Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn May - öffentliche Grillflächen und -plätze
Vorlage
AF-0282/2023
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie viele ausgewiesene Grillflächen bzw. -plätze gibt es im Stadtgebiet und wo befinden sich diese?

2.       Welche und wie viele explizit ausgewiesene Flächen zum Grillen sind geplant?

3.       Wo gab es im letzten Jahr Probleme durch Grillen im öffentlichen Raum und wie viele Bußgelder wurden verhängt?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Im Stadtgebiet Eisenach gibt es einen Grillplatz mit Grillhütte in Neuenhof, welcher bisher ehrenamtlich durch einen Verein betrieben wird. Wie lange der Verein für den Unterhalt sorgen kann, ist nicht vorhersagbar. Dieser Grillplatz ist in der Grünflächensatzung ausgewiesen.

 

Zusätzliche Grillplätze sind freiwillige Leistungen der Stadt und bedürfen eines erhöhten Betreuungs- und Entsorgungsaufwandes.

Ein Neubau ist auf Grund der Sparmaßnahmen derzeit noch nicht möglich, da es die Haushaltslage nicht zulässt.

Nicht nur der Bau, besonders auch die Unterhaltung der Grillplätze wird zusätzliche Haushaltsmittel binden, da dies ausschließlich  in Fremdvergabe erfolgen muss.

 

Der eigene Personalbestand von 55.2. lässt zusätzliche freiwillige Leistungen nicht zu. Nach dem den Stadträten bekannten externen Grünflächenpflegekonzept von 2020 fehlen zur Unterhaltung des derzeitigen Bestandes an Grünflächen 7 Arbeitskräfte. Eine Bewilligung weiterer Stellen erfolgte bisher nicht, so dass zusätzliche Leistungen ausschließlich in Vergabe erfolgen müssen.

 

zu 2.

Derzeit prüft Fachbereich 55.2. Standorte für die Einrichtung von Grillplätzen für den Fall, dass zukünftig Haushaltsmittel verfügbar sind.

 

Es müssen viele Parameter beachtet werden, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel - die immer heißeren Sommer und der erhöhten Gefahr durch Vegetationsbrände. Die Plätze müssen befestigt sein und genügend Abstand zur Vegetation haben, die Entsorgung auch teils glühender Grillrückstände und die Löschwasserversorgung muss beachtet werden.

Die Einrichtung muss gut durchdacht sein und kann nur in enger Abstimmung mit FD 37 (Feuerwehr) erfolgen.

 

Erfahrungen in anderen Städten zu diesem Thema zeigen, dass es verstärkt zum Missbrauch von Grillplätzen kommt (illegale Verbrennung von Abfällen, Vandalismus). Auch dies muss Beachtung finden und erzeugt weitere Mehrkosten.

 

zu 3.

Im letzten Jahr gab es verschieden Vorfälle im Zusammenhang mit dem Grillen auf öffentlichen Grünanlagen und im Bereich des Stadtwaldes

 

·         Am Petersberg (hier gab es eine Pressenotiz zur Verhinderung von Vegetationsbränden)

·         Am Waldlehrpfad an der Rabenhöhle

·         Am 22.03.2022 am Schleierborn: Totale Zerstörung einer Parkbank aus Recyclingmaterial durch Feuer; Feuerwehreinsatz, Strafanzeige durch 55.2.

·         Einrichtung einer Feuerstelle zum Kochen von Suppe am Bolzplatz Eisenach Nord am 08.11.2022 (dokumentiert im SiO Beschwerdemanagement)

 

Beweisfoto 08.11

 

Bußgeldbescheide konnten in vielen Fällen nicht erlassen werden, da der Verursacher einerseits oft nicht zu ermitteln ist, andererseits, da das Thema „Grillen auf öffentlichen Grünanlagen“ im Gegensatz zu vielen anderen Städten noch nicht Gegenstand der Grünanlagensatzung Eisenachs war.

 

Ein zunehmendes Problem gibt es auch in anderen Städten durch die zunehmende Verwendung von Wegwerfgrills. Diese zerstören die Rasenflächen in öffentlichen Grünanlagen.

Auf den Kosten für die Rasenreparatur bleiben die Kommunen oft sitzen.

 

Im Sinne der Nachhaltigkeit bestückt FG 55.2. (soweit haushalterisch möglich) Parkbänke mit Latten aus Recyclingmaterial. Diese sind langlebig und weitgehend vandalismussicher. Bei der Verwendung von Wegwerfgrills auf diesen Parkbänken aber werden die neuen Latten zerstört.

 

Allgemein erhöht das Grillen die Gefahr von Vegetationsbränden durch die Auswirkungen des Klimawandels. Das gilt besonders im Zusammenhang mit der geforderten Entwicklung von Gebrauchsrasenflächen mit bis zu 8 Schnitten/ Jahr in insektenfreundliche Blühwiesen mit 2 Schnitten / Jahr.

Das Grillen in Grünanlagen mit dem langen, trockenen Gras bildet eine Gefahrenquelle für die öffentliche Sicherheit und widerspricht damit auch den gesetzten Klimaschutzzielen.

 

In die Überlegungen zu Grillplätzen sind auch negative Erfahrungen in anderen Städten einzubeziehen. In Wohngebieten angelegt können sie zu Quellen nächtlicher Ruhestörung werden, wenn sie missbräuchlich genutzt werden. Es ist sehr schwer diesbezüglich der Lage Herr zu werden (Beispiel  nächtliche Treffen von Jugendlichen an der Panoramawiese).