I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2012 bis 2022 wird zur
Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.
Begründung:
Durch das Thüringer
Landesverwaltungsamt in seiner Funktion als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde wurde die Stadt
Eisenach mit Schreiben vom 14.05.2012 aufgefordert, bis zum 31.07.2012 ein vom
Stadtrat beschlossenes und genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept
vorzulegen, das maximal den Zeitraum von 10 Jahren umfasst.
Nach § 53 a ThürKO ist ein
Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn die Beurteilung der dauerhaften
Leistungsfähigkeit in den Finanzplanjahren einen Fehlbetrag aufweist. Darin ist
der Zeitraum zu beschreiben, innerhalb dessen die dauernde Leistungsfähigkeit
wieder hergestellt werden soll.
Dieser Tatbestand ist in Eisenach
gegeben, da die Haushaltsjahre 2006 bis 2010 mit Fehlbeträgen abgeschlossen haben.
Auch aus der Haushaltsausführung des Jahres 2012 ist ein Fehlbetrag zu
erwarten, ebenso für die kommenden Jahre laut Finanzplan.
Das zu beschließende
Haushaltssicherungskonzept wurde anhand der Vorgaben des Entwurfs
“Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes nach § 53a ThürKO – kurz VV-Haushaltssicherung)
erstellt.
Im Entwurf VV-Haushaltssicherung
heißt es zudem unter Nr. 1.1.3.: “Liegen die o.g. Voraussetzungen vor, ist die
Gemeinde auch dann verpflichtet, ein HSK aufzustellen, wenn dieses nicht
genehmigungsfähig ist, da auch ein nicht genehmigungsfähiges HSK zumindest
faktische Steuerungswirkungen für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde
entfaltet.”
Das Haushaltssicherungskonzept besteht
aus einem umfangreichen analytischen Vorbericht, der sich unter anderem mit der
Haushaltsentwicklung der Vorjahre, dem strukturellen Defizit sowie den
städtischen Beteiligungen und bestehender interkommunaler Zusammenarbeit
befasst.
Der Maßnahmekatalog ist in 4
Teilbereiche untergliedert:
Teil 0 Übergreifende Maßnahmen Verwaltungshaushalt /Vermögenshaushalt /
Wirtschaftsplan
optimierter Regiebetrieb,
Teil 1 Maßnahmen Verwaltungshaushalt nach Einzelplänen,
Teil 2 Maßnahmen Vermögenshaushalt nach Einzelplänen,
Teil 3 Wirtschaftsplan optimierter Regiebetrieb.
Die einzelnen Maßnahmen sind zudem
nach Zuständigkeit Stadtrat bzw. Oberbürgermeisterin abgegrenzt.
Des Weiteren sind die monetären
Auswirkungen in Einnahmen und Ausgaben (bzw. Erträge /Aufwendungen für den
optimierten Regiebetrieb) tabellarisch aufgelistet. Explizit werden in diesem
Zusammenhang die Werte des Finanzplans in die Betrachtungen mit einbezogen.
Zudem sind folgende Anlagen gemäß
Entwurf VV-Haushaltssicherung dem Haushaltssicherungskonzept beigefügt:
-
Personaloptimierungskonzept,
-
Übersicht über offene Forderungen,
-
Übersicht über Niederschlagungen,
-
Übersicht Schulden,
-
Übersicht zum Kassenkredit
-
Übersicht über die umgesetzten
Konsolidierungsmaßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2009-2013
Anlagenverzeichnis:
1 Ordner mit dem Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2021 und Anlagen