Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Schenke - Parkhaus "Am Markt"
Vorlage
AF-0248/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie begründet der Oberbürgermeister seine Entscheidung?

2.      Wird der Oberbürgermeister in Zukunft den Stadtrat bei der Entscheidungsfindung mit einbeziehen, wenn nein, warum nicht?

 

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

 

Es ist richtig, dass in beiden Parkhäusern in diesem Jahr teilweise eine Entgeltreduzierung erfolgte. Dies ist durch die geltende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser in der Stadt Eisenach, II.I, Abs. 4 und II.II, Abs. 4 gedeckt.

Im April wurde lediglich an 2 Tagen (Sommergewinnswochenende) eine Reduzierung der Entgelte für Kurzparker um die Hälfte vorgenommen. In den zwei Sonderaktionen in den Monaten Mai und September erfolgte eine Erhöhung der entgeltpflichtigen Parkzeit um 5 min je angefangene ½ Stunde ohne Anpassung der Entgelte, was sicherlich einer indirekten Entgeltreduzierung um ca. 15% entspricht. Diese monatsweisen Aktionen erfolgten, um Rückschlüsse auf das Parkverhalten bei einer Änderung der Entgelte zu ziehen.

 

Insgesamt wurde mit diesen Aktionen die in der Benutzungs- und Entgeltordnung vorgesehenen Möglichkeiten einer Entgeltreduzierung bis zu 50% an insgesamt 50 Tagen im Jahr (entspricht 25 Voll-Tage) bei Weitem nicht ausgeschöpft.

 

 

Zu 2.

 

Entgeltreduzierungen, die über die in der Benutzungs- und Entgeltordnung in den entsprechenden Absätzen getroffenen Regelungen hinausgehen, werden selbstverständlich den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.