Betreff
Wahl der/des ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Eisenach
Vorlage
0725-StR/2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt:

Herrn/Frau …………………… zum/zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Eisenach.

 


Begründung:

 

Auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 Satz 3 ThürKO ist im § 6 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach geregelt, dass den Vorsitz im Stadtrat ein vom Stadtrat gewähltes Mitglied, im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter führt.

 

Die Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrates erfolgt nach dem Bestimmungen des § 39 Abs. 2 ThürKO.

 

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz steht nach parlamentarischen Regelungen, welche sich auch das Verwaltungsorgan Stadtrat seit 1990 zu Eigen gemacht hat, der zweitstärksten Fraktion im Stadtrat - der DIE LINKE - zu.