Der Stadtrat
der Stadt Eisenach beschließt:
1. Herrn
Volker Strathmann zum Wahlleiter und
2. Frau Kati
Seelig zur stellvertretenden Wahlleiterin
für die Wahl
zum/zur Ortsteilbürgermeister/in im Ortsteil Madelungen zu bestellen.
Begründung:
Dem
Thüringer Landesverwaltungsamt wurde dies als zuständiger
Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 18.08.2010 zur Feststellung des
Verlustes des Amtes
– Ortsteilbürgermeister - mitgeteilt.
Mit Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamt vom 28.09.2010 wurde Herrn Ralf Meisel mitgeteilt, dass er mit Wirkung vom 15.08.2010 das Amt als Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Madelungen verloren hat. Der Bescheid hat mittlerweile Rechtskraft erlangt.
Nach § 26 III Satz 1 ThürKWG hat nunmehr eine Neuwahl stattzufinden, die innerhalb der nächsten 3 Monate liegen soll.
Gem. § 26 III Satz 2 ThürKWG wurde die Rechtsaufsichtsbehörde (Thür. Landesverwaltungsamt) um Festlegung des Wahltermines für die Neuwahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Madelungen gebeten.
Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 ThürKWG beruft bei Gemeindewahlen der Gemeinderat den Bürgermeister, einen der Beigeordneten oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter und eine weitere Person zur Stellvertretung des Wahlleiters.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Volker Strathmann, Leiter des Rechts- und Organisationsamtes, als Wahlleiter und Frau Kati Seelig, Sachbearbeiterin Organisation/Wahlen im Rechts- und Organisationsamt, als stellvertretende Wahlleiterin zu bestellen. Herr Strathmann und Frau Seelig waren mit dieser Funktion bereits zu anderen Wahlen betraut.