II. Fragestellung
1.
Welche Dienstreisen unternahm der Oberbürgermeister
im Jahr 2010 und im Jahr 2011?
Bitte noch folgenden Kriterien aufschlüsseln:
Ø Reiseziel
Ø Zweck der Reise
Ø Kosten der Reise
(Fahrkosten, Übernachtungskosten, Tagegeld)
2.
Kann der Oberbürgermeister dem Stadtrat die
Unabweisbarkeit dieser Reisen begründen und wenn ja in welcher Form?
3.
An welchen dieser Reisen nahmen weitere Mitarbeiter
der Verwaltung teil? (Wenn ja, wer?)
4.
Nahmen weitere Mitglieder des Stadtrates an
Dienstreisen in diesem Zeitraum teil?
(Wenn ja, welche?)
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.
siehe Anlagen
zu 2.
Die Unabweisbarkeit ergibt sich aus dem Betreff der Anlagen. Ferner waren die Dienstreisen erforderlich, um die Kontakte zu den Partnerstädten aufrecht zu erhalten und zu pflegen.
zu 3.
Die Beantwortung der Frage ergibt sich ebenfalls aus den Anlagen. Weitere Mitarbeiter der Verwaltung nahmen dienstlich nicht teil.
zu 4.
Nein.