichen bzw. Nebenerwerbsbetrieben sind einzelne Flurstücke losgelöst großer Schläge verpachtet und könnten so nach einem Katalog vergeben werden.

Pflegeverträge zu Streuobstwiesen liegen ebenfalls bereits vor.

Die von der Abl genannten Ausschlusskriterien können zukünftig berücksichtigt werden. Ebenso können Regelungen zu Agriphotovoltaik getroffen werden.

 

zu 2.

Ich plane die Einrichtung eines städtischen Dialogformates (Stichwort runder Tisch) mit Bauern und Bürgern, die Eisenacher Boden privat oder gewerblich landwirtschaftlich nutzen. Es sollen Hilfen zum Umstieg auf eine ökologisch und klimatisch verträglichere landwirtschaftliche Nutzung gemeinsam mit dem Kreisbauernverband Eisenach-Bad Salzungen entwickelt und umgesetzt werden. Auch Themen wie das Klimaschutzkonzept oder extreme Hitze in den Sommermonaten sollen hier besprochen werden.

 

zu 3.

Hinsichtlich des Flächenverbrauches bzw. der im Positionspapier angesprochenen Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen in Siedlungsfläche wird auf die Vorgaben des FNP sowie auf das ISEK 2030 verwiesen.

 

zu 4.

Die im Eigentum der Stadt stehenden landwirtschaftlichen Flächen sind nahezu vollständig verpachtet. Die Pachtverträge mit den Agrargenossenschaften haben eine Laufzeit von 12 Jahren mit einer anschließenden jährlichen Verlängerungsoption, sofern nicht eine Vertragsseite der Verlängerung widerspricht. Die Pachtverträge mit kleineren landwirtschaftlichen Betrieben bzw. Nebenerwerbsbetrieben sind ebenfalls mit der jährlichen Verlängerungsoption geschlossen. Dies gibt den Pächtern ebenfalls die Möglichkeit kurzfristig auf veränderte wirtschaftliche Bedingungen zu reagieren.
Ca. 258 ha sind durch Landpachtverträge verpachtet.

 

zu 5.

Im Zuge der aktuell noch in Arbeit befindlichen Grundsteuererklärungen und der damit zusammenhängenden Aktualisierung des Flächenkatasters u. a. zur Nutzungsart und der in Arbeit befindlichen Digitalisierung der Pachtverträge ist eine Auswertung zu unverpachteten landwirtschaftlichen Flächen derzeit nicht möglich.