Betreff
14. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach - hier: Einbringung
Vorlage
1129-StR/2013
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat nimmt den Entwurf der 14. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.

 


Begründung:

 

Zu Ziff. 1, Änderung § 4

Die bisherigen Regelungen der Hauptsatzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid berücksichtigen nicht die durch das Volksbegehrens-Begleitgesetz vom 08.04.2009 (GVBl. S. 345) eingetretenen Änderungen der §§ 17, 17a und 17b ThürKO. Wichtigste Neuerung dabei war, dass die Initiatoren eines Bürgerbegehrens wählen können, ob die Unterschriften in freier Sammlung oder durch Eintragung in amtlich ausgelegte Unterschriftsbögen gesammelt werden sollen.

Gem. § 17 Abs. 9 ThürKO können in der Hauptsatzung nähere Regelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid getroffen werden. Die Funktion der Hauptsatzung liegt insb. darin, ergänzende und klarstellende Regelungen zu treffen. Dementsprechend wurden die Bestimmungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in § 4 der Hauptsatzung unter Berücksichtigung der §§ 17, 17a und 17b ThürKO neu ausgestaltet.

 

Zu Ziff. 2, Änderung § 17 Abs. 3

Die Verkündungstafel im Ortsteil Neukirchen befindet sich nicht in der Hohenlohestraße, sondern in der Kirchstraße. Dies war entsprechend zu korrigieren.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf der 14. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach

Anlage 2 – Fließtextversion i. d. F. d. Entwurfs d. 14. Änderungssatzung