Betreff
Änderung des überarbeiteten Entwurfs des Regionalplans Südwestthüringen
Vorlage
0511-StR/2010
Aktenzeichen
61.23.14.2204
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

an die Regionale Planungsgemeinschaft ist der Antrag zu stellen, im Regionalen Raumordnungsplan Südthüringen das Windvorranggebiet Reitenberg bei Neukirchen / Stadt Eisenach entsprechend der

Anlage 1 zu erweitern.

 


Begründung:

 

Die Gewinnung von Energie auf regenerativer Basis wird immer wichtiger. So hat sich auch der Freistaat Thüringen bis zum Jahr 2020 das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß um 20 % zu reduzieren und gleichzeitig den Anteil der Erneuerbaren Energien hinsichtlich der Energiebereitstellung am Gesamtenergieverbrauch auf mindestens 20 % zu erhöhen.

 

Die Windenergie ist im Mix der erneuerbaren Energien die leistungsfähigste Energieform. Der deutliche Ausbau der Windenergienutzung ist daher für die durch die Landesregierung im Hinblick auf die Nutzung erneuerbarer Energien formulierten Ziele unerlässlich.

 

Neben der genannten Zielerreichung spielen für die Stadt Eisenach bei der Nutzung der Windenergie auch erhebliche wirtschaftliche Belange eine Rolle. So kann die regionale Wertschöpfung am Standort Eisenach, z. B. durch Einnahmen aus der Gewerbesteuer und der Schaffung neuer Arbeitsplätze, signifikant erhöht werden.

 

Im Regionalen Raumordnungsplan Südthüringen ist das Windvorranggebiet Reitenberg bei Neukirchen/ Stadt Eisenach ausgewiesen. Angrenzend an das Vorranggebiet gibt es weitere für die Windenergie geeignete Flächen.

 

Die Erweiterung der Flächen in dem dargestellten Maße ist insbesondere vor dem Hintergrund der Nutzung moderner Anlagentypen notwendig. Im Sinne der Konzentration von Windenergieanlagen an wenigen, sinnvollen Standorten sollte darauf geachtet werden, dass moderne Windenergieanlagen auf Grund ihrer Größe einen deutlich größeren Platzbedarf haben. Bedingt wird dies durch größere Rotordurchmesser und damit verbundene größere Abstandsflächen zwischen den Anlagen.

 

Aus den genannten Gründen wird von Seiten der Stadt Eisenach die Erweiterung des Vorranggebietes angestrebt.

 

Über eine Änderung des Regionalen Raumordnungsplans Südthüringen entscheidet die Regionale Planungsgemeinschaft. Der Antrag ist der nächsten Planungsversammlung am 07.12.2010 vorzulegen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:         Vorschlag der Gebietsänderung,

Kartengrundlage Entwurf Regionalplan Südwestthüringen