hier: Einbringung
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit ihren Anlagen wird
zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden
Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Begründung:
Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die gesetzliche Vorgabe konnte mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf 2013 nicht
eingehalten werden. Ursache für die zeitlichen Verzögerungen sind die großen
Probleme beim notwendigen Ausgleich des Haushaltsentwurfes.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist ausgeglichen.
Auf die inhaltlichen Erläuterungen zum Haushaltsentwurf im Vorbericht, bei den Unterabschnitten bzw. Haushaltsstellen wird verwiesen.
Der Entwurf enthält folgende
Eckdaten:
1. Haushalt der Stadt Eisenach
1.1 Haushaltsvolumen
|
Entwurf HH 2013 |
Entwurf HH 2012 (abschließender
Planungsstand) |
||
|
Einnahmen |
Ausgaben |
Einnahmen |
Ausgaben |
Verwaltungshaushalt |
91.287.415 |
91.287.415 |
89.499.796 |
89.963.758 |
Vermögenshaushalt |
32.613.509 |
32.613.509 |
10.990.159 |
13.358.794 |
Gesamt |
123.900.924 |
123.900.924 |
100.489.955 |
103.322.552 |
1.2 Zuführung vom
Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/Ausgleich des Haushaltes
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 2.764.173 €. Davon sind 2.346.715 € Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten. Der Betrag darüber hinaus in Höhe von 417.458 € ist eine zusätzliche Zuführung zum formalen Ausgleich des Vermögenshaushaltes; hierbei können 856.472 € für die Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet werden.
1.3 Kreditaufnahme
Zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes wurde keine Kreditaufnahme eingestellt. Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung am 31.12.2013 voraussichtlich 25.416.712 €. Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 42.661 Einwohnern (31.12.2011) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von 595,78 €/ Einwohner.
1.4 Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 200.000 € festgesetzt.
1.5 Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.
1.6 Hebesätze für Grund- und
Gewerbesteuer
Gemäß der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.05.03 beschlossenen Hebesatzsatzung der Stadt Eisenach in der Fassung der 4. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr.: StR/0378/2011) sind die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer wie folgt festgesetzt:
300 v. H. für Grundsteuer A
400 v. H. für Grundsteuer B
400 v. H. für Gewerbesteuer.
Mit Beschlussvorlage Nr. 1135-StR/2013 wird dem Stadtrat in der Sitzung am 20.03.2013 die 5. Änderungssatzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer zur Beschlussfassung vorgelegt.
Danach sollen die Hebesätze wie folgt festgelegt werden:
- 332 v. H. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
- 472 v. H. für Grundstücke (Grundsteuer B)
- 460 v. H. für Gewerbesteuer.
Hierzu ist anzumerken, dass die für die jeweiligen Steuerarten im Haushaltsplan hinterlegten Ansätze bereits auf den erhöhten Hebesätzen basieren.
1.7 Stand der allgemeinen
Rücklage
Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist. Damit kann die gesetzliche Vorgabe zur Vorhaltung einer Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre nicht eingehalten werden. Die Mindestrücklage müsste danach 1.728.755 € betragen.
2. Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes
2.1 Gesamtvolumen
Entwurf
Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan
2013 2012*
* abschließender
Planungsstand
Erfolgsplan im Ertrag 16.405.158 € 16.511.700
€
im Aufwand 16.946.800 € 16.893.300
€
Fehlbetrag 541.642 € 381.600 €
Vermögensplan in Einnahme und
Ausgabe 1.328.274 € 939.500 €
2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme
Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.
2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.
2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage – Eckdaten zum Haushalt 2013