I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur gemäß der Anlage.
II.
Begründung:
Die Eisenacher Kultur- und
Kunstakteure haben aufgrund der bisher geltenden „Richtline zur allgemeinen
Kunst- und Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach“ ihr
bürgerschaftliches Engagement erheblich erweitern können und damit für ein
teilhabegerechtes, vielfältiges und bedarfsorientiertes Kulturleben im
Jahreslauf gesorgt.
Die Zahl der berechtigten
Antragsteller hat sich in den vergangenen Jahren sehr stark erhöht, worauf die
Stadt Eisenach bereits mit einer Erhöhung des Budgets reagierte.
Die antragstellenden Akteure
haben sich innerhalb ihrer eigenen Strukturen verändert, wodurch neue
Bedarfsszenarien entstanden sind.
Um auf diesen Wandel mit seinen Förderinstrumenten angemessen zu reagieren und damit den Eisenacher Kunst- und Kulturakteuren im Rahmen der jeweiligen monetäre Möglichkeiten Planungssicherheit zu geben, hat sich die Stadtverwaltung dazu entschlossen, die bestehende Richtlinie zu überarbeiten und durch eine Neufassung zu ersetzen.
In ihr wird das Gesamtbudget für die Kulturförderung auf insgesamt 91.000 € erhöht.
Die zu beantragende Höchstsumme für die Kunst- und Kulturakteure ist nicht mehr limitiert, mit Ausnahme von Kleinstprojekten mit einem Limit von 300 Euro Förderhöchstsumme.
Es obliegt diesbezüglich den Gremien des Stadtrats in seinen Beschlüssen über die bereits vorhandenen und noch einzureichenden Anträge die Mittel entsprechend bedarfsgerecht zu bewilligen.
Hingewiesen sei auch darauf, dass die neue Förderrichtlinie auch Förderung für Projekte beinhaltet, die sich über das ganze Jahr verteilen.
Zudem ist in der neuen Richtlinie auch der vom Fachdienst Kultur zu leistende Service- und Beratungsbereich erweitert worden.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der
Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur
