Betreff
Fortschreibung der Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt Eisenach
Vorlage
1134-StR/2013
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens gemäß Beschluss des Stadtrates der Stadt Eisenach 1085-StR/2012 vom 30. Januar 2013, die Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt Eisenach für den Zeitraum der Schuljahre 2012/2013 bis 2017/2018 mit nachfolgenden Maßnahmen fortzuschreiben:

 

1.      Auf Antrag der Regelschule “Oststadtschule” wird am Schulstandort Altstadtstraße 30 ab dem Schuljahr 2013/2014 durch Schulartänderung eine Thüringer Gemeinschaftsschule errichtet.

2.      Als kooperierendes Gymnasium wird das Elisabeth-Gymnasium bestimmt.

 


Begründung:

 

Gemäß § 41 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) werden Schulnetzpläne von den Schulträgern für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben. Sie sollen u. a. ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern.

 

Die Schulnetzplanung für den Zeitraum 2012/2013 bis 2017/2018 wurde am 09.09.2011 vom Stadtrat der Stadt Eisenach (Beschluss-Nr. 0400/2011) beschlossen.

 

Unter Punkt 1a.) des o. g. Beschlusses wurde der Oberbürgermeister mit Bezug auf den gleichlautenden Antrag der Oststadtschule beauftragt, die Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule am Schulstandort Altstadtstraße 30 zu prüfen.

 

Gemäß § 13 Abs. 3, S. 1 ThürSchulG werden staatliche Schulen im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium errichtet, verändert bzw. aufgehoben. Zur Erteilung des Einvernehmens hat der Schulträger gemäß § 6a Abs. 3, S. 2 ThürSchulG ein durch die Schule erarbeitetes und den Anforderungen entsprechendes pädagogisches Konzept vorzulegen. Dies hat insbesondere zu beinhalten, wie die Schule die Gestaltungsspielräume im Schulleben und im Unterricht mit dem Ziel nutzt, den Erwerb aller in der Thüringer Gemeinschaftsschule angebotenen Abschlüsse zu ermöglichen.

 

Durch die Oststadtschule wurde ein pädagogisches Konzept (siehe Anlage 1, Beschluss 1085-StR/2012) erarbeitet, welches im Rahmen einer Vorprüfung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als grundsätzlich geeignet eingeschätzt wurde (siehe Anlage 2, Beschluss 1085-StR/2012).

 

Das pädagogische Konzept sieht eine Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe von der Klassenstufe 5 bis 10 vor. Das Angebot der Klassenstufen 1 bis 4 wird durch die im Gebäude befindliche Grundschule sowie alle weiteren Grundschulen der Stadtverwaltung Eisenach gemäß § 2 Abs. 4 ThürSchulG gewährleistet. Um das Angebot zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zu ermöglichen, hat der Schulträger gemäß § 6a Abs. 3, S. 4 ThürSchulG ein Gymnasium zu bestimmen, welches im Einzugsbereich der Gemeinschaftsschule liegen soll und mit dieser zusammenarbeitet.

 

Mit Errichtung der Gemeinschaftsschule am Schulstandort Altstadtstraße 30 werden zunächst zwei Schularten (Grund- und Gemeinschaftsschule) mit voraussichtlich 15 Klassen (8 Grund-, 6 Regel- und 1 Gemeinschaftsschulklasse/n) unterrichtet. Die spätere Eingliederung der Grundschule in die Gemeinschaftsschule soll den beiden Schulen die erforderliche Zeit geben, die inhaltliche Arbeit intensiver aufeinander abzustimmen und als Mitarbeiter einer Schule auf Augenhöhe zusammen zu wachsen. Darüber hinaus soll ein effektiver und kontinuierlicher Schulbetrieb gewährleistet werden.

Das Schulgebäude verfügt nach Einrichtung des Küchen- und Essenbereiches über 23 Unterrichtsräumen inkl. Fachräumen. Zum Raumbedarf sowie damit im Zusammenhang stehender Zügigkeiten von Klassenstufen einer Gemeinschaftsschule bestehen keine Richtlinien, Empfehlungen oder Erfahrungswerte. Der erforderliche Raumbedarf kann dementsprechend nur über die analoge Anwendung der Raumprogrammempfehlungen des Landes Thüringen aus dem Jahr 1997 ermittelt werden. Hieraus ergibt sich für eine 2-zügige Grundschule ein Bedarf von acht Klassenräumen, zwei Differenzierungsräumen und zwei Horträumen sowie einem Mehrzweck- und einem Werkraum. Für einen 1-zügigen Teil der Gemeinschaftsschule bestehen keine Empfehlungen. Jedoch sollte für jede Klasse ein Unterrichtsraum (Fachkabinette nicht ausgeschlossen) als Klassenraum zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollten Fachkabinette für den naturwissenschaftlichen und den musisch - künstlerischen Bereich sowie ein Werk- und ein Computerraum vorhanden sein. Weiterhin sind Funktionsräume (Schulleitung, Lehrerzimmer, Archiv, Bibliothek) erforderlich. Hierbei handelt es sich um Raumempfehlungen für den Schulneubau. Der tatsächliche Bedarf ist maßgeblich von den Schulkonzepten und den -abläufen abhängig und findet seine Schranken in den Raumkapazitäten des zur Verfügung stehenden Gebäudes. Unter den gegenwärtigen Bedingungen im Schulgebäude Altstadtstraße sollten die Räumlichkeiten, insbesondere unter effektiver (gemeinsamer) Nutzung von Funktions- (z. Bsp. Archiv, Bibliothek) und Fachräumen (z. Bsp. Werken, Computer), auskömmlich sein.

 

Der Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes (Anlage 1) ist zu entnehmen, das die Errichtung einer Gemeinschaftsschule am Schulstandort Altstadtstraße begrüßt und der Prozess durch das Schulamt personell und inhaltlich unterstützt wird. Der in der Stellungnahme vorgeschlagene Beginn der Gemeinschaftsschule mit lediglich einer Doppeljahrgangsstufe 5 und 6 wird mit Verweis auf das Grundanliegen einer Gemeinschaftsschule nicht aufgenommen.

 

Mit gleichem Verweis sowie den Darlegungen zum Raumbedarf wird dem diesbezüglichen Anliegen aus der Stellungnahme der Schulkonferenz der Petersbergschule (Anlage 2) nicht entsprochen.

 

Das Elisabeth-Gymnasium wird nach Abwägung der in der Stellungnahme durch die Schulkonferenz (Anlage 3) vorgebrachten Einwendung als kooperierendes Gymnasium bestimmt. Die in der Stellungnahme angesprochenen offenen Fragen, insbesondere zur inhaltlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit, sind, auch unter Mitwirkung des Schulamtes, über die noch zu erstellende Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Schulen zu lösen.

 

Ferner wird die Errichtung hinsichtlich der Raumordnung und Landesplanung befürwortet (Anlage 4).

 

Durch die Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule am Standort Altstadtstraße 30 wird dem Anspruch an die Schulnetzplanung, ein möglichst vollständiges Bildungsangebot zu ermöglichen, Rechnung getragen. Aus dem Betrieb der Thüringer Gemeinschaftsschule entstehen keine derzeit verifizierbaren zusätzlichen Kosten. Vielmehr erfolgt eine effektivere Nutzung des Schulgebäudes und die Vermeidung von zusätzlichen Schülerbeförderungskosten. Für mögliche Kosten, welche durch die Verbesserung bzw. die Erweiterung der Ausstattung im Rahmen des Pädagogischen- bzw. des Raumkonzeptes der Thüringer Gemeinschaftsschule anfallen können, stehen in den ersten drei Jahren jeweils 20.000 € zweckgebundene Fördermittel des Landes Thüringen zur Verfügung.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes

Anlage 2 – Stellungnahme der Petersbergschule

Anlage 3 – Stellungnahme des Elisabeth-Gymnasiums

Anlage 4 – Stellungnahme des Sachgebietes Stadtplanung