Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach (Grünanlagengebührensatzung), hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0467-StR/2010
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach (Grünanlagengebührensatzung).

 


Begründung:

 

Die Überarbeitung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen der Stadt Eisenach erfolgte nach dem Muster ähnlich gelagerter Kommunen. Es wurden Vergleiche mit z.B. Erfurt, Mühlhausen, Gera, Bad Hersfeld vorgenommen.

 

Dabei wurde geprüft, ob die Gebühren noch zeitgemäß sind und ggf. zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt Eisenach auf der Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes eine Veränderung der Gebührentatbestände erfolgen könnte.

 

Bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wird neben einer Verwaltungsgebühr, die den entstandenen Verwaltungsaufwand decken soll, eine Sondernutzungsgebühr erhoben.

Bei den Sondernutzungsgebühren handelt es sich dem Rechtscharakter nach um Benutzungsgebühren, die dem Eigentümer/Baulastträger als Gegenleistung für die Benutzung zustehen. Diese Gebühren sollen teilweise den Vorteil abschöpfen, der aus dem über den Gemeingebrauch hinausgehenden Gebrauch der öffentlich gewidmeten Flächen gezogen werden kann.

 

Die im Gebührenverzeichnis der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach festgelegten Gebühren entsprechen nunmehr im Durchschnitt denen anderer vergleichbarer Städte.

 

Diese Veränderung auf der Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes führt zu einer vertretbaren Gebührenerhöhung. Die allgemeine Kosten- und Preisentwicklung rechtfertigt diese Gebührenanpassung bei weitem.

 

Ausgehend von den Fallzahlen des I und II Quartals 2010 ist eine Steigerung der Einnahmen von ca. 100 %  zu erwarten.

 

Die einzelnen Tatbestände für die Sondernutzungen wurden auf Vollständigkeit geprüft und

Formulierungen zur Verdeutlichung verändert.

 

Entsprechend Pkt. 23/ SR HSK sind die Ortsteilbürgermeister durch das zuständige Fachamt über die Änderungen informiert worden. Die Hinweise und Bedenken wurden in den Satzungsentwurf eingearbeitet.

 

Die überarbeitete Satzung wurde vorab mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt abgestimmt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach (Grünanlagengebührensatzung)