Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 5

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Die Oberbürgermeisterin und die Mitglieder des Verwaltungsrates wirken auf die Einführung eines Sozialtickets für den Busverkehr für alle Linien des Eisenacher Stadtverkehrs hin.

2.       Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die eine allgemein bildende Schule besuchen und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten Sozialleistungen im Sinne des SGB II  ( Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) und Leistungen nach dem SGB XII      ( Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe ) erhalten sowie Empfänger von Mitteln aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) und aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.

3.       Das Sozialticket berechtigt zum Erwerb von allen Ticketoptionen um einen 50 % geminderten Tarifsatz. Das Sozialticket ist personengebunden und wird auf Antrag ausgestellt.

4.       Die notwendigen Regelungen sind von der Stadtverwaltung zu erarbeiten und dem Stadtrat bis zum Ende des 3. Quartals zur Beschlussfassung vorzulegen.


Abstimmung:

2

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

5

Stimmenthaltungen