I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die Neufassung des
Generalpachtvertrages zwischen der Stadt Eisenach und dem Verband der
Kleingärtner in Eisenach und im Wartburgkreis e.V. in Fortführung des
bisherigen Generalpachtvertrages vom 01.07.1994 gemäß anliegender Ausfertigung.
Begründung:
Die Notwendigkeit einer Überarbeitung/Neufassung des bisherigen Generalpachtvertrag ergibt sich aus folgenden Gesichtspunkten:
Der Generalpachtvertrag zwischen der Stadt Eisenach und der Städtischen Wohnungsgesellschaft als Verpächter und dem Verband der Gartenfreunde des Wartburgkreises e.V. als Pächter vom 01.07.1994 bedurfte einer formaler Überarbeitung, weil neben der Stadt Eisenach noch die Städtische Wohnungsgesellschaft Verpächter war und der Name des Verbandes sich geändert hat (alter Generalpachtvertrag anliegend)
Des Weiteren sind folgende Änderungen zwischenzeitlich eingetreten:
- Erste Änderung des Generalpachtvertrages (06.12.1999) Städtische Wohnungs-gesellschaft Eisenach scheidet als Vertragspartner aus dem Generalpachtvertrag aus
- Änderungen des Generalpachtvertrages in den vergangenen Jahren bezogen auf den Pachtzins
· Erhöhung des Pachtzinses von 0,05 DM/m²/Jahr ab 01.01.1996 auf 0.09 DM/m²/Jahr
Stadtratsbeschluß 317/95 –
· Erhöhung des Pachtzinses von 0,09 DM/m²/Jahr ab 01.01.1998 auf 0,105 DM/m²/Jahr
Stadtratsbeschluß 863/1997 -
· Umstellung auf Euro ab 2002 – 0,054 €/m²/Jahr
- Änderungen im Bezug auf die Pachtflächengröße die dem Verband im Rahmen
- der jährlichen Pachtzahlungsforderung mitgeteilt wurden
Kriterien die konkretisiert bzw. ergänzt werden müssten:
· Gliederung des Generalpachtvertrages neu gefasst
· Mitteilungspflicht über Größenanpassungen aufgrund von Restitutionsansprüchen, Vermögenszuordnungen etc.
· Verfahrensweise bei Herausnahme von Kleingartenvereinen aus dem Verband der Kleingärtner in Eisenach und im Wartburgkreis e.V.( Austritt )
· Konkretisierung von Pflichten, Haftung des Pächters z.B. Übertragung der Verkehrssicherungspflicht (u.a. Regelung Winterdienst)
· Rechtsstellung des Pächter – Verweis auf baurechtliche Vorschriften
· Betretungsrecht des Verpächters
· Schlussbestimmungen in Hinsicht der Wirksamkeit des Vertrages
Auf Antrag des Verbandes bleibt die Fälligkeit des Pachtzinses zum 31.03.d.l.J. bestehen. Die Pachtzahlungen der Vereinsmitglieder an den jeweiligen Verein/Zahlungen der Vereine an den Verband erfolgen im I. Quartal des Jahres. Somit verfügt der Verband der Kleingärtner in Eisenach und im Wartburgkreis e.V. erst dann über die finanziellen Mittel zur Pachtauskehr an die Stadt Eisenach. (als Verpächter)
Anlagenverzeichnis:
Generalpachtvertrag vom 01.07.1994
Erste Änderung des Generalpachtvertrages vom 06.12.1999
Neufassung Generalpachtvertrag