II. Fragestellung
1. Wie viel Anspruchsberechtigte gibt es in der Stadt Eisenach, wie viele davon haben welche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch genommen und was sind die Gründe, warum diese Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden?
2. Was geschieht mit dem Geld, welches nicht in Anspruch genommen wurde?
3. Wird es zum allgemeinen Haushaltsausgleich verwendet oder wird und kann es im Kinder- und Jugendbereich eingesetzt werden?
4.
Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung
sicher zu stellen, dass Kinder- und Jugendliche, denen Leistungen des Bildungs-
und Teilhabepaketes, insbesondere das Schulbasispaket, zustehen, diese auch
erhalten und wie erfolgt die Guthabenverwaltung?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Gesamt gibt es in der Stadt
Eisenach 1.820 anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche.
SGB II 1.501
SGB XII 50
Wohngeld 269
Kinderzuschlag hierzu kann keine Aussage getroffen werden
(Stand: Oktober 2012)
Insgesamt wurden 1.485 Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt.
(Stichtag: 01.10.2012
Auswertung ProSoz)
Hinzu kommen 9 Neuanträge, davon 8 aus dem Leistungsbereich SGB II und 1 aus dem Leistungsbereich Bundeskindergeldgesetz – Wohngeld.
Somit beträgt die Zahl der gestellten Anträge mit Stichtag: 01.10.2012 = 1.494 Anträge
Davon entfallen auf
SGB II 1.195 = rd. 79,5 % der Leistungsberechtigten
SGB XII 50
BKGG – Wohngeld 207 = rd. 78 % der Leistungsberechtigten
BKGG – Kinderzuschlag 42
Daraus resultieren folgende Anträge auf Einzelleistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:
(Ausflüge/Klassenfahrten Schule; Ausflüge/Fahrten Kindertagesstätten; persönlicher Schulbedarf; Schülerbeförderung; Lernförderung; gemeinschaftl. Mittagsverpflegung; Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Mitgliedsbeiträge, künstlerischer Unterricht, Ferienfreizeiten)
SGB II
Klassenfahrten 151
Schulausflüge 157
Kita-Fahrten 3
Kita-Ausflüge 8
persönl. Schulbedarf 744
Schülerbeförderung 1
Lernförderung 16
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Mai 2012) 471
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 197
davon Mitgliedsbeiträge 74
davon künstl. Unterricht 76
davon Freizeiten 47
Gesamt 1.748
SGB XII
Klassenfahrten 4
Schulausflüge 2
Kita-Fahrten 0
Kita-Ausflüge 0
persönl. Schulbedarf 13
Schülerbeförderung 0
Lernförderung 1
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Mai 2012) 16
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 1
davon Mitgliedsbeiträge 0
davon künstl. Unterricht 1
davon Freizeiten 0
Gesamt 37
Wohngeld
Klassenfahrten 28
Schulausflüge 28
Kita-Fahrten 1
Kita-Ausflüge 2
persönl. Schulbedarf 116
Schülerbeförderung 0
Lernförderung 4
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Mai 2012) 98
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 35
davon Mitgliedsbeiträge 20
davon künstl. Unterricht 11
davon Freizeiten 4
Gesamt 312
Kinderzuschlag
Klassenfahrten 16
Schulausflüge 14
Kita-Fahrten 0
Kita-Ausflüge 0
persönl. Schulbedarf 32
Schülerbeförderung 0
Lernförderung 1
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Mai 2012) 5
Teilhabe am sozialen und kulturellenLeben 7
davon Mitgliedsbeiträge 2
davon künstl. Unterricht 4
davon Freizeiten 1
Gesamt 75
Statistische Zahlen: Stand
Oktober 2012
Gemeinschaftliche
Mittagsversorgung Monat Mai 2012
Somit haben von 1.820 anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen bisher insgesamt
1.494 anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt.
Das sind rund 82 %.
Diese 1.494 gestellten Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gliedern sich in insgesamt 2.172 Einzelleistungen.
Warum noch nicht von allen Leistungsberechtigten Anträge auf Bildung und Teilhabe gestellt worden sind, kann nichts gesagt werden.
Durch die Stadtverwaltung wurde mit Presseartikeln immer wieder auf die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe hingewiesen. Im Jobcenter Eisenach sind diesbezüglich entsprechende Hinweisplakate aufgehängt.
Alle Schulen und Kindertagesstätten sind über die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gleichfalls informiert.
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Stadt Eisenach unter www.eisenach.de eingestellt.
Zu 2.
Die nicht verwendeten Mittel bleiben im Verwaltungshaushalt.
Zu 3.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass die nicht in Anspruch genommenen Gelder für das Bildungs- und Teilhabepaket zweckgebunden für Ausgaben im Kinder- und Jugendbereich eingesetzt werden sollen bzw. müssen.
Zu 4.
Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen darin, weiterhin über eine entsprechende Pressearbeit die Öffentlichkeit hierfür zu sensibilisieren.
Des Weiteren in zusätzlichen Aufklärungsgesprächen mit den Schulen, Kindertagesstätten und den Jugendeinrichtungen. Sowie ein verstärkter Aushang mit Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket.
Eine Guthabenverwaltung erfolgt nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ansparmöglichkeit der monatlichen 10,00 € für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Weitere Guthabenverwaltungen sind vom Gesetz her nicht vorgesehen bzw. nicht erlaubt.