Betreff
Haushaltssicherungskonzept der Stadt Eisenach 2012 bis 2022
Vorlage
0944-StR/2012
Aktenzeichen
20 21 10
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2012 bis 2022 wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.


Begründung:

 

Durch das Thüringer Landesverwaltungsamt in seiner Funktion als zuständige  Rechtsaufsichtsbehörde wurde die Stadt Eisenach mit Schreiben vom 14.05.2012 aufgefordert, bis zum 31.07.2012 ein vom Stadtrat beschlossenes und genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorzulegen, das maximal den Zeitraum von 10 Jahren umfasst.

 

Nach § 53 a ThürKO ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn die Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit in den Finanzplanjahren einen Fehlbetrag aufweist. Darin ist der Zeitraum zu beschreiben, innerhalb dessen die dauernde Leistungsfähigkeit wieder hergestellt werden soll.

 

Dieser Tatbestand ist in Eisenach gegeben, da die Haushaltsjahre 2006 bis 2010 mit Fehlbeträgen abgeschlossen haben. Auch aus der Haushaltsausführung des Jahres 2012 ist ein Fehlbetrag zu erwarten, ebenso für die kommenden Jahre laut Finanzplan.

 

Das zu beschließende Haushaltssicherungskonzept wurde anhand der Vorgaben des Entwurfs “Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nach § 53a ThürKO – kurz VV-Haushaltssicherung) erstellt.

 

Im Entwurf VV-Haushaltssicherung heißt es zudem unter Nr. 1.1.3.: “Liegen die o.g. Voraussetzungen vor, ist die Gemeinde auch dann verpflichtet, ein HSK aufzustellen, wenn dieses nicht genehmigungsfähig ist, da auch ein nicht genehmigungsfähiges HSK zumindest faktische Steuerungswirkungen für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde entfaltet.”

 

Das Haushaltssicherungskonzept besteht aus einem umfangreichen analytischen Vorbericht, der sich unter anderem mit der Haushaltsentwicklung der Vorjahre, dem strukturellen Defizit sowie den städtischen Beteiligungen und bestehender interkommunaler Zusammenarbeit befasst.

 

Der Maßnahmekatalog ist in 4 Teilbereiche untergliedert:

Teil 0   Übergreifende Maßnahmen Verwaltungshaushalt /Vermögenshaushalt /

Wirtschaftsplan optimierter Regiebetrieb,

Teil 1   Maßnahmen Verwaltungshaushalt nach Einzelplänen,

Teil 2   Maßnahmen Vermögenshaushalt nach Einzelplänen,

Teil 3   Wirtschaftsplan optimierter Regiebetrieb.

 

Die einzelnen Maßnahmen sind zudem nach Zuständigkeit Stadtrat bzw. Oberbürgermeisterin abgegrenzt.

 

Des Weiteren sind die monetären Auswirkungen in Einnahmen und Ausgaben (bzw. Erträge /Aufwendungen für den optimierten Regiebetrieb) tabellarisch aufgelistet. Explizit werden in diesem Zusammenhang die Werte des Finanzplans in die Betrachtungen mit einbezogen.

 

Zudem sind folgende Anlagen gemäß Entwurf VV-Haushaltssicherung dem Haushaltssicherungskonzept beigefügt:

-          Personaloptimierungskonzept,

-          Übersicht über offene Forderungen,

-          Übersicht über Niederschlagungen,

-          Übersicht Schulden,

-          Übersicht zum Kassenkredit

-          Übersicht über die umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2009-2013

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Ordner mit dem Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2021 und Anlagen