II. Fragestellung
Kann das presseöffentlich gewordene Angebot der Telekom den Stadträten
zur Verfügung gestellt werden? Wenn Nein, warum? Wenn Ja, bitte anhängen!
1. Mit welchen
Mitteln strebt die Stadtverwaltung den weiteren Ausbau des Breitbandnetzes im
Stadtgebiet von Eisenach derzeit an und gibt es entsprechende Planungen den
bisher benachteiligten Ortsteilen in Zukunft die Nutzung schneller
Internetanschlüsse zu ermöglichen?
2. Welche geforderten
Hilfestellungen seitens der Stadtverwaltung für den betroffenen Netzanbieter
wären wettbewerbsrechtlich zulässig gewesen und welche nicht?
3. Welche eigenen
Hilfestellungen kann die Stadt dem Netzanbieter anbieten, damit die
Investitionen getätigt werden können?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Der
Veröffentlichung in der Tagespresse (TLZ vom 04.04.2012) zur Glasfaser-Offerte
der Telekom lag kein Angebot zu Grunde, da es kein Angebot gab und gibt. Es
handelte sich hierbei lediglich um die unverbindliche Vorstellung (Voranfrage)
eines Vorstandsprojektes der Telekom mit dem die Umsetzungsmöglichkeiten im
Bundesgebiet (in mehreren Städten) ermittelt werden sollen. Inhalt der
Voranfrage war u.a. die Verlegung von Glasfaserkabel in ausgewählten Gebieten
Eisenachs.
Zu 1.:
Gegenwärtig gibt es keine Aktivitäten hinsichtlich des weiteren Ausbaus des
Breitbandnetzes im Stadtgebiet Eisenach.
Anmerkung: Der Ausbau des Breitbandnetzes ist keine kommunale
Pflichtaufgabe, sondern eine freiwillige Leistung. Die Finanzierung der Schaffung erforderlicher
Kompetenzen für diese einmalige Aufgabe ist im Rahmen der freiwilligen
Leistungen nicht möglich.
Zu 2.:
U.a. waren folgende Bedingungen für einen Netzausbau Voraussetzung:
-
Zur
Sicherung der Wirtschaftlichkeit für das betroffenen Unternehmen sollten vor Beginn
die Ausbaugenehmigungen zum Anschluß von 80% der Immobilieneigentümer im
Ausbaugebiet vorliegen.
-
Desweiteren
bestand das Erfordernis das 10% der späteren Kunden einen Vorvertrag
abgeschlossen haben müssen.
Hierzu sollte die Stadtverwaltung umfassende Unterstützung gewährleisten.
Diese gewünschte Unterstützung der Stadtverwaltung ist jedoch einem Eingriff in
den Wettbewerb gleichzusetzen, da die für die Stadtverwaltung zwingende
Verpflichtung zur Gleichbehandlung die Unterstützung, diese allen anderen
Unternehmen (Mitbewerbern) ebenfalls
hätte zuteil werden müssen.
Weitere Hilfeleistungen wie die erforderliche organisatorische Vor- und
Nachbereitung (Straßenverkehrsbehörde, Tiefbauamt, ..) würden die Verwaltung
zusätzlich in erheblichem Maße in Anspruch nehmen. Insbesondere angesichts der
angespannten finanziellen und personellen Situation ist dies durch Stadtverwaltung
nicht leistbar.
Zu 3:
Siehe hierzu Ausführungen zu Punkt 2.