Betreff
Antrag der NPD-Stadtratsfraktion - Änderung der Baugestaltungssatzung der Stadt Eisenach für den Bereich der Südstadt vom 23.03.2001
Vorlage
1126-AT/2013
Art
Antrag
I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der § 8 „Abweichungen“ Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
Abweichungen von den Vorschriften
dieser Satzung können gemäß § 68 Absatz 2 der Thüringer Bauordnung zugelassen
werden, wenn die durch diese Satzung
beabsichtigte Gestaltung von Gebäuden sowie des Orts-, Straßen- und
Landschaftsbildes, der authentische Charakter, die künstlerische Eigenart und
die städtebauliche Bedeutung von Gebäuden und Straßenräumen nicht
beeinträchtigt werden.
Wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer
unbilligen Härte führen würde oder das Wohl der Allgemeinheit die Abweichung
erfordert, kann von der Einhaltung der Vorschriften ganz oder teilweise befreit
werden.