Betreff
Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 und Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2013,
hier: Einbringung
Vorlage
1132-StR/2013
Aktenzeichen
20 20 01
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Begründung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.  


Die gesetzliche Vorgabe konnte mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf 2013 nicht eingehalten werden. Ursache für die zeitlichen Verzögerungen sind die großen Probleme beim notwendigen Ausgleich des Haushaltsentwurfes.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist ausgeglichen.

 

Auf die inhaltlichen Erläuterungen zum Haushaltsentwurf im Vorbericht, bei den Unterabschnitten bzw. Haushaltsstellen wird verwiesen.

 

Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:

 

1. Haushalt der Stadt Eisenach

 

1.1 Haushaltsvolumen

 

           

 

Entwurf HH 2013

Entwurf HH 2012

(abschließender Planungsstand)

 

Einnahmen

Ausgaben

Einnahmen

Ausgaben

Verwaltungshaushalt

     91.287.415  

     91.287.415  

     89.499.796  

     89.963.758  

Vermögenshaushalt

     32.613.509  

     32.613.509  

     10.990.159  

     13.358.794  

Gesamt

   123.900.924  

   123.900.924  

   100.489.955  

   103.322.552  

 

 

                                   

 

 

1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/Ausgleich des Haushaltes

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 2.764.173 €. Davon sind  2.346.715 € Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten. Der Betrag darüber hinaus in Höhe von 417.458 € ist eine zusätzliche Zuführung zum formalen Ausgleich des Vermögenshaushaltes; hierbei können 856.472 für die Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet werden.

 

 

1.3 Kreditaufnahme

 

Zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes wurde keine Kreditaufnahme   eingestellt. Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung am 31.12.2013 voraussichtlich 25.416.712 €. Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 42.661 Einwohnern (31.12.2011) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von 595,78 €/ Einwohner.

 

 

1.4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 200.000 € festgesetzt.

 

 

1.5 Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.

 

 

1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 

 

Gemäß der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.05.03 beschlossenen Hebesatzsatzung der Stadt Eisenach in der Fassung der 4. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr.: StR/0378/2011) sind die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer wie folgt festgesetzt:

 

                        300 v. H. für Grundsteuer A

                        400 v. H. für Grundsteuer B

                        400 v. H. für Gewerbesteuer.

 

 

Mit Beschlussvorlage Nr. 1135-StR/2013 wird dem Stadtrat in der Sitzung am 20.03.2013 die 5. Änderungssatzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Danach sollen die Hebesätze wie folgt festgelegt werden:

 

-          332 v. H. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

-          472 v. H. für Grundstücke (Grundsteuer B)

-          460 v. H. für Gewerbesteuer.

 

Hierzu ist anzumerken, dass die für die jeweiligen Steuerarten im Haushaltsplan hinterlegten Ansätze bereits auf den erhöhten Hebesätzen basieren.

 

 

1.7 Stand der allgemeinen Rücklage

 

Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist. Damit kann die gesetzliche Vorgabe zur Vorhaltung einer Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre nicht eingehalten werden. Die Mindestrücklage müsste danach 1.728.755 € betragen.

 

 

2. Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes

 

2.1 Gesamtvolumen

 

                                                                        Entwurf

                                                                        Wirtschaftsplan         Wirtschaftsplan

                                                                        2013                            2012*

*  abschließender Planungsstand

 

Erfolgsplan                im Ertrag                    16.405.158 €               16.511.700 €

                                    im Aufwand                16.946.800 €               16.893.300 €

Fehlbetrag                                                          541.642 €                    381.600 €

 

Vermögensplan         in Einnahme und

                                    Ausgabe                     1.328.274 €                      939.500 €

 

 

2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme

 

Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.

 

 

2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.

 

 

2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage – Eckdaten zum Haushalt 2013