Beschluss: geänderter Text beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

auf Basis des § 5 Rechnungsprüfungsordnung ivm. § 81 Abs. 3 ThürKO die Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes mit der im Folgenden aufgeführten Prüfung und zur Vorlage der genannten Berichte.

(1)    Prüfung der in der Gewinn- und Verlustrechnung des vorläufigen Jahresabschluss 2018 (0027-BR/2019) aufgeführten Positionen 4 b „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ und 7 „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ hinsichtlich Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

(2)    Prüfung der Verwendungsnachweise über Sachkosten- und Personalkostenzuschuss für Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Stadt Eisenach für die Jahre 2015 bis 2019.

(3)    Vorlage der Prüfberichte der Jahresrechnungen der Stadt Eisenach für die Jahre 2013 bis 2018 gem. § 8 (7) Rechnungsprüfungsordnung.

(4)    Bericht zur Prüfung der Wirtschaftsführung zum Jahresabschluss des Regiebetriebes für die Jahre 2013 bis 2018 gem. § 8 (7) Rechnungsprüfungsordnung

Dabei hat die Umsetzung des Punktes 3 die oberste Priorität und die Umsetzung des Punktes 2 Priorität 2.

Der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung ist bis zum Abschluss der Prüfungen zu jeder Sitzung über den Fortschritt zu informieren.

 


Abstimmung:

31

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

4

Stimmenthaltungen