Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Missstände im Ortsteil Neuenhof-Hörschel
Vorlage
AF-0429/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Liegt die Beseitigung von illegal entsorgtem Müll im Verantwortungsbereich des Amtes 67 – Tiefbau und Grünflächen - und wann wurde wo das letzte Mal Müll im Bereich Neuenhof beseitigt?

1.      Ist absehbar, ob, und wenn Ja, wann, aus den Mitteln der Infrastrukturpauschale gem. § 21 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) ein Spielplatz in Neuenhof errichtet werden kann? Wenn Nein, warum?

2.      Welche Gefahrenpotentiale werden aus Sicht der Oberbürgermeisterin im Besonderen für Kinder im Bereich Neuenhof gesehen und wann werden diese beseitigt?

3.      Wann und wie viel investive Mittel wurden dem Ortsteil Neuenhof-Hörschel seit dem 01.01.2012 ausgezahlt?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Beseitigung von illegal entsorgtem Müll liegt nicht im Verantwortungsbereich des Amtes 67. Im Auftrag des Umweltamtes wird durch die ABS regelmäßig in allen Ortsteilen illegal entsorgter Müll beseitigt, ohne das dazu gesonderte Meldungen erfolgen.

 

Zu 1.

Der Spielplatz an der Schule ist öffentlich nutzbar. Bedarf für einen weiteren Spielplatz besteht nicht.

 

Zu 2.

Gefahrenpotentiale für Kinder sind in Neuenhof nicht bekannt.

 

Zu 3.

Investive Mittel konnten im Jahr 2012 aufgrund des fehlenden Haushalts an die Ortsteile nicht ausgereicht werden.