I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Öffentliche
Widmung des Weges in der Gemarkung Eisenach, Flur 52, Flurstück-Nr. 4077/8 und
Flurstück- Nr. 4079/6 zwischen der August-Bebel-Straße und Am Hospital St.
Annen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Aufsichtsrates der Städtischen
Wohnungsgesellschaft (Zustimmung des
Eigentümers nach § 6 Abs. 3 ThürStrG)
Begründung:
Öffentliche Straßen i. S. d. § 2 ThürStrG sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Im Rahmen der abschließenden Modernisierung der Wohnblöcke Katharinenstraße 2-12/August-Bebel-Straße 2-4 hat die Städtische Wohnungsgesellschaft Freianlagen hergestellt.
In diesem Zusammenhang hat die Stadt Eisenach einen Fußweg zwischen der August-Bebel-Straße und Am Hospital St. Annen hergestellt. Der Fußweg ist in der fortgeschriebenen Planung des Bebauungsplanes 21 “Westliche Innenstadt” enthalten.
Nach der Fertigstellung erfolgte die Neuvermessung der beteiligten Flurstücke, da eine Neuordnung von Grundstücken zwischen der SWG und der Stadt Eisenach erforderlich ist.
Die Eigentumsübertragung von der SWG an die Stadt Eisenach ist bisher noch nicht abgeschlossen.
Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der Straße dienenden Grundstückes ist oder der Eigentümer und ein sonst zur Nutzung dinglich Berechtigter der Widmung zugestimmt haben (§ 6 Abs. 3 ThürStrG).
Der Aufsichtsrat der SWG soll darüber am 22.3.2010 beschließen.
Die Widmung der o.g. Fläche erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 ThürStrG in Form der Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.
Die zu widmende Fläche wird als sonstige öffentliche Straße i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ThürStrG eingestuft, da der Gebrauch hinsichtlich der Verkehrsart weitgehend eingeschränkt ist. Der Weg wird als Gehweg gewidmet.
Träger der Straßenbaulast für sonstige öffentliche Straßen sind lt. § 47 Abs. 2 ThürStrG die Gemeinden, hier also die Stadt Eisenach. Mit der öffentlichen Bekanntmachung werden die Flurstücke der genannten Nutzung übergeben.
Lage:
Gemeinde: Eisenach Gemarkung: Eisenach
Flurstücke: Lagebezeichnung: Größe:
4077/8 August-Bebel-Straße 31 m²
4079/6 August-Bebel-Straße 228 m²
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Lageplan