II. Fragestellung
1. Welche Maßnahmen wird die Oberbürgermeisterin
ergreifen und welche inhaltlichen Entscheidungen vorbereiten, um für beide
Schulen eine einvernehmliche Lösung zu finden?
2. Wird die Oberbürgermeisterin gemeinsam mit
dem Kultusministerium den Standorterhalt beider Schulen erörtern und nach
Lösungen suchen? (Wenn ja, welche und bis wann?)
3. Welcher Sachstand zum „Bildungshaus“ in
Neuenhof kann dem Stadtrat vorgelegt werden und wie ist die weitere
Vorgehensweise?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Nach Ablauf der Sammlungsfrist für das Bürgerbegehren zum Erhalt der Staatlichen Grundschule “Am Petersberg” am Schulstandort Langensalzaer Straße 44 wird dem Stadtrat der Stadt Eisenach in der nächsten Sitzung der Beschlussvorschlag über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zu 2.
Mit Schreiben vom 27. April 2012 hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) der Verlegung des Grundschulstandortes der Staatlichen Grundschule “Am Petersberg” von der Langensalzaer Straße 44 an den Schulstandort Altstadtstraße 30 zugestimmt. Die Stadt Eisenach bleibt weiterhin im Gespräch mit dem TMBWK, um eine Gemeinschaftschule zu errichten.
Zu 3.
Durch die Arbeitsgruppe “Bildungshaus Neuenhof” wurde ein Rahmenpapier zum Bildungshaus erarbeitet, welches die Grundlage zur Erstellung einer Konzeption zum Bildungshaus darstellt. Dieses Papier wurde dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) im Rahmen der Einholung der Zustimmung zur Fortschreibung der Schulnetzplanung übergeben. Mit Schreiben des TMBWK vom 27.04.2012 wurde hinsichtlich der Grundschule Neuenhof die Zustimmung zur Weiterführung der Schule im Schuljahr 2012/2013 erteilt.