Betreff
Eisenach - Wartburgregion Touristik GmbH (EWT),
Hier: Abschluss einer Vereinbarung über die Begrenzung von Kapitaleinlagen
Vorlage
0508-StR/2010
Aktenzeichen
20.1/811010
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung über die Begrenzung von Kapitaleinlagen zwischen der Stadt Eisenach und der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) abzuschließen.

 


Begründung:

 

Durch Beschluss des Stadtrates (StR/0218/2010) vom 27.08.2010 wurde festgelegt, dass die Finanzierung der EWT künftig in dem Maße erfolgen soll, dass irreparable politische und wirtschaftliche Schäden vermieden werden.

 

Mit der Kündigung des bestehenden Finanzierungsvertrages zum 31.12.2010 durch den Wartburgkreis ist die notwendige Vertragsgrundlage obsolet. Der Abschluss einer Anschlussvereinbarung wurde insoweit zwingend erforderlich. Nach Prüfung der bestehenden Möglichkeiten (Zuschuss, Nachschuss, Gesellschaftereinlagen) wird von der Finanzverwaltung die Bereitstellung des Kapitalbedarfs über den Weg einer Gesellschaftereinlage in die Kapitalrücklage der EWT aus haushalterischen, betriebswirtschaftlichen und fiskalischen Erwägungen favorisiert.

 

Die Zahlung wird künftig aus der Haushaltsstelle 79040.93000: Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH – Kapitaleinlage geleistet.

 

Der Abschluss der beigefügten Vereinbarung soll einerseits der EWT eine grundlegende Planungssicherheit für den künftigen Geschäftsbetrieb verschaffen. Andererseits wiederum soll die Vereinbarung deutlich die Höchstgrenze möglicher Einlagen sowie die unmittelbare Einflussnahmemöglichkeit der Stadt zur Reduzierung künftiger Zahlungen dokumentieren.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Vereinbarung (Stand: 03.11.2010)