Betreff
Resolution des Stadtrates der Stadt Eisenach gegen eine drohende Liberalisierung und Privatisierung der kommunalen Wasserversorgung
Vorlage
1137-StR/2013
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Im Interesse der Bevölkerung der Stadt Eisenach werden sämtliche Bestrebungen der Europäischen Union, die Trinkwasserversorgung in Teilen oder in Gänze zu liberalisieren, grundsätzlich abgelehnt.

Die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge insbesondere im Bereich der Trinkwasserversorgung genießt eine höchste Priorität. Der gegenwärtig in der Diskussion befindliche Vorschlag, unter bestimmten Voraussetzungen eine europaweite Ausschreibung von Konzession für die Wasserversorgung zur Pflicht zu machen, wird als gefährlicher Einstieg in eine grundsätzliche Privatisierung betrachtet. Damit drohen Verschlechterungen bei der Qualität und der Bürgernähe sowie drastische Preissteigerungen.

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den kommunalen Spitzenverbände diese Resolution des Stadtrates zu übergeben. Die Spitzenverbände werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Liberalisierungsbestrebungen der Europäischen Union im Bereich der Trinkwasserversorgung nicht umgesetzt werden.

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, sich öffentlich für eine Unterstützung der Initiative der europäischen Bürgerinitiative “Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!” einzusetzen.

 


Begründung:

 

Die Europäische Union erwägt eine weitgehende Liberalisierung der kommunalen Trinkwasserversorgung. Ausgangspunkt der Überlegungen ist eine EU-Richtlinie zur Vergabe von kommunalen Konzessionen, die auch die Trinkwasserversorgung einschließen würde. Danach sollten die Kommunen gezwungen werden, die Trinkwasserversorgung europaweit auszuschreiben, wenn die Aufgabenerfüllung nicht vollständig in einer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft organisiert ist. Für die Umsetzung der Vorgaben ist eine Übergangsfrist bis 2020 vorgesehen.

Obwohl derzeit die Aufgabe der Trinkwasserversorgung im kommunalen Zweckverband TAVEE organisiert ist, könnte die Verabschiedung der EU-Richtlinie als Einfallstor einer Liberalisierung betrachtet werden, die mittel- und langfristig auch die Interessen der Stadt Eisenach bedrohen könnten.

Selbst der Präsident des Deutschen Städtetages hat zwischenzeitlich davor gewarnt, “dass diese Richtlinie der Privatisierung im Wasserbereich Tür und Tor öffnet mit negativen Folgen für die Bevölkerung”.[1]

Die Europäische Bürgerinitiative “Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!” ist deshalb zu unterstützen. Die Eisenacherinnen und Eisenach sollen über das Begehren informiert werden. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Unterstützung sind unter www.right2water.eu möglich.

Der Stadtrat der Stadt Eisenach ist nach § 2 ThürKO originär für die Wasserversorgung zuständig.

Die Vereinten Nationen haben am 28.07.10 das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser als allgemeines Menschenrecht beschlossen. Damit kommt der Zielstellung zur Erhaltung des Zugangsrechtes eine hohe politische Bedeutung zu.



[1] Vgl. Mitteilung des Deutschen Städtetages vom 06.02.13.


Anlagenverzeichnis: