Betreff
Abschnittsbildung nach § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) für die Straßen der Stadt Eisenach Am Michelsbach, Kapellenstraße und August-Rudloff-Straße
Vorlage
0464-StR/2010
Aktenzeichen
61.42 SB-Abschnittsbildung
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Abschnittsbildung nach § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) für die Straßen der Stadt Eisenach Am Michelsbach, Kapellenstraße und August-Rudloff-Straße

 

Straße                                    Abschnitt

Am Michelsbach                    Straßengrundstück im Bereich von Hausnr. 20 (Flst. 7504)/ Hausnr. 21 (Flst. 7503) und Hausnr. 32 (Flst. 7510)/ Hausnr. 37  (Flst. 7495)

(siehe Anlage 1)

Kapellenstraße                     von Philipp-Kühner-Straße bis Heinrich-Zieger-Straße

(siehe Anlage 2)

August-Rudloff-Straße         Abschnitt 1 - nördlicher Teil

                                                von Langensalzaer Straße bis Kreuzungsbereich und

                                                Abschnitt 2 - nach Süden verlaufender Teil

von Kreuzungsbereich bis Hausnr. 28-30 (Flst. 2080/7)

                                                (siehe Anlage 3)


Begründung:

 

In den Straßen der Stadt Eisenach Am Michelsbach, Kapellenstraße und August-Rudloff-Straße wurden Abschnitte dieser Straßen erneuert.  

 

Auf Grund der § 7 Abs. 1 ThürKAG und § 8 Abs. 1 SAB der Stadt Eisenach kann der beitragsfähige Aufwand für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermittelt werden, wenn die Ausbaumaßnahme nicht die Anlage in ihrer gesamten Länge betrifft.

 

Merkmale, die geeignet sind, Abschnitte hinreichend zu begrenzen, sind insbesondere Straßeneinmündungen, Plätze, Brücken oder Wasserläufe, sowie das Ende des bebauten Geländes oder der Baugebietsgrenze.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist bei der Beurteilung der Erschließungsanlage von einer natürlichen Betrachtungsweise auszugehen.

 

Die Straße Am Michelsbach erstreckt sich in ihrer Gesamtheit über weit mehr Grundstück, als die derzeit ausgebaute Fläche. Gleiches gilt für die Kapellenstraße. Hier wurde nur der Bereich von der Philipp-Kühner-Straße bis zur Heinrich-Zieger-Straße erneuert. Die August-Rudloff-Straße untergliedert sich ebenso in Bereiche, die einer Ausbaumaßnahme unterzogen wurden und unveränderte Bereiche. Für die August-Rudloff-Straße ergeben sich 2 Abschnitte, da sich die Abschnitte in ihrer Gestaltung (Breite, beidseitiger und einseitiger Gehweg) unterscheiden.  

 

Die relevanten Abschnitte (selbständige Teile einer Anlage) sind Gegenstand der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 Karte Am Michelsbach

Anlage 2 Karte Kapellenstraße

Anlage 3 Karte August-Rudloff-Straße