Betreff
Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 46 NK "Auf dem Reitenberg" Neukirchen Hier: 1. Beschluss über die Abwägung
Vorlage
0916-StR/2012
Aktenzeichen
61.23/ B46 NK
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Abwägungsvorschlag (Anlage) wird als Abwägungsergebnis beschlossen und wird als Abwägungsprotokoll zur Verfahrensakte genommen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Beteiligten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mitgeteilt.

 


Begründung:

Am 27.08.2010 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 ”Auf dem Reitenberg” Neukirchen beschlossen. Mit gleichem Beschluss wurde der Vorentwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschluss- Nr. StR/0227/2010). Die Bekanntmachung sowohl des Aufstellungsbeschlusses als auch über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes erfolgte am 11.09.2010 ortsüblich. Die Offenlage erfolgte vom 20.09.2010 bis 20.10.2010. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.09.2010 zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert; die Frist dazu endete am 29.10.2010. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden auf ihre planungsrechtliche Relevanz geprüft und unter der Maßgabe einer konfliktfreien Planung in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet. Dieser wurde am 21.01.2011 vom Stadtrat der Stadt Eisenach (Beschluss- Nr. StR/0312/2011) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (nach § 4 Abs. 2 BauGB) bestimmt. Die Auslegung erfolgte vom 04.02.2011 bis zum 11.03.2011; die Bekanntmachung dazu erfolgte am 28.01.2011 ortsüblich. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die sich zum Vorentwurf nicht äußerten bzw. die diesem zustimmten, wurden mit dem Entwurf nicht erneut beteiligt. Betroffene wurden schriftlich auf die Auslegung und auf die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme hingewiesen. Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat mit Beschluss- Nr. StR/0364/2011 über die Abwägung beschlossen. Im Ergebnis der  Abwägung wurde die Erstellung eines überarbeiteten Entwurfes erforderlich, der erneut ausgelegt werden sollte. Dieser 2. Entwurf wurde am 30.03.2012 vom Stadtrat der Stadt Eisenach gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss- Nr. StR/0544/2012. Die Behörden sowie Träger öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4a BauGB zeitgleich beteiligt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gesammelt und zur Vorbereitung der Abwägung gesichtet. Auf jeden einzelnen Punkt einer Stellungnahme wurde dabei eingegangen. Die Bedenken und Vorschläge wurden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenüber gestellt und gegeneinander und untereinander abgewogen. Fachliche Einwände, die im Vorverfahren noch nicht bekannt bzw. erkannt worden waren, sind im Zuge des neuerlichen Beteiligungsverfahrens nicht vorgetragen worden. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum 2. Entwurf ging lediglich die Stellungnahme eines Investors ein. Bürger haben sich nicht beteiligt. Die Abwägung führt nicht zu einer Änderung der Planung.

 

Die Verwaltung erarbeitete zu jedem Punkt eine Stellungnahme und schlägt vor, wie im Stadtrat darüber befunden werden soll. Das Ergebnis der Abwägung ist dem Abwägungsvorschlag zu entnehmen. In der Anlage sind sowohl die Liste der Beteiligten (Öffentlichkeit, Behörden, Träger öffentlicher Belange), alle eingegangenen Stellungnahmen in Kopie sowie der Abwägungsvorschlag enthalten.

 

Der Stadtrat wird gebeten über den Abwägungsvorschlag zu entscheiden. Das Ergebnis der Abwägung wird als Abwägungsprotokoll in die Verfahrensakte genommen und den Beteiligten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitgeteilt werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage:

Beschlussvorlage zur Abwägung (bestehend aus: Liste der Beteiligung, Stellungnahmen in Kopie und Abwägungsvorschlag)

 

Die Anlage kann im Internet unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Politik/Stadtrat, Unterpunkt Ratsinfo, im Ratsinformationssystem für die Stadtratsmitglieder sowie im Stadtbauamt, SG Stadtplanung, eingesehen werden.