Sitzung: 09.06.2020 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: geänderter Text beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: 0285-AT/2020
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
auf Basis des § 5 Rechnungsprüfungsordnung ivm. § 81 Abs.
3 ThürKO die Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes mit der im Folgenden
aufgeführten Prüfung und zur Vorlage der genannten Berichte.
(1) Prüfung
der in der Gewinn- und Verlustrechnung des vorläufigen Jahresabschluss 2018
(0027-BR/2019) aufgeführten Positionen 4 b „Aufwendungen für bezogene Leistungen“
und 7 „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ hinsichtlich Ordnungsmäßigkeit,
Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
(2) Prüfung
der Verwendungsnachweise über Sachkosten- und Personalkostenzuschuss für
Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Stadt Eisenach für die Jahre
2015 bis 2019.
(3) Vorlage
der Prüfberichte der Jahresrechnungen der Stadt Eisenach für die Jahre 2013 bis
2018 gem. § 8 (7) Rechnungsprüfungsordnung.
(4)
Bericht zur Prüfung der
Wirtschaftsführung zum Jahresabschluss des Regiebetriebes für die Jahre 2013
bis 2018 gem. § 8 (7) Rechnungsprüfungsordnung
Dabei hat die
Umsetzung des Punktes 3 die oberste Priorität und die Umsetzung des Punktes 2
Priorität 2.
Der Ausschuss für
Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung ist bis zum Abschluss der
Prüfungen zu jeder Sitzung über den Fortschritt zu informieren.
Abstimmung: |
31 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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4 |
Stimmenthaltungen |