I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach wählt:
Herrn/Frau ....................................................zum
stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Eisenach.
Begründung:
Im § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eisenach ist geregelt, welche stimmberechtigten Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss angehören.
Herr Steve Hemleb, welcher auf Vorschlag des Stadtjugendringes stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach war, hat sein Mandat aus beruflichen Gründen niedergelegt. Deshalb wird eine Neuwahl erforderlich.
Der Stadtjugendring schlägt als stimmberechtigtes Mitglied Frau Stefanie Hörnlein, welche beim Stadtjugendring als Referentin für Jugendverbandsarbeit beschäftigt ist, vor.