Sitzung: 02.03.2022 Ausschuss für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: 0897-AT/2022
I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die
Oberbürgermeisterin und die Mitglieder des Verwaltungsrates wirken auf die
Einführung eines Sozialtickets für den Busverkehr für alle Linien des
Eisenacher Stadtverkehrs hin.
2.
Anspruchsberechtigt
sind Kinder und Jugendliche, die eine allgemein bildende Schule besuchen und
deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten Sozialleistungen im Sinne des SGB II ( Empfänger von Arbeitslosengeld II und
Sozialgeld) und Leistungen nach dem SGB XII
( Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe ) erhalten sowie Empfänger
von Mitteln aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) und aus dem
Asylbewerberleistungsgesetz.
3.
Das
Sozialticket berechtigt zum Erwerb von allen Ticketoptionen um einen 50 %
geminderten Tarifsatz. Das Sozialticket ist personengebunden und wird auf
Antrag ausgestellt.
4. Die notwendigen Regelungen sind von der Stadtverwaltung zu erarbeiten und dem Stadtrat bis zum Ende des 3. Quartals zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmung: |
2 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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5 |
Stimmenthaltungen |